Auschwitz, 21. Dezember 1942

Nachstehend wird ein Befehl des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes bekanntgegeben:

Der Chef des Berlin, den 17. Dezember 1942
SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes

Befehl Nr.: 41
Berr.: Dienstzeit während der Festtage.
Zwischen den Weihnachtsfeiertagen und dem Neujahrsfest wird gearbeitet.
Am 24.12.1942 und 31.12.1942 ist Sonnabendsdienst. Zur Einsparung von Kohle bestimme ich, daß am Sonnabend, den 2. Januar 1943, der Dienstbetrieb wie an den Sonntagen zu regeln ist.

gez. Pohl
SS-Hauptsturmführer
F.d.R. SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS

gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant

F.d.R.:
a.B. Mulka
SS-Hauptsturmführer und Adjutant