Auschwitz, 1. Dezember 1941

Auf Anordnung des OKH können auch die Gehaltsempfänger der Wehrmacht an dem Eisernen Sparen teilnehmen.
Der feststehende Betrag von monatlich RM 13,- oder RM 26,- wird jeweils von dem Gehalt in Abzug gebracht und auf das Sparkonto eingezahlt. Nach der ersten Einzahlung wird ein Eisernes Sparbuch ausgestellt. Die Verzinsung der abgeführten Sparbeträge beginnt am 15. Zinstag nach dem Tag der Einzahlung mit dem Höchstzinssatz für Spareinlagen bei einer Kündigungsfrist von 12 Monaten und darüber. Die Geltungsdauer beläuft sich jeweils auf ein Kalendervierteljahr und verlängert sich immer um ein weiteres Vierteljahr, wenn nicht spätestens 3 Wochen vor Ablauf des Kalendervierteijahres die Kündigung beantragt wird.
SS-Angehörige, die für das Eiserne Sparen Interesse haben, wollen dieses spätestens Montag, 1.12.1941, dem Rechnungsführer melden. Nähere Einzelheiten sind auch dort zu erfahren.

gez. Höß
SS-Sturmbannführer u. Kommandant

F.d.R.d.A.
Bräuning
SS-Obersturmführer u. Adjutant