SS-Schütze
* 13.03.1894
vor 1945 Angehöriger der Lagermannschaft im KL Auschwitz
12.12.1944
Verpflichtung des SS Schützen Adam Ebenstreit
Ich bin über meine Pflichten im allgemeinen, insbesondere über die Verpflichtung belehrt worden, dass ich über Angelegenheiten, die mir vermöge meines Dienstes bekannt geworden sind, Verschwiegenheit zu bewahren habe.
Ich wurde ferner darüber belehrt, dass die Pflicht, Dienstgeheimnisse zu wahren, auch nach meinem späteren Ausscheiden aus der SS fortbesteht.
Ich bin mir bewusst, dass ich mich eines Unhorsams gegen eines Dienstbefehls schuldig mache, und ich weiss auch, dass ein Verstoss gegen diesen Befehl, Landesverrat bedeutet.
Weiter ist mir bekannt, dass nur der Führer über Leben und Tod eines Staatsfeindes entscheidet. Kein SS Angehöriger und kein zum Dienst in der Waffen SS Verplichteter ist daher berechtigt, Hand an einen Staatsfeind zulegen oder ihn körperlich zu misshandeln. Bestraft wird der Häftling nur durch den Kommandanten. Ebenso werden in den KL durchzuführende Exekutionen nur auf Befehl des Reichsführers SS und den von ihm beauftragten SS Führern durchgeführt.
Ich gebe auf Handschlag nachstehende Erklärung ab:
Ich gelobe an Eidesstatt, dass ich meine dienstliche Obliegenheiten im Konzentrationslager Auschwitz stets pünktlich und gewissenhaft verrichten und das Dienstgeheimnis wahren werde.
Zur Bestätigung dieses Verpflichtungsaktes unterzeichne ich nach Verlesung diese Verhandlumg.
Auschwitz, den 12 Dezember 1944.
Unterschrift:
Ebenstreit, Adam
SS-Schütze
15.02.1945
Beförderung zum SS-Schützen