Auschwitz, 30. November 1942

Aus gegebener Veranlassung wird nochmals darauf hingewiesen, daß während der Dienstzeit jeglicher Genuß von Alkohol strengstens untersagt ist.
Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werde ich wegen militärischen Ungehorsams der SS-gerichtlichen Ahndung zuführen.

gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant

F.d.R.
a.B.i.V. Ganninger
SS-Untersturmführer und Adjutant