* 14.09.1900
Amtsgerichtsrat beim Sondergericht Bromberg (Bydgoszcz)
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nach 1945 Landgerichtsdirektor in Duisburg
Der in Duisburg lebende und zum Landgerichtsdirektor avancierte ehemalige Nazi-Richter Karl Dally verurteilte am 5. November 1941 vor dem Sondergericht in Bromberg (Bydgoszcz) den polnischen Staatsbürger Ignatz Lorenz wegen Mordversuchs zum Tode.
(Aktenzeichen: 6 SD KLs. 46/41)
Wenige Tage nach dem Überfall Hitlerdeutschlands auf Polen, während Teile der von den Nazis als 5. Kolonne mißbrauchten deutschen Minderheit im Hinterland der polnischen Truppen massenhaft Sabotageakte begingen, soll Lorenz angeblich auf einen verhafteten Volksdeutschen geschossen haben, der von einem polnischen Bahnschutzmann begleitet wurde. Nach seinen Aussagen dagegen hatte Lorenz, der den beiden durch Zufall begegnet war, einen Schuß in die Luft abgefeuert, als der Verhaftete floh. Weder das Gericht noch die sich widersprechenden Zeugen konnten das Gegenteil beweisen. Trotzdem konstruierte der damalige Nazi-Richter Dally daraus einen Mordversuch. Er sah es als erwiesen an, daß der Angeklagte aus einem niedrigen Beweggrunde einen wehrlosen Deutschen, dessen Schandtaten in dem Urteil schamhaft verschwiegen werden, vernichten wollte. Zwei Jahre nach der angeblichen Tat verurteilte er ihn unter rückwirkender Anwendung der Nazi-Gesetze zum Tode.
Den Gnadenerweis verweigerte Dally ebenfalls. Im ablehnenden Gnadenbericht des Oberstaatsanwalts vom 26. November 1941 mußte noch zugegeben werden: Daß Lorenz auf einen flüchtenden Deutschen geschossen hat, konnte nicht festgestellt werden. Hingegen hat das Gericht als erwiesen angesehen, daß Lorenz auf den Verhafteten einen Schuß abgegeben hat.
Am 20. Januar 1942 wurde das Urteil durch den Scharfrichter vollstreckt.
Dally hat nach bisher unvollständigen Angaben 23 polnische Staatsbürger zum Tode verurteilt. Auf Grund dieser Verbrechen gegen die Menschlichkeit wurde Dally von der polnischen Regierung auf die Kriegsverbrecherliste gesetzt. Von der DDR wurden Dokumente von Dally seit 1959 veröffentlicht. Der Sozialistische Studentenbund Westdeutschlands erstattete schon vor mehreren Jahren Strafanzeige gegen diesen Nazi-Juristen. Trotz der vielen belastenden Beweise stellte die Staatsanwaltschaft in Duisburg das gegen Dally eingeleitete Ermittlungsverfahren am 16. August 1962 (Aktenzeichen: 14 Js 4p9/60) ein. Dally saß noch jahrelang in Amt und Würden und durfte Recht sprechen.