SS-Rottenführer
* 07.11.1919 in Grottingen (Kretinga)
† 16.06.2016 in Aalen
letzter bekannter Wohnort: Aalen
litauischer Staatsbürger (Volksdeutscher)
Beruf: Bäcker
Eltern:
Lipsys Johas u. Lipsys Marija
drei Schwestern
Eva
Der Familie gehören vier Hektar Land. Es ist kein großer Hof, gerade genug, um Frau und Kinder zu ernähren – trotzdem droht eine Kollektivierung nach sowjetischem Vorbild.
08.07.1939
Zwischen dem Deutschen Reich und der Republik Litauen wurde am 8. Juli 1939 ein Optionsvertrag vereinbart, d.h., Litauer, die mit der Rückgliederung automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhielten, konnten für Litauen optieren und das Memelgebiet unter Mitnahme des beweglichen Vermögens verlassen.
13.03.1941
Am 13. März 1941, drei Wochen nach Beginn der Umsiedlungen, geht die Familie mit einem Treck bei dem eigens eingerichteten Übergang Bajohren über die nun deutsch-sowjetische Grenze. Die Kontrolle durch Männer des Geheimdienstes NKWD dauert mehrere Stunden. Genau wird überprüft, ob die Umsiedler sich an die Gepäckbegrenzung von 25 Kilo pro Person und zusätzlich 25 Kilo pro Familie gehalten haben.
Die Lipsys waren nach den Kriterien des deutsch-sowjetischen Abkommens als Volksdeutsche umsiedlungsberechtigt. Wie rund 50.000 Litauendeutsche siedelten die Lipsys im Frühjahr 1941 heim ins Reich.
(Die Familie Lipsys kamen in ein Umsiedlungslager im Landkreis Flatow (Volksdeutsche Mittelstelle (VoMi) Flatow) in Pommern. Die Familie Lipsys nahm den Namen Lipschis an, wobei sich der Vater fortan mit Vornamen Johann und der Sohn als Hans bezeichnete. Im Umsiedlungslager steht die Familie zunächst unter Arrest. Nur zur Arbeit durften die Lagerbewohner das Lager verlassen. Hans Lipschis war einer von 468 jungen litauendeutschen Männern aus den Umsiedlerlagern, welche sich freiwillig zur Waffen-SS meldeten. Laut SS-Personalakte arbeitete Lipschis zu diesem Zeitpunkt als Bäcker und lebte mit seinem Vater Johann im Umsiedlungslager Schneidemühl (Hier in Schneidemühl dürfte Lipschis auch Wilks Martin ebenfalls Angehöriger der Lgermannschaft KL Auschwitz kennengelernt haben.) in Pommern.
(Auf Grund der Memelkonvention vom 8. Mai 1924 erwarben die bisherigen deutschen Staatsangehörigen automatisch (ipso facto) die litauische Staatsangehörigkeit, mit dem Zusatz „Bürger des Memelgebietes“. Gemäß Art. 9 der Memelkonvention sowie des Deutsch--Litauischen Optionsvertrages vom 9. April 1925 konnten die Memelländer für Deutschland optieren; es soll sich um rund 14.000 Personen (= 10% der gesamten Bevölkerung) gehandelt haben. Auf Grund des „Gesetzes über die Wiedervereinigung des Memelgebietes vom 23. März 1939“ erwarben die Memelländer die deutsche Staatsangehörigkeit. Am 8. Juli 1939 wurde der Deutsch-Litauische Optionsvertrag geschlossen, d.h. Memelländer mit litauischer Volkszugehörigkeit konnten bis Ende 1939 den Anspruch auf die litauische Staatsangehörigkeit erheben.
23.10.1941
Eintritt in die Waffen-SS
(Zuständig ist die SS-Ergänzungsstelle Nordost, die ihren Sitz in Königsberg hat.)
Offen bleibt allerdings, warum Hans Lipschis Ende 1941 wieder in der Region ist und im Bezirk Königsberg zur Waffen-SS eingezogen wird. "Wenn er Anfang des Jahres in die Umsiedlungsaktion gegangen wäre, erscheint es merkwürdig, dass er dann ausgerechnet in Königsberg eingezogen wurde"
23.10.1941
Beförderung zum SS-Schützen
1941 - 1944 Angehöriger der Lagermannschaft im KL Auschwitz
(zeitweise 4. u.. 6. Kompanie des SS-Totenkopf-Sturmbanns Auschwitz)
Soldbuch-Nummer 129/6
16.08.1941
Antrag auf „Aufnahme in den deutschen Staatenverbund“.
(Im Antrag verwies er auf seine deutsche Abstammung mütterlicher- und väterlicherseits.)
24.01.1943
Lipschis hat an diesem Tag Wachbereitschaft als am 24. Januar 1943 ein Transport aus Theresienstadt in Auschwitz angekommen und 1773 Personen sofort ermordet worden seien.
01.02.1943
Beförderung zum SS-Sturmmann
01.02.1943
zur 4. Kompanie des SS-Totenkopf-Sturmbanns versetzt
(zwei Monate später wechselt er zur Stabskompanie; die Gründe sind unklar.
27.02.1943
Lipschis erhält vom Regierungspräsidenten in Posen die Einbürgerungsurkunde
ab 00.09.1943
in der Verpflegungsabteilung der Zentralverwaltung, Referat IV a 1. Hier dürfte die Aufsicht in der SS-Mannschaftsküche zu seinen Aufgaben zählen. ("Auf Probe" wird er als Koch beschäftigt, in der Mannschaftskantine.)
01.02.1944
Beförderung zum SS-Rottenführer
31.08.1944
seine Vorgesetzten beantragen seine offizielle Versetzung in die Zentralverwaltung, zu der er vorher von seiner alten Kompanie nur "abkommandiert" war. Doch dazu kommt es offenbar nicht mehr.
00.10.1944
ab Oktober 1944 in einem Lazarett in Breslau
01.01.1945
der SS-Rottenführer Lipschis ist auf einer Liste noch immer als "abkommandiert" verzeichnet.
26.02.1945 - 00.03.1945
Lazarettaufenthalt in Altötting
Allzu schwer kann seine Verletzung freilich nicht gewesen sein, denn schon eine Woche später wird er wieder entlassen. Im Krankenbuch ist keine Diagnose verzeichnet.
Nur etwa zwölf Kilometer weiter liegt Mühldorf am Inn, wo Häftlinge eines Außenkommandos des KZs Dachau Bunker für die Flugzeugproduktion bauen müssen. Tausende Häftlinge werden im Frühjahr 1945 hierher verlegt, auch aus Mauthausen.
00.05.1945 - 00.08.1945
britische Kriegsgefangenenschaft in Heide
ab 00.08.1945
Arbeit bei einem Bauern in Westfalen
(bekam für seine Arbeit 50 Reichsmark im Monat, freie Kost und Logis)
ab 01.06.1946
Lager für Displaced Persons in Schwarzenbek bei Hamburg
(ließ sich im Lager als litauischer Staatsbürger Antanas Lipsys registrieren)
13.11.1946
Am 13. November 1946 füllte er den umfangreichen Fragebogen für DP aus. Er beantwortet den Fragebogen in litauischer Sprache. Bei der Frage 5 b steht: „Füllen Sie unten aus, welche Arbeit Sie verrichteten, wo und als was ... für jedes angegebene Jahr (mit Anfang September 1939 bis Ende Mai 1945)“. Seinen Dienst als Wachmann im KZ Auschwitz erwähnt Lipsys nicht. Laut Fragebogen war Antanas Lipsys zuerst als Koch Soldat der Wehrmacht gewesen und später Frontsoldat der Waffen-SS. Die letzten sieben Kriegsmonate sei er durchgängig im Lazarett gewesen. Ab Oktober 1944 in einem Lazarett in Breslau und ab März 1945 in einem in Hamburg. Auf dem Fragebogen vermerkt er seine Mitgliedschaft in der Waffen-SS ab Oktober 1941. Mit Datum 10. November 1947 findet sich in der Karteikarte der Vermerk, dass Lipschis von Behörden der Sowjetunion gesucht (For prosecution by Russian) wurde. Auf der Karteikarte wurde aber auch gleich Free of prosecution, also Frei von Strafverfolgung, eingetragen.
00.09.1947
Lipsys heiratet eine schwangere Bekannte aus seinem Heimatort Kretinga. Sie starb 2007.
00.02.1948
Geburt einer Tochter
bis 00.07.1951
Lager für Displaced Persons in Geesthacht
1953
Nach Recherchen der Welt am Sonntag kam im Jahr 1953 ein Sohn zur Welt
18.10.1956
die Familie Lipsys wandert in die USA aus.
(Mit einem Passagierschiff von Bremerhaven nach New York City)
bis 1982
in Chicago (Arbeit in der Gitarrenfabrik Harmony)
1982
der Auschwitz-Überlebende Miso Vogel identifiziert für das OSI Antanas Lipsys als Auschwitz-Wärter, allerdings konnte er seinen Namen nicht mehr nennen. Vogel war lediglich noch in Erinnerung, dass die abgebildete Person ein „widerlicher SS-Mann“ gewesen sei, der sich ständig Eigentum von Häftlingen angeeignet habe. Als die Transporte in Auschwitz ankamen, habe er zusammen mit den anderen Gefangenen die Kinder aus den Waggons gehoben, erzählte Vogel. Daneben hätten SS-Aufseher gestanden, darunter auch jener Hans Lipsky. "Ich erinnere mich an einen der Jungs, der ein kleines Kind hielt, ein kleines Baby, und er nimmt seine Pistole raus und erschießt das Baby in den Händen des Gefangenen."
25.10.1983
Der stellvertretende Leiter der Zentralstelle in Ludwigsburg, Oberstaatsanwalt Alfred Streim, besuchte am 25. Oktober 1983 das Archiv des OSI. Er erhielt Einsicht in die Akte Lipschis. Darin fand sich auch eine Aussage des Zeugen Miso Vogel. „Anlässlich seiner Vernehmung am 13. November 1982 identifizierte er auf der vorgelegten Lichtbildmappe Lipschis als einen Mann des Transport-Kommandos“, heißt es in dem Bericht, den der deutsche Ermittler nach seinem Besuch in den USA anfertigte.
1983
Lipschis sollte aufgrund neuer Ermittlungen der US-Justiz nach Deutschland abgeschoben werden, er verließ schließlich freiwillig das Land. Da er bei der Einwanderung falsche Angaben machte, kam es damals zur Ausbürgerung von Lipschis. Der Sohn wird Fotograf und stirbt relativ früh. Die Tochter lebt bis heute in Chicago.
1989
In einem Video das auf der Webseite des United States Holocaust Memorial Museum zu finden ist, berichtete Vogel von einer Kindserschießung durch einen SS-Mann Hans Lipsky. Nach seiner Aussage von 1989 arbeitete Lipsky an den Eisenbahngleisen, wo die Gefangenentransporte ankamen. Laut Vogel hat Lipsky unter anderem ein kleines Kind in den Händen eines helfenden Gefangenen erschossen. In den Akten der OSI finden sich hingegen in der Aussage Vogels keine Hinweise zum Mord an einem Kind.
2007
Hans Lipschis ist noch recht rüstig. Seine Frau starb 2007, seitdem steigt er allein die Treppe zur Straße hinauf und fährt mit dem Bus in die Innenstadt. Lipschis hält sich auch im Garten auf. Er liest gern Bücher.
2013 setzte ihn das Simon-Wiesenthal Center auf seine Liste der 10 meistgesuchten Nazi-Kriegsverbrecher.
06.05.2013
in Aalen (Baden-Württemberg) von der Polizei verhaftet.
(Beihilfe zum Mord in 9.000 Fällen).
Nach der Durchsuchung seiner Wohnung wurde Lipschis der Haftrichterin vorgeführt und in Untersuchungshaft genommen, teilten die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg mit.
Die Staatsanwaltschaft begründete die Festnahme von Lipschis gegenüber der "Welt" mit Fluchtgefahr. "Der Beschuldigte hat Bezüge ins Ausland", sagte Behördensprecherin Claudia Krauth. Nach Informationen lebt die Tochter des Beschuldigten in den USA. Nach Darstellung von Krauth muss Lipschis im Fall einer Anklage und Verurteilung damit rechnen, den Rest seines Lebens inhaftiert zu werden. "Das erhöht den Anreiz zur Flucht", sagte Krauth.
in Untersuchungshaft im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg bei Stuttgart, (zurzeit in dem Krankenhaus des Untersuchungsgefängnisses untergebracht.)
Während seiner Haftzeit im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg soll er einem anderen Häftling gegenüber geäußert haben: "Hätten wir die nicht getötet, wären wir getötet worden, wegen Befehlsverweigerung"
Kurz nach Lipschis' Festnahme hatten Rechtswissenschaftler bemängelt, dass die Zentralstelle nicht viel früher KZ-Aufseher aus Auschwitz umfänglich überprüft habe (SPIEGEL 20/2013). Der niederländische Wissenschaftler Frits Rüter, Leiter des Amsterdamer Forschungsprojekts "Justiz und NS-Verbrechen", bezeichnete Lipschis' Verhaftung gar als "skandalös". Er kritisierte, dass in der Bundesrepublik jahrzehntelang gegen niedere KZ-Schergen kaum ermittelt worden sei. Dabei waren deren Namen seit den sechziger Jahren bekannt - auch der von Hans Lipschis.
06.12.2013
(Entlassung aus dem Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg, da eine beginnende Demenz diagnostiziert wurde.) Für die Untersuchungshaft vom 6. Mai bis 6. Dezember 2013 wurde Lipschis eine Entschädigung zugesprochen.
Das Landgericht Ellwangen hatte am 27. Februar 2014 (1 Ks 9 Js 94162/12) die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, weil Hans Lipschis nicht mehr in der Lage sei, sich angemessen zu verteidigen. Staatsanwaltschaft Stuttgart und Nebenkläger akzeptierten dies letztendlich.
Lipschis Pflichtverteidiger war der Stuttgarter Rechtsanwalt Achim Bächle
Sein Anwalt Bächle, sagt: "Lipschis Verbleib wußten die Behörden seit 1983. Es ist völlig unverständlich, dass sie erst jetzt zu handeln beginnen."
Nach Angaben der Stuttgarter Staatsanwaltschaft ist der Angeklagte bei guter Gesundheit, trotz einer Doppel Bypass-Operation, und er war in der Lage, seinen Haushalt bis zum Zeitpunkt seiner Festnahme zu führen.
Mehr als 200 Tage saß der angeklagte NS-Verbrecher in Untersuchungshaft. Einen Prozess gegen ihn wird es aber nicht geben: Der 94-Jährige ist dement.
das Oberlandesgericht Stuttgart teilte mit, ein Verfahren gegen den 94-Jährigen habe sich endgültig erledigt, weil die Nebenkläger ihre Beschwerden gegen den Beschluss des Landgerichts Ellwangen zurückgezogen hätten. Lipschis hatte die Haftmonate im Gefängnis-Krankenhaus in Asperg verbracht.
Hans Lipschis hat Anspruch auf 5350 Euro Haftentschädigung. Nach Auskunft des Justizministeriums in Stuttgart vom Mittwoch beträgt Lipschis" Entschädigung 25 Euro pro Hafttag.
Der süßliche Geruch verbrennender Körper liegt über dem gesamten Areal, fällt unzähligen durchreisenden Soldaten auf, deren Züge auf dem Bahnhof Auschwitz einen Stopp einlegen. Tagsüber sind die dunklen Rauchschwaden aus den Schornsteinen der vier Krematorien und den improvisierten Verbrennungsgruben kilometerweit zu sehen. Nachts sieht man häufig Flammen mehrere Meter hoch schlagen.
Jedermann in der Umgebung weiß, dass gerade im Frühjahr und Sommer 1944 fast täglich mit Menschen vollgestopfte Züge in Birkenau ankommen – und wenige Stunden später leer wieder abfahren. Die Aussage von Lipschis, von den Vorgängen in der Mordfabrik nur gehört zu haben, ganz so wie jemand, der Hunderte Kilometer entfernt lebte, ist nach allem, was man über Auschwitz und Birkenau weiß, unglaubwürdig.
Von der Ausreise nach Amerika an bis in die frühen Achtzigerjahre lebt Hans Lipschis unbehelligt von seiner SS-Vergangenheit das Leben eines Industriearbeiters im Südwesten von Chicago. Dort formt und glättet er Holzteile für Gitarren in jener Fabrik namens Harmony, welche die Popstars der Welt mit Instrumenten versorgt.
Doch die Harmonie seines eigenen Daseins neigt sich dem Ende zu. Eine neue Zeit bricht an, Amerika tritt allmählich aus den Zwängen des Kalten Krieges und des Lagerdenkens heraus und schaut sich um: Wen haben wir eigentlich alles aufgenommen aus Nachkriegsdeutschland und Europa – etwa auch Kriegsverbrecher, denen wir einen Ruheraum boten?
Im Mittelpunkt dieser Revision der Zuwanderung steht der Jurist Allan R. Ryan. Nicht alle mögen, was er tut. Anfeindungen von Politikern, bis zu 20 Hassbriefe im Monat: Für Ryan gehört das zum Berufsalltag. Seine Gegner werfen ihm vor, ein "schwarzes Kapitel in der Geschichte des Landes" aufzuschlagen, ja, sich gar "Terrortaktiken der kommunistischen Geheimpolizei" zu bedienen. Dabei ist Ryan ein US-Bundesanwalt, den Gesetzen der Vereinigten Staaten verpflichtet. Doch seine Mission ist heikel und kratzt am Selbstbild der Nation. Ryan soll einen dunklen Fleck der amerikanischen Geschichte ausleuchten. Manche halten ihn für einen Nestbeschmutzer. Deshalb wird er regelmäßig zur Zielscheibe wütender Attacken.
Auch zahlreiche Täter ins Land gelassen
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges gestatten die Vereinigten Staaten mehreren Hunderttausend Menschen, die den Holocaust überlebt hatten und den Pogromen in Osteuropa entkommen waren, die Einreise ins Land. Dazu wird für einige Jahre eigens ein Bundesgesetz erlassen, der berühmte Displaced Persons Act. Die Großzügigkeit gegenüber jenen, die damals Zuflucht suchten, erfüllt die Amerikaner noch im Rückblick mit Stolz und ist fest verankert im kollektiven Bewusstsein.
Als dann allerdings 1977 der Demokrat Jimmy Carter ins Weiße Haus einzieht, rückt eine weniger schmeichelhafte Facette der Einwanderungspolitik in den Blick. Denn Amerika hatte nicht nur Opfer, sondern auch zahlreiche Täter ins Land gelassen. Mehrere Tausend Nazi-Kollaborateure und Kriegsverbrecher gelangten Schätzungen zufolge ins Land der unbegrenzten Möglichkeiten, oft mit Wissen oder Duldung der Behörden.
Diese lange ignorierte Infiltration wird nun Thema quälender Debatten, Amerika entdeckt sein verdrängtes Nazi-Problem. Viele Amerikaner wollen die unrühmliche Vergangenheit am liebsten ruhen lassen. Aber das verhindert der von Demokraten dominierte US-Kongress: Mit Blick auf die "Nazi War Criminals" erleichtert er Abschiebungen und Ausbürgerungen. Das ist die Voraussetzung für den nächsten Schritt. 1979 richtet das Bundesjustizministerium ein Untersuchungsamt für Nazi-Verbrecher ein, das Office of Special Investigations (OSI). Zum Direktor der neuen Behörde wird Allan R. Ryan berufen.
Der Mittdreißiger, in Cambridge im US-Bundesstaat Massachusetts aufgewachsen, Absolvent der Universität von Minnesota, schart einen Stab von 50 Experten um sich – Anwälte, Historiker und Archivare. Bevor die Mitarbeiter des OSI, das über einen stattlichen Jahresetat von 2,5 Millionen Dollar verfügt, richtig loslegen können, müssen sie zunächst Grundlagenarbeit leisten. Sie beschaffen sich Unterlagen der Einwanderungsbehörden und Listen von Kriegsverbrechern, speichern die Daten in ihren Computern und gleichen sie miteinander ab. 1982 sind mehr als 200 Fälle für Ermittlungen identifiziert.
Plötzlich findet Lipschis seinen Namen in Zeitungen
Für Ryan soll ein Fall besondere Bedeutung erlangen. Er ist vergleichsweise gut dokumentiert, trägt das Aktenzeichen A 10 682 861 und handelt vom Angehörigen eines SS-Totenkopfverbandes. Dem Mann wird vorgeworfen, im KZ Auschwitz an der "Verfolgung von Gefangenen" mitgewirkt, diese "befohlen" oder zumindest "angeregt" zu haben.
Es ist der Fall Hans Lipschis.
Der damals 62-Jährige, der seit einem Vierteljahrhundert in den USA lebt, hat sich nicht träumen lassen, dass die amerikanische Justiz seine Zeit im Konzentrationslager unter die Lupe nehmen könnte. Mehr noch, plötzlich kann Lipschis seinen Namen in Zeitungen finden, selbst die "New York Times" berichtet über ihn. Und auf einmal steht sogar ein Reporter der Nachrichtenagentur AP vor seinem Haus im Südwesten Chicagos. Lipschis verweigert das Gespräch.
Der geborene Litauer, der in den Vereinigten Staaten als dauerhaft ansässiger Ausländer lebt und nach wie vor seinen deutschen Pass hat, wird für OSI-Chef Ryan plötzlich zum prominentesten Fall. Dabei wäre Amerikas oberster Nazi-Jäger zunächst lieber mit den Namen von bekannteren Personen in die Öffentlichkeit gegangen, um für die Arbeit seines umstrittenen Office of Special Investigations zu werben.
Ryan will Lipschis' Ausweisung erreichen
Da ist der Fall von Valerian Trifa, dem Erzbischof der Rumänisch-Orthodoxen Kirche, einem Antisemiten und Faschisten, der in Bukarest gewalttätige Exzesse gegen jüdische Bürger mitorganisiert haben soll. Doch an kommunistische Staaten wollen die USA selbst solche mutmaßliche Kriminelle nicht ausweisen, und die angefragte Schweiz lehnt eine Aufnahme Trifas ab.
Oder da ist der Fall des Raketenspezialisten Arthur Rudolph, der mit Wernher von Braun zusammengearbeitet hat. Das ehemalige Ex-NSDAP- und SA-Mitglied, von der Nasa mit der höchsten Verdienstmedaille ausgezeichnet, wird von Ryans Mitarbeitern zu seiner Rolle bei der Behandlung von Zwangsarbeitern im thüringischen KZ Mittelbau-Dora, wo die berüchtigten "Vergeltungswaffen" V1 und V2 hergestellt worden sind, befragt. Nach der dritten Vernehmung legt Rudolph seine US-Staatsbürgerschaft ab und geht in die Bundesrepublik.
Und so rückt nun – statt dem Kirchenmann Trifa oder dem Forscher Rudolph – der inzwischen pensionierte Industriearbeiter Lipschis ins Zentrum des öffentlichen Interesses. Er kann in den USA strafrechtlich nicht belangt werden, denn vor amerikanischen Gerichten dürfen von Ausländern im Ausland verübte Verbrechen nicht angeklagt werden.
Bundesanwalt Ryan will darum Lipschis' Ausweisung erreichen. Dazu trägt er am 8. Juni 1982 seine Ermittlungsergebnisse dem Einwanderungsgericht in Chicago vor. Der Vorwurf: Lipschis habe bei der Einreise seine Vergangenheit als SS-Mann und KZ-Aufseher verschwiegen und halte sich deshalb unrechtmäßig in den USA auf.
Der Richter Anthony Petrone räumt Lipschis eine Frist von fünf Wochen ein, um sich zu erklären. Dieser will keineswegs kampflos aufgeben. Er engagiert den Anwalt Paul Zumbakis, dem es mit Hinweis auf den angeblich schlechten Gesundheitszustand seines Mandanten gelingt, monatelang eine Entscheidung hinauszuzögern.
Er setzt auf Hilfe aus Ost-Berlin
Ryan könnte jetzt den Aktendeckel schließen. Doch so ist der Mann, der einen Vollbart trägt und im Büro meistens sein Sakko ablegt, nicht gestrickt. Er will im Detail wissen, was Hans Lipschis in Auschwitz getan hat. Dazu greift er zu unkonventionellen Mitteln, die verdeutlichen, warum der OSI-Chef die amerikanische Nation derart polarisiert.
Geht es um die Verfolgung von Nazi-Tätern, schreckt Ryan nicht davor zurück, mit kommunistischen Regimen zu kooperieren. Für manche Amerikaner, die sich Anfang der 80er-Jahre noch mitten im Kalten Krieg wähnen, ist das ein Tabubruch. Ryan reist für eine Recherche sogar nach Moskau und überzeugt dort die Machthaber davon, seinem mitgereisten Team Interviews mit Überlebenden der NS-Schreckensherrschaft zu gestatten und diese Gespräche per Kamera aufzuzeichnen, als Beweismittel für in den USA laufende Verfahren.
Um die Verstrickung von Lipschis aufzuklären, setzt Ryan auf Hilfe aus Ost-Berlin. Allerdings beschreitet er dabei den förmlichen Weg. Am 22. Oktober 1982 stellt die US-Botschaft in der DDR dem Außenministerium die Note Nr. 487 zu.
Viel finden die Fahnder der DDR nicht heraus
In dem US-Rechtshilfeersuchen heißt es, der mutmaßliche Kriegsverbrecher Lipschis "ist im Herbst 1941 in die SS eingetreten und diente in den Lagern Auschwitz I und Auschwitz II (,Birkenau') fortgesetzt von Oktober 1941 bis zum Januar 1945". In diesem Zusammenhang sei das Office of Special Investigation "an Einzelheiten interessiert, ob Lipschis am Wach- und Rampendienst in Auschwitz teilgenommen hat. Er ist auch verdächtig, am Todesmarsch der Häftlinge des Lagers im Januar 1945 teilgenommen zu haben."
Darüber hinaus erbitten die Amerikaner "Informationen über die Beschäftigung von Zwangsarbeitern in den SS-Küchen in Birkenau und über die Pflichten der dort eingesetzten SS-Angehörigen (einschließlich derjenigen, die sie außerhalb der Küchen hatten)".
Das Ost-Berliner Außenministerium reicht die Note umgehend an die Generalstaatsanwaltschaft der DDR weiter, die sie ins Deutsche übersetzt und den Vorgang mit dem Aktenzeichen 243-47-82 versieht. Am 25. November 1982 verfügt die Generalstaatsanwaltschaft nach internen Beratungen: "Es besteht Übereinstimmung, dass zunächst die USA-Note zu beantworten ist ... Danach sollte der Generalstaatsanwalt der UdSSR informiert werden."
Einen Tag später übergibt das Außenministerium der DDR der US-Botschaft Ost-Berlin das Antwortschreiben. Viel haben die ostdeutschen Fahnder allerdings nicht herausgefunden. Befragte Zeugen hätten darauf verwiesen, "dass jene SS-Angehörigen, die an Selektionen an der Rampe teilgenommen haben oder Funktionen während der Evakuierungsmärsche bekleidet haben, den Häftlingen weitgehend namentlich unbekannt geblieben sind". Um weiter recherchieren zu können, bittet die DDR um "Lichtbilder des Betroffenen – möglichst älteren Datums". Auch zum Thema SS-Küche kann Ost-Berlin mit keinerlei Erkenntnissen aufwarten.
Lipschis verlässt seine Wahlheimat heimlich
Insgesamt 23 Blatt Papier umfasst die Akte der DDR-Generalstaatsanwaltschaft zu dem Kontakt mit den Amerikanern. Das Material lagert heute im Bundesarchiv und war bis vor Kurzem gesperrt. In der vergangenen Woche konnte die "Welt am Sonntag" die historisch aufschlussreichen Dokumente einsehen. Ihnen ist auch zu entnehmen, wie sich die Causa Lipschis in den Vereinigten Staaten weiterentwickelt.
Einen Tag vor Heiligabend, am 23. Dezember 1982, ordnet US-Richter Petrone vom Chicagoer Einwanderungsgericht an, dass Hans Lipschis die Vereinigten Staaten binnen 120 Tagen zu verlassen habe. Stichtag ist damit der 21. April 1983. Für diesen Tag reservieren die US-Behörden für Lipschis einen Platz für einen Flug nach Deutschland. Doch der 63-Jährige verlässt seine amerikanische Wahlheimat heimlich schon eine Woche vorher, offenbar will er nicht am Flughafen von wartenden Journalisten abgefangen werden.
Die Reporter wenden sich daraufhin an seinen Anwalt Zubakis, der allerdings die Ankunft seines Mandanten in der Bundesrepublik nicht bestätigen kann und lediglich mitteilt: "Er ist nach Europa gegangen." Der Jurist prangert zugleich den Umgang der Justiz mit Lipschis an, der ein "alter, kranker Mann" sei und den Zumbakis zu einem Opfer der "McCarthyismus"-Taktik des Office of Special Investigations stilisiert. Eine unangemessene Polemik. Der US-Senator Joseph McCarthy hatte in der Frühphase des Kalten Krieges gnadenlos vermeintliche Kommunisten und deren Sympathisanten mit teilweise rechtsstaatlich unlauteren Methoden verfolgt. Bei Lipschis und ähnlichen Fällen aber geht es um die reichlich späte Ausweisung von Kriegsverbrechern.
Jahrzehntelang ist Ruhe
Trotz solcher ehrenrühriger Vergleiche genießt Ryan A. Allan den Erfolg seiner Behörde im Fall Lipschis, über den Medien weltweit berichten. Der Nazi-Jäger lässt es sich nicht nehmen, der DDR für ihre Bemühungen zu danken. In einer neuerlichen diplomatischen Note vom 6. Mai 1983 heißt es, Lipschis sei in der Bundesrepublik angekommen und "somit die erste Person, die in den letzten 30 Jahren aus den USA ausgewiesen wurde, weil sie der Teilnahme an Nazi-Verbrechen beschuldigt wird".
Ein Jahr später erscheint Ryans Buch "Stille Nachbarn. Die Strafverfolgung von Nazi-Kriegsverbrechern in den USA" ("Quiet Neighbours. Prosecuting Nazi War Criminals in America"). Darin beklagt der energische US-Bundesanwalt mangelnden Enthusiasmus seiner westdeutschen Kollegen: "Ein Land, das dies oder jenes so getan hat, könnte den Mann in jedem Fall vor Gericht bringen (und die Bundesrepublik hat unsere Akte zu Lipschis angefordert und erhalten)."