Auschwitz, 14. April 1943

Von der Abteilung VI des KL Auschwitz wird darüber Klage geführt, daß in der letzten Zeit verschiedentlich Bücher in der Bücherei der Abt. VI von den SS Angehörigen, bezw. von den Entleihern, nicht mehr zurückgegeben wurden mit der Begründung, daß sie diese verlegt haben bzw. verlorengegangen sind. Es konnte dabei festgestellt werden, daß diese betreffenden Entleiher, die sich sofort bereit erklärten, die Bücher in Geldwert zu ersetzen, in Wirklichkeit Bücher kaufen wollten, und da diese im öffentlichen Handel schwer zu beschaffen sind, diesen Weg wählten, um somit in den Besitz eines Buches zu kommen. Derartige Machenschaften verbiete ich und ich befehle, daß mir der Leiter der Abt. VI jeden Benützer der Bibliothek zur Bestrafung meldet, der aus irgendeinem fadenscheinigen Grunde nicht mehr in der Lage ist, das entliehene Buch an die Bücherei zurückzugeben. Es erfolgt in jedem einzelnen Falle disziplinäre Bestrafung, und außerdem hat der Betreffende den doppelten Buchpreis zu ersetzen.

gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant

F.d.R.
a.B. Baumgartner
SS-Obersturmführer und Adjutant