SS-Untersturmführer

* 27.04.1911 in Wien
† 28.10.1974 in
Wien

Beruf: Steindrucker

April 1938 Eintritt in die SS

arbeitete bis 1938 mit Unterbrechungen in seinem gelernten Beruf.

Mitarbeiter beim Zoll in Wien

ab Anfang Dezember 1938 Angehöriger im SD
(wurde der Zentralstelle für jüdische Auswanderung in Wien zugewiesen)

(Zentralstelle für jüdische Auswanderung Wien, gez. Brunner, an Stellv. Gauleiter Wien)
Eichmanns enger Mitarbeiter Alois Brunner erwähnte in einem Schreiben an den stellvertretenden Gauleiter von Wien lobend den SS-Unterscharführer Richard Hartenberger, der sich bei den Verhandlungen im RSHA in Berlin „vorbildlich für die Einteilung von Wiener Juden zur Evakuierung in das Litzmannstädter Ghetto eingesetzt" und dazu beigetragen habe, „daß es möglich war, für Wien die Zahl von 5000 zu erhalten, obwohl Wien nicht zum luftgefährdeten Gebiet zählt".

ab Juni 1941 Mitarbeiter im Eichmannreferat (RSHA)

1943 zum SS-Untersturmführer befördert

Ließ Januar 1944 in Auschwitz Juden Postkarten schreiben, es gehe ihnen gut

März bis Dezember 1944 Angehöriger beim Sonderkommando Eichmann in Budapest
(Beteiligt an der Deportation der ungarischen Juden in das KZ Auschwitz)

Ende April 1945 (Mai 1945) gelangte Hartenberger gemeinsam mit Adolf Eichmann, Anton Burger, Otto Hunsche, Franz Novak und Alfred Slawik in das Salzkammergut.
(Bericht)

1950 wegen Misshandlung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch das Volksgericht Wien zu neun Monaten schweren Kerker verurteilt.

Gerichtsverfahren 22.09.1961
LG Wien 27b Vr 529/61
Am 22. September 1961 sagte Hartenberger, der aufgrund seiner Verurteilung 1950 nicht erneut unter Anklage gestellt werden konnte (ne bis in idem), bei einer Zeugeneinvernahme folgendes aus:
„Ich kann nur nochmals sagen, daß, wenn auch Eichmann zumindest mir persönlich nie etwas über solche Judenmaßnahmen gesagt hat, es im ganzen Referat IV B 4 von den Schreibkräften angefangen bis nach oben bekannt war, daß die Juden systematisch getötet wurden. Es war uns auch bekannt, daß die arbeitsfähigen Juden zum Teil ausgesondert und, solange sie konnten, zur Arbeitsleistung herangezogen wurden, während die nicht arbeitsfähigen Juden liquidiert wurden. Wenn daher jemand aus dem Referat behauptet, davon nichts gewußt zu haben, so tut er dies wahrscheinlich aus verständlichen Gründen. Es war eben kein Geheimnis

LG Wien Vg 9 Vr 748/55