SS-Mann
Berlin, den 25.09.1935
Der SS-Mann Severin Heinrich, SS Nr. 141 431, 10/35, ist aus der SS ausgestoßen worden.
Zum Zwecke der Zustellung hat sich der Genannte binnen 14 Tagen ab Bekanntgabe dieses beim SS Gericht, München, mündlich oder schriftlich zu melden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Meldung, so gilt die Ausstoßungsverfügung als öffentlich zugestellt.
Der Reichsführer SS, SS Gericht