SS-Mann
Berlin, den 25.07.1935
Der SS-Mann Grabe NN, SS Nr. 231 285, 10/22, derzeit unbekannten Aufenthalts, wurde durch Verfügung des SS Abschnitts XV vom 09.04.1935 wegen die Belange der SS und Bewegung schädigenden Verhaltens aus der SS ausgeschlossen.
Zum Zwecke der Zustellung hat sich der Genannte binnen 14 Tagen ab Bekanntgabe dieses beim Abschnitt XV mündlich oder schriftlich zu melden.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Meldung, so gilt die Ausschlußverfügung als öffentlich zugestellt.
SS Hauptamt, SS Gerichtsamt