Aktenzahl des Gerichts (Geschäftszahl): LG Wien Vg 1h Vr 7459/48

Prozess wegen Funktion im NS-Regime (Gendarmerie/Polizei/Gestapo/SD)

Opfer
Häftlinge

Tatland (Tatort)
Österreich (Wien)

Volksgerichtsverfahren gegen
Dr. Othmar Trenker (SS-Sturmbannführer)

wegen
Altparteigenosse, Alter Kämpfer
Tätigkeit als Leiter der Abteilung IV Exekutive der Staatspolizeistelle Wien, in der Zeit von Mai bis Oktober 1944

Im Juli bzw. August 1938 wurde Trenker Leiter des Schutzdienstreferates II G bei der Staatspolizeileitstelle Wien. Mit Kriegsbeginn wurde er Referatsleiter des Referates II A, Kommunismus und Marxismus. Nach der Umorganisierung der Gestapo im Jahre 1942 wurde Trenker Leiter der Gruppe IV A, der die Referate Kommunismus und Marxismus, Sabotage, Heimtücke und Opposition sowie Schutzdienst unterstanden. Mit 01.05.1944 trat ein neuer Organisationsplan der Gestapo in Kraft, Trenker wurde Leiter der Abteilung IV und bekleidete diesen Posten bis zu seiner Versetzung nach Berlin im Oktober 1944.

Verlauf der Vorerhebungen/Voruntersuchung bzw. des Gerichtsverfahrens

am 02.12.1948 wurde Trenker zu 18 Monaten schweren Kerker verurteilt.

am 17.12.1948 gab das LG Wien dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens statt.

am 08.07.1949 wurde gegen Trenker Anklage wegen Anstiftung bzw. Beihilfe zum Verbrechen der Misshandlung von Gestapohäftlingen im Frühjahr 1943 bzw. im Frühjahr 1944 in Wien, wegen Misshandlung eines Häftlings in Wien im April 1944 und wegen seiner Tätigkeit als Leiter der Abteilung IV, Exekutive der Staatspolizeileitstelle Wien, von Mai bis Oktober 1944 erhoben.

am 22.10.1949 wurde Trenker im Wiederaufnahmeverfahren zu 5 Jahren schweren Kerker verurteilt.

Beitrag ist kein Bestandteil der Gerichtsakte

Othmar Trenker (eigentlich Trnka, Namensänderung aus Karrieregründen), geboren 1905 in Wien, ab 1924 im Wiener Polizeidienst, daneben Jusstudium, im April 1938 Übernahme in den Dienst der Gestapo-Leitstelle Wien, 1944 Leiter der Abteilung II/IV. Obwohl nachweislich persönlich an Folterungen beteiligt, wurde er 1948 nur zu 30 Monaten, 1949 nach Protesten zu fünf Jahren Haft verurteilt, 1950 auf Probe entlassen.