Aktenzahl des Gerichts (Geschäftszahl): LG Wien Vg 1e Vr 1626/45
KL-Mauthausen-Prozess (Nebenlager Saurerwerke)
Opfer
Häftlinge
Tatland (Tatort)
Österreich (Wien-Simmering KL Mauthausen Nebenlager Saurer-Werke)
Volksgerichtsverfahren gegen
Gerhard Wittkowski (SS-Oberscharführer)
wegen
Misshandlung von Häftlingen in der Zeit von September 1944 bis April 1945 unter Ausnützung seiner dienstlichen Gewalt als Führer vom Dienst im KZ Saurerwerke (Nebenlager des KZ Mauthausen) in Wien-Simmering, gab am 01.04.1945 auf dem Evakuierungsmarsch von Wien nach Steyr (Oberösterreich) als Führer eines Häftlingstransports den Befehl, nicht mehr marschfähige Häftlinge zu erschießen
Verlauf der Vorerhebungen/Voruntersuchung bzw. des Gerichtsverfahrens
am 28.09.1960: Einstellung des Verfahrens wegen § 3 KVG gemäß § 13 NS-Amnestie 1957.
am 14.12.1971: Zurückziehung der Anklage wegen § 137 StG (§§ 5, 134, 135/3 StG) gemäß § 227/1 StPO.
am 14.12.1971: Zurücklegung der Anzeige wegen §§ 134ff StG (Ermordung eines unbekannten Häftlings am 04.04.1945 in Purkersdorf/Niederösterreich) gemäß § 90 StPO.
Beitrag ist kein Bestandteil der Gerichtsakte
Evakuierung des KL Mauthausen Nebenlager Saurer-Werke
Am 01. April 1945 erfolgten die Vorbereitungen zur Evakuierung des Lagers, einen Tag später mussten 1 276 Häftlinge in drei Kolonnen, geführt von den SS-Oberscharführern Karl Kleine, Josef Plehar und Gerhard Wittkowski den Fußmarsch von Simmering über Purkersdorf, St. Pölten, Mank, Scheibbs, Gresten, Randegg und Seitenstetten nach Steyr antreten. 190 marschunfähige Häftlinge wurden im Lager Saurer-Werke zurückgelassen.
Vor dem Abmarsch aus dem Lager Saurer-Werke wurde den SS-Männern eingeschärft, dass jeder Häftling, der einen Fluchtversuch unternähme oder auf dem Marsch aus Schwäche zurückbliebe, zu erschießen sei und die Leichen verscharrt werden müssten.
Wenn jemand nicht mehr weiter konnte oder zu langsam ging und dadurch die ganze Kolonne aufhielt, wurde er mit einem Kopfschuss getötet. Die Menschen wurden vor der ganzen Gruppe erschossen und dann in den Straßengraben geworfen.
Besonders ein großer, schwarzer serbischer Volksdeutscher, erschoss mit besonderem Vergnügen die schwachen, nicht mehr gehfähigen Häftlinge. Sehr schlecht war es um diejenigen bestellt, deren Schuhe rissen und die dann zu hinken anfingen. Ein Schuss des SS-Mannes beendete den langen Marsch eines solchen Häftlings ins Lager. Schlecht erging es einem auch, wenn man Durchfall bekam, weil man vor lauter Hunger vorher Karotten oder Zuckerrüben gegessen hatte. In einem solchen Fall war der Tod unausweichlich. Schlecht ging es auch denjenigen, deren Schuhe auf dem steinigen Weg kaputt wurden. Der Häftling musste dann barfuß gehen und wurde sofort in den Graben gestoßen und mit Genickschuss erschossen. Es gab sehr viele Fälle, wo die Schuhe oder die Stiefel den steinigen Weg nicht überstanden.
Quelle:
Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes