Auschwitz, 11. Juli 1941
1. Verlobungs- und Heiratsgenehmigung
Auf Grund verschiedener Anfragen über die jetzt gültigen Bestimmungen zur Erteilung der Verlobungs- und Heiratsgenehmigung teilt das Rasse- und Siedlungshauptamt folgendes mit:
Alle Angehörigen der Allgemeinen SS, der Waffen-SS sowie SS-Zugehörige (z.Zt. Wehrmachtsangehörige) bedürfen zur Eheschließung der Genehmigung bzw. Freigabe des Reichsführers-SS (Rasse- und Siedlungshauptamt SS). Die Heiratsgenehmigung bzw. Freigabe ist bei der Aufgebotsverhandlung dem Standesbeamten vorzulegen.
Für die Heiratsgenehmigung bzw. Freigabe sind für den Antragsteller und für die zukünftige Ehefrau unter allen Umständen erforderlich:
1. RuS-Fragebogen mit den 3 dazugehörigen Lichtbildern, der Lebenslauf ist handschriftlich einzutragen.
2. Erbgesundheitsbogen nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt und unterschrieben sowie von einem SS-Arzt überprüft und unterschrieben.
3. Der ärztliche Untersuchungsbogen vom SS-Arzt (für SS-Zugehörige evtl, vom Militärarzt) ausgefüllt.
4. Vermögens- und Schuldenerklärung, eigenhändig unterschrieben.
5. Stellungnahme des Einheitsführers.
Von der Beibringung der Ahnentafel mit Urkunden für SS-Männer und Unterführer bis 1.1.1 800, für SS-Führer bis 1 . 1 . 1 750, kann für die Dauer des Krieges für Kriegstrauungen abgesehen werden. Bei allen Fällen, bei denen eine vorläufige Freigabe erteilt wird, sind die fehlenden Unterlagen (Ahnentafel mit Urkunden) nach dem Kriege nachzureichen. Falls die spätere Prüfung der nachzureichenden Unterlagen schwere erbgesundheitliche oder abstammungsmäßige Einwände ergibt, muß der SS-Angehörige gegebenenfalls aus der SS ausscheiden.
2. Eröffnung des Kaffees im Haus Nr. 7
Am Samstag, den 12. Juli 1941, eröffnet die SS-Kantinengemeinschaft im Haus Nr. 7 ein Kaffee.
3. SS-Revier
Nach Rückkehr des SS-Untersturmf. Dr. Bhschkcvom Kursus übernimmt dieser sofort seinen Dienst als 2. Lagerarzt.
4. Fahrbereitschaft
Ab sofort beginnt der Dienst der Fahrbereitschaft um 6.00 Uhr.
5. SS-Sportgemeinschaft Auschwitz
Am Sonntag, den 13. Juli 1941 finden auf dem hiesigen Sportplatz drei Wettspiele für Handball und Fußball statt. Es werden folgende Spiele ausgetragen:
14.00— 1 5.30 Uhr II. Fußballmannschaft SS-T.u.Sportverein Altberun
16.00— 17.00 Uhr I. Handballmannschaft SS Spielvereinigung Birkental
17.00— 18.30 Uhr I. Fußballmannschaft SS-Spielvereinigung Birkental
Der Eintritt zu diesen Spielen kostet RM -,10.
6. Abnahme der Prüfung für das Reichssportabzeichen
Am Dienstag, den 15. Juli 1941, ab 19.00 Uhr werden auf dem Sportplatz die Prüfungen für das Reichssportabzeichen abgenommen. Hierzu sind mitzubringen: RM 1,-für das Urkundenheft und ein Lichtbild, das auf der Rückseite mit Namen, Dienstgrad, Geburtstag und -ort sowie der Einheit versehen sein muß.
7. Aufbauzulage für die eingegliederten Ostgebiete
Diejenigen SS-Angehörigen, die in der Zeit vom 1.7.40-31.10.40 in den eingegliederten Ostgebieten ihren Dienst versahen und dafür bisher noch keine Aufbauzulage erhalten haben, müssen sich bis Mittwoch, d. 16.d.M. beim Rechnungsführer ihrer Kompanie melden.
8. Genesungsurlaub auf der Solahütte
In letzter Zeit ist es häufig vorgekommen, daß die Kompanien erholungsbedürftige SS-Angehörige auf die SS-Hütte schickten, ohne vorher die Genehmigung der Kommandantur eingeholt zu haben. Auf Grund der Befürwortung des SS-Standortarztes genehmigt ausschließlich die Kommandantur derartige Beurlaubungen und setzt die Kompanien hiervon in Kenntnis. Erst dann können die Männer zur SS-Hütte fahren.
Höß
SS-Sturmbannführer u. Kommandant