Auschwitz, 4. März 1942

Alarmvorschrift der Lagerfeuerwehr des Konz. Lagers Auschwitz
Die Lagerfeuerwehr ist aufgestellt und einsatzbereit. Die Feuerwehr wird innerhalb und außerhalb des Lagers (Umkreis 15 km) eingesetzt. Sie ist aus Häftlingen zusammengestellt. Damit sie im Falle eines Brandes sofort zur Stelle ist, sind folgende Punkte zu beachten:

I. Brandgefahr im Lager
Bei Bemerken eines Brandes ist umgehend die Telefonvermittlungsstelle zu verständigen. Dieselbe gibt den Alarm sofort an folgende Dienststellen weiter:
1. Blockführer vom Dienst,
2. die Hauptwache,
3. dem Lagerkommandanten oder dessen Vertreter.
4. der technischen Abteilung.

Der Blockführer vom Dienst hat dann die weiteren Maßnahmen zu treffen:
a. Geben von Alarm durch die Sirene, 3mal langer Ton, ca. je 15 Sek.,
b. sofortige Alarmierung der Häftlinge durch die angebrachte Klingelanlage in der Blockführerstube.

Bis zum Eintreffen der Wachbereitschaft sind von der Hauptwache, die bereits durch die Vermittlungsstelle verständigt worden ist, 5 wachfreie Posten für Begleitschutz zur Verfügung zu stellen. Dieselben haben sich auf dem schnellsten Wege beim Blockführer vom Dienst zu melden. Der Bereitschaftsdienst der technischen Abteilung hat sich sofort in das für den Brandplatz zuständige Pumpenhaus zu begeben. Der diensthabende Leiter der Feuerwehr übernimmt dann das Kommando zur Brandbekämpfung.
Damit die Bekämpfung schnell durchgeführt werden kann, ist es unzulässig, den eingeteilten Häftlingen Befehle zu erteilen. Die Häftlinge sind erkenntlich durch ein unter der Nummer angebrachtes ,F", tragen von hellem Drillich sowie Stahlhelm und Steigergurt. Der Brandplatz ist durch die Truppe abzusperren und zu sichern. Für die noch in Sicherheit zu bringenden Geräte und Gegenstände werden die noch zur Verfügung stehenden SS-Männer eingesetzt.

II. Brandfall außerhalb des Lagers
Wird der Vermittlungsstelle ein Brand außerhalb des Lagers gemeldet, so ist in erster Linie der Lagerkommandant oder dessen Vertreter zu verständigen, der über den Einsatz entscheidet. Wird der Einsatz vom Lagerkommandanten oder dessen Vertreter angeordnet, so hat die Vermittlungsstelle folgende Dienststellen sofort zu verständigen:
1. Blockführer vom Dienst
2. technische Abteilung und
3. die Hauptwache
Der Blockführer vom Dienst gibt dann Alarm mit der Sirene, einmal langer tiefer Ton ca. 30 Sek. und sorgt für die Alarmierung der Häftlinge wie unter I. Der Alarmplatz ist Eingang zum Schutzhaftlager, von wo der Diensthabende der Lagerfeuerwehr das gesamte Kommando übernimmt. Bis zum Eintreffen des Absperrkommandos sind 2 Mann als Begleitschutz von der Wache abzustellen. Die Stärke des Absperrkommandos richtet sich nach Ort und Größe des Brandes.

gez. Höß
SS-Sturmbannführer u. Kommandant

F.d.R.

Bräuning
SS-Obersturmführer u. Adjutant