Die Radikalität, mit der die Nationalsozialisten die Ausplünderung der jüdischen
Bürger betrieben, ist ohne Beispiel: Es gab Sondersteuern wie die Reichsfluchtsteuer
oder die Judenvermögensabgabe; Konten jüdischer Bürger wurden gesperrt, deren
Werte schließlich weitgehend an das Reich fielen; Wertgegenstände waren abzugeben.

Der NS-Ideologie zufolge gehörten die Juden nicht zum deutschen Volk. Endgültig seit
den Nürnberger Gesetzen waren sie auch rechtlich keine gleichberechtigten Staatsbürger
mehr. Demnach hatten sie – nach der Vorstellung der Nationalsozialisten – auch keinen
Anspruch auf das Volksvermögen – was sie besaßen, galt zudem als unrechtmäßig erworben. Diese Besitztümer waren "seinen rechtmäßigen Besitzern, dem Volk oder stellvertretend den 'Volksgenossen', zurückzugeben"

Die Gestapoleitstelle verschickte an die betroffenen Briefe, die fast immer den gleichen
Inhalt hatten und lauteten:
„Ihre Evakuierung nach [...] ist angeordnet. Ihr Vermögen wird mit sofortiger Wirkung beschlagnahmt, jede Verfügung über Vermögen wird bestraft“. Es folgten Anweisungen über:
Reisegepäck,
Wegzehrung und Taschengeld.
50 kg Gepäck waren für Wäsche, Kleidung und Decken erlaubt. Mit im Briefumschlag: ein achtseitiges „Vermögensverzeichnis“, das es auszufüllen und mitzubringen galt.
Wohnungsschlüssel, wenn nicht von der Gestapo eingezogen und dem Hausverwalter übergeben, waren auf dem zuständigen Polizeirevier abzugeben.
Dann Hinweise zum Treffpunkt bzw. Termin der Abholung. Die Gestapo-Stellen versiegelten die Wohnungen. So geschah es überall im Großdeutschen Reich, nuanciert in unterschiedlichen Formulierungen von Stadt zu Stadt.