SS-Standartenführer

* 31.12.1907 in Haan
+ 1979 in Lübeck

Walter Huppenkothen war ein deutscher Jurist, SS-Standartenführer im Reichssicherheitshauptamt und NS-Verbrecher.
Er war verheiratet mit Erika Huppenkothen und hatte einen Sohn.


Nach dem gescheiterten
Attentat vom 20. Juli 1944 wurde er Mitglied einer Sonderkommission. In seiner Personalakte sind seine „besondere Verdienste“ bei der „Bereinigung des Personenkreises anlässlich des 20. Juli 1944“ hervorgehoben. Im Herbst 1944 wurde Huppenkothen zum Regierungsdirektor befördert; er erhielt außerdem den Angleichungsdienstrang eines SS-Standartenführers.
Er gehörte unter anderem zu den Beteiligten des Sondergerichtes am 08.04.1945 im KL
Flossenbürg.

Am 1. Dezember 1949 wurde Huppenkothen festgenommen; gegen ihn und andere Beteiligte, u. a. den SS-Richter
Otto Thorbeck, wurde wegen der Ermordung Dohnanyis, Osters und der übrigen KZ-Häftlinge kurz vor Kriegsende ermittelt. Huppenkothen und andere wurden wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Huppenkothen wurde von Alfred Seidl verteidigt.

In dem Verfahren urteilte der
Bundesgerichtshof: „In einem Kampf um Sein oder Nichtsein sind bei allen Völkern von jeher strenge Gesetze zum Staatsschutz erlassen worden“. Einem Richter könne „angesichts seiner Unterworfenheit unter die damaligen Gesetze“ kein Vorwurf daraus gemacht werden, wenn er „glaubte“, Widerstandskämpfer „zum Tode verurteilen zu müssen“.

Für Huppenkothen blieb es dennoch bei einer
Freiheitsstrafe von sechs Jahren, weil er die Bestätigung der Urteile vor der Vollstreckung nicht abgewartet habe. Mit seinem Urteil wandte sich der Bundesgerichtshof ausdrücklich von der „Radbruchschen Formel“ ab, nach der das positive Recht nicht anzuwenden ist, wenn es in so unerträglichem Maße der Gerechtigkeit widerspricht, „daß das Gesetz als unrichtiges Recht der Gerechtigkeit zu weichen hat“. Der Präsident des Bundesgerichtshofs, Günter Hirsch, bezeichnete 2002 diese Entscheidung in einer Rede zum 100. Geburtstag von Hans von Dohnanyi als „Schlag ins Gesicht“.

Walter Huppenkothen erhielt schon vor seiner Festnahme Ende 1949 und dann wieder nach Teilverbüßung seiner Strafe (1959) von dem FDP-Abgeordneten und Rechtsanwalt
Ernst Achenbach eine Tätigkeit als Wirtschaftsjurist vermittelt. Er lebte in Mülheim/Ruhr und später in Köln.

1961 musste Huppenkothen auf Verlangen des israelischen Gerichts im
Eichmann-Prozess über Zuständigkeiten und Verfahren im Reichssicherheitshauptamt aussagen. 1969 unterstützte er Werner Best in dessen Ermittlungsverfahren.