Auschwitz, 22. Juli 1941

1. Friedens-, Kriegsbesoldung, Familienunterhalt u. Wirtschaftsbeihilfe
Von sämtlichen Angehörigen des Kommandanturstabes wird die Angabe benötigt, von welcher Stelle Friedensbesoldung, Kriegsbesoldung oder Familienunterhalt bzw. Wirtschaftsbeihilfe bezogen wird. Für jede Abteilung wird eine Liste beigefügt, in die sich
der betr. SS-Angehörige eintragen muß. Die ausgefüllten Listen müssen bis zum 31.7.41, 16.00 Uhr, wieder bei der Verwaltung abgegeben sein.

2. Einsparen von Papier
Die in den letzten Wochen getroffenen Maßnahmen auf dem Arbeitseinsatzgebiet sowie gewisse Schwierigkeiten in der Beschaffung von Roh- und Hilfsstoffen für die Papierindustrie haben sich in so erheblichem Maße auf die Papiererzeugung ausgewirkt, daß auf allen Verbrauchsgebieten empfindliche Papiereinsparungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Da besonders einschneidende Kürzungen auch auf dem Gebiet der Schreibpapiere nicht zu umgehen sein werden, ist es notwendig, die dadurch entstehenden Lücken durch besondere Sparsamkeit im Schriftverkehr zu überbrücken. Ich mache es daher allen mir unterstehenden Dienststellen zur besonderen Pflicht, den Papierverbrauch im Schriftverkehr auf das unerläßlich notwendige Maß zu be-
schränken. Im einzelnen ordne ich hierzu folgendes an:
a) Der gesamte Schriftverkehr hat sich, soweit irgend möglich, halber Briefbogen (Format Din A 5) zu bedienen, insbesondere gilt dies auch für die Verwendung von Vordrucken.
b) Sämtliche Schriftstücke sind grundsätzlich auch auf der Rückseite zu beschreiben. Diese Regelung ist insbesondere auch bei Rundschreiben zu beachten. Die genaueste Beachtung dieser Anordnung wird sämtlichen Dienststellen zur Pflicht gemacht.

3. Aktivierung
Es wird darauf hingewiesen, daß der letzte Termin zur Aktivierung der 8. August 1941 ist. Nach diesem Tage werden keine Anträge auf Aktivierung mehr angenommen.

4. Betreten des Lagers durch Frauen
Unter Hinweis auf den Kommandantur-Befehl Nr. 16/41 v. 4.7.41, Ziff. 4, wird das Betreten des Lagers für Frauen von sämtlichen SS-Angehörigen verboten, da hierfür das Kaffeehaus im Haus Nr. 7 eingerichtet worden ist.

5. Verlustanzeigen
Der SS-Strm. Stiwitz verlor auf dem Wege vom Bahnhof zum Lager am Krematorium vorbei sein SA-Sportabzeichen. Der SS-Strm. Adolf Leuche, Abt. Landwirtschaft, verlor am 10.7.41 beim Heufahren das Soldbuch mit dem roten Lagerausweis. Am Sonnabend, den 19.7.41, wurde dem SS-Scharführer Schindler im Kaffeehaus - Haus Nr. 7 - ein Koppel mit Pistole - Modell PP - entwendet.
Die gefundenen Sachen sind umgehend auf der Kommandantur abzugeben.

6. Reichseigene Gegenstände
Aus gegebener Veranlassung wird darauf hingewiesen, daß reichseigene Einrichtungsgegenstände - Spinde, Betten usw. nicht aus den Unterkünften herausgetragen werden dürfen. Außerdem verbiete ich, daß die Abteilung Unterkunft, Einrichtungsgegenstände an Angehörige von SS-Unterführern und Männer herausgibt.

7. Anschluß von elektr. Geräten an das Stromnetz
In letzter Zeit ist es vorgekommen, daß durch den Anschluß von Apparaten, wie Bügeleisen, Kochtöpfe, Kochplatten, Tauchsieder u. sonstige elektrische Geräte in den Truppenunterkünften, an das Stromnetz der Verbrauch an Sicherungen ein ganz enormer geworden ist. Allein im Stabsgebäude mußten aus diesem Grunde 155 Sicherungen ausgewechselt werden. Die Installation läßt eine höhere Absicherung nicht zu. Außerdem wurde festgestellt, daß defekte Sicherungen selbst repariert wurden. Aus Sicherheitsgründen ist dies nicht zulässig, und es muß auf jeden Fall die technische Bereitschaft verständigt werden, die allein für Behebung der Störungen sorgt. Da zur Beschaffung dieser Artikel nur geringe Mittel zur Verfügung stehen, wird der Anschluß o.a. elektrischer Geräte verboten. Zuwiderhandlungen werden bestraft.

8. Schließen der Fenster bei Dienstschluß
Beim Verlassen der Dienstzimmer und Schreibstuben sind die Fenster zu schließen, da es sonst bei Gewitter und Regen in diese Räume hineinregnet und die Fußböden dadurch leiden.

Höß
SS-Sturmbannführer u. Kommandant