Auschwitz, 14. April 1943

Im Nachgang von meinen bereits in dem Sonderbefehl vom 13.4.1943 angeordneten Maßnahmen befehle ich, daß die hier im Interessengebiet Hühner haltende SS Angehörigen verpflichtet sind, alle Anzeichen, die auf das Vorhandensein von Hühnerpest schließen, unverzüglich der Kommandantur KL Auschwitz zu melden.

Die Symptome der Hühnerpest sind folgende:
Die Krankheitserscheinungen bestehen in einer schon nach 1-2 Tagen beginnenden Schlafsucht und Lähmung. Weitere Krankheitssymptome sind schleimiger Ausfluß aus den Nasenlöchern und dem Schnabel, sowie eine dunkelblaurote Verfärbung von Kamm und Kehllappen. In manchen Fällen treten epilepsieähnliche Krämpfe und Zwangsbewegungen hinzu. Der Tod tritt gewöhnlich in 2-4 Tagen ein, in seltenen Fällen erst in 6-9 Tagen. Die Hühnerpest ist eine außerordentlich gefährliche, bösartig verlaufende Seuche von überaus starker Ansteckungsfähigkeit und schnell tödlicher Wirkung. Ich weise mit aller Strenge nochmals daraufhin, daß die angeordneten Maßnahmen genauestens beachtet werden und von jedermann einzuhalten sind. Es liegt im Interesse unserer seit Jahren unter größten Mühen aufgebauten Hühnerzucht, diese vor unersetzlichem Schaden zu bewahren.

gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant

F.d.R.
a.B. Baumgartner
SS-Obersturmführer und Adjutant