Auschwitz, 12. März 1941

Alle Bauaufträge, Materialanforderungen usw. an die Bauleitung sind erst nach Abzeichnung durch die zuständigen Abteilungsleiter an die Bauleitung zu reichen. Alle Wohnungsangelegenheiten müssen erst zur Kommandantur gereicht werden und werden dort von dem Adjutanten abgezeichnet. Alle Aufträge der Dienststellen innerhalb der Schutzhaftlagers (Häftlings-Revier, -Effekten, -Kantine, Erkennungsdienst usw.) sind durch den 1. Schutzhaftlagerführer abzuzeichnen. Bei irgendwelchen Bedenken hat der 1. Schutzhaftlagerführer mir diese bei den morgentlichen Besprechungen vorzutragen. Alle Aufträge für die Landwirtschaft einschl. Gärtnerei, Schmiede usw. sind durch den SS-Untersturmführer Thomsen abzuzeichnen und nach dem an die Bauleitung abzuliefern.

Der Kommandant des Konzentrationslagers Auschwitz
gez. Höß
SS-Sturmbannführer

F.d.R.d.A.:
Frommhagen
SS-Obersturmführer u. Adjutant