SS-Sturmbannführer und Oberregierungsrat

* 03.11.1908 in Oppeln
† 00.03.1991

Vater: Richter

Studium der Rechtswissenschaft

bis Ende 1939 Angehöriger der Dienststelle des „Reichskommissars für die Wiedervereinigung Österreichs

1940 im Rahmen seiner Tätigkeit bei der Hamburger Senatsverwaltung zum Regierungsrat ernannt.

Stellvertreter des Landrats in Tegel im Regierungsbezirk Karlsbad

ab 1941 Referent für Polizeisachen bei der Feldkommandantur Bordeaux

ab Juni 1942 KdS und des SD in Angers

August 1944 Flucht vor den vorrückenden Alliierten aus Angers

September 1944 bis November 1944 im Departement Vosges eingesetzt
Im Rahmen der Aktion Waldfest beteiligte sich das von ihm geführte Einsatzkommando an Folter, Massen-Deportationen von Zivilisten in die KZ oder zur Zwangsarbeit, Anzünden von Häusern, Höfen und Ortschaften („verbrannte Erde“), besonders in Moussey und Saint-Dié. Sein Kommando erschoss mindestens acht kriegsgefangene britische Fallschirmjäger und verscharrte sie im Wald.

Im Rahmen der „Aktion Waldfest“ wurden mehrere tausend Menschen wegen – oft nur vermuteter – Résistance-Tätigkeit oder als „Repressalmaßnahme“ in die Konzentrationslager deportiert, außerdem wurden etwa 8.000 Männer und Jugendliche aus über 70 Orten zur Zwangsarbeit nach (Süd-) Deutschland verschleppt. Viele Gebäude und Gemeinden wurden ganz oder teilweise zerstört.

Allein im Departement Vosges waren zu beklagen:
376 Erschossene
110 im Kampf getötete Maquisards
3.762 in die KZ Deportierte (davon über zwei Drittel umgekommen)
4.746 zur Zwangsarbeit nach Deutschland verschleppt
5.600 Arbeiter im Rahmen des STO verschleppt
555 Internierte (39 gestorben)
1.000 Menschen infolge von Bombardierung getötet
hunderte Witwen und Waisen
7.500 Gebäude zerstört.

Nach Kriegsende in amerikanischer Internierung (Flucht nach Leipzig)

In Leipzig durch Angehörige der sowjetischen Besatzungsmacht festgenommen und nach einem Verfahren zu zwanzig Jahren Zwangsarbeit verurteilt

1947 bis 1956 Im Arbeitslager Workuta inhaftiert

am 19.01.1950 vom Militärgericht Metz in Abwesenheit zum Tod verurteilt.

1951 fand auf Initiative seiner Ehefrau ein Spruchkammerverfahren statt, in dem sie für ihren in der Sowjetunion vermisst geglaubten Mannes auftrat. Seine Ehefrau hatte dieses Verfahren angestrengt, um nach der 131er-Regelung finanziell abgesichert zu sein.
(Seine Ehefrau erhielt nach der 131-Regelung eine finanzielle Versorgung)

am 13.11.1954 vom Militärgericht Paris in Abwesenheit zum Tod verurteilt.

Nach seiner Entlassung zog Ernst Anfang 1956 nach Leer zu seiner Ehefrau und erhielt eine Haftentschädigung von 5.520 DM

Ab 1958 war er in Leer als Rechtsanwalt zugelassen und ab 1964 auch als Notar.

1965 wurde die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen auf Ernst aufmerksam und es wurden Ermittlungen aufgenommen.

Während einer Vernehmung im März 1977 leugnete Ernst die Judendeportationen nicht und berief sich auf die von ihm als KdS seinerseit geforderten Aufgaben.

1977 ließ Serge Klarsfeld dem deutschen Justizminister Hans-Jochen Vogel belastendes Material über Ernst zukommen, dass dieser an das Oberlandesgericht Oldenburg weiterleitete. Das OLG Oldenburg entzog 1977 Ernst die Zulassung als Anwalt und als Notar. Nach einem durch Ernst veranlassten Ehrengerichtsverfahren wurden ihm beide Zulassungen wieder erteilt. Gegen Ernst kam es nach den Kampagnen der Klarsfelds in Leer zu Protesten von Franzosen.

1981 gab Ernst im Zuge des gegen ihn eingeleiteten Gerichtsverfahrens beide Zulassungen freiwillig zurück. Wegen der Judendeportationen wurde Ernst 1981 durch die Staatsanwaltschaft des Landgerichts Aurich angeklagt


Auszeichnungen
Kriegsverdienstkreuz I. Klasse mit Schwertern