SS-Oberführer

* 09.11.1904 in Haaren b. Aachen
+ 02.06.1948 in Landsberg a. Lech

Vater: Praktischer Arzt

Brack Charlotte. geb. 06.03.1911 Verfaßte eine Eidesstattliche Erklärung für die Verteidigung von Viktor Brack. Charlotte Brack war mit einem Bruder Viktor Bracks verheiratet.

Brack Erik. geb. 22.08.1906 in Wachenheim. Verfaßte eine Eidesstattliche Erklärung für die Verteidigung von Viktor Brack. Erik Brack war ein Bruder Viktor Bracks.

Brack Thea. geb. 24.12.1909. Verfaßte eine Eidesstattaliche Erklärung ftir die Verteidigung von Viktor Brack. Thea Brack war mit Viktor Brack verheiratet.

seit 1923 Mitglied der SA

1923 bis 1928 Volkswirtschaftslehre an der Technischen Hochschule München
(schloß sein Studium mit dem Diplom ab)

seit 1924 Bekanntschaft zu Bouhler (gemeinsamer Motorsport)

01.12.1929 Eintritt in die NSDAP und SS (NSDAP Mitglieds Nu. 173 388) (SS Mitglieds Nu. 1 940)

1930 zeitweise Fahrer Himmlers

1932 im ..Braunen Haus" der NSDAP in München angestellt.

1933 in den Stab des Reichsgeschäftsführers P. Bouhler übernommen

1936 zum Oberdienstleiter in der Kanzlei des Führers (KdF) ernannt. Zugleich wurde er Verbindungsoffizier zwischen der SS und der KdE. Später vertrat er seinen Vorgesetzten Bouhler in der KdF als zweiter Reichsamtsleiter. Im Rang eines Oberdienstleiters führte Brack das Hauptamt 11 (Staats- und Parteiangelegenheiten).

am 28. März 1941 bot er in einem Schreiben an Himmler an:
eine Massensterilisation durch Röntgenstrahlen durchzuführen.
Bracks Vorschlag:
Ein Weg der praktischen Durchführung wäre z. B., die abzufertigenden Personen vor einen Schalter treten zu lassen, an dem sie Fragen gestellt erhalten oder Formulare auszufüllen haben, was ungefähr 2-3 Minuten aufhalten soll. Der Beamte, der hinter dem Schalter sitzt, kann über die Apparatur einen Schalter bedienen, mit dem gleich¬zeitig beide Röhren (da ja die Bestrah¬lung von beiden Seiten erfolgen muß) in Tätigkeit gesetzt werden. In einer Anlage mit 2 Röhren könnten also demgemäß pro Tag ca. 150-200 Personen sterilisiert werden, mit 20 Anlagen also bereits 3000 bis 4000 pro Tag.« Brack am 23. Juni 1942 erneut an Himmler: Bei ca. 10 Millionen europäischen Juden sind nach meinem Gefühl mindestens 2-3 Millionen sehr gut arbeitsfähiger Männer und Frauen enthalten. Ich stehe in Anbetracht der außerordentlichen Schwierigkeiten, die uns die Arbeiter¬frage bereitet, auf dem Standpunkt, diese 2-3 Millionen auf jeden Fall herauszuzie¬hen und zu erhalten. Allerdings geht das nur, wenn man sie gleichzeitig unfrucht¬bar macht. Die KdF stellte zur Röntgen¬sterilisierung Horst Schumann zur Ver¬fügung, der im Rahmen der Vernichtung lebensunwerten Lebens (Euthanasie) Tausende von Geisteskranken in den Gaskammern der Anstalten Grafeneck und Sonnenstein ermordet hatte. Brack gab im Nürnberger Ärzteprozeß am 140.5. 1947 den Unschuldsengel: Nachdem ich zeit meines Lebens immer nur hilfsbereit gewesen bin, nachdem ich nie einen Haß gegen die Juden oder das Judentum hatte, wußte ich gar nicht, wie ich gerade dazu gekommen wäre, mich hier, sagen wir, zu einem Vorkämpfer für die Vernichtung des Judentums zu verwandeln.

Am 23. April 1941 sprachen Werner Heyde und sein Vorgesetzter Viktor Brack auf einer reichsweit einberufenen Tagung der Generalstaatsanwälte und Präsidenten der Oberlandesgerichte beim geschäftsführenden Reichsjustizminister Franz Schlegelberger. Sie stellten die Aktivitäten der Reichsarbeitsgemeinschaft vor, zeigten den Brief Hitlers von 1939 und erwähnten, dass Hitler die Verabschiedung eines förmlichen Gesetzes zur Euthanasie aus außenpolitischen Gründen abgelehnt hatte. Es ging um die Nicht-Verfolgung von Mordklagen von Angehörigen der Patienten.

1942 maßgebliche Beteiligung am Aufbau der Vernichtungslager Belzec, Sobibor u.
Treblinka

1942 übernahme in die Waffen-SS

Brack wurde am 20. August 1947 im Nürnberger Ärzteprozess (09. Dezember 1946 bis 20. August 1947) vom Amerikanischen Militärgerichtshof in Nürnberg zum Tode durch den Strang verurteilt und am 02.06.1948 in Landsberg a. Lech gehängt,
Anklagepunkte waren: Menschenversuche, die Tötung von Häftlingen für die Anlage einer Skelettsammlung und Euthanasieverbrechen.
Richter waren als Präsident Walter B. Beals, Oberster Richter des Supreme Court des Staates Washington; Harold L. Sebring, Richter des Supreme Court des Staates Florida; Johnson T. Crawford, ehemaliger Richter des District Court des Staates Oklahoma; Victor C. Swearingen, Assistent beim General-Staatsanwalt der USA (als Ersatzrichter)

01.12.1932 Beförderung zum SS-Sturmführer
23.06.1933 Beförderung zum SS-Hauptsturmführer
01.01.1935 Beförderung zum SS-Sturmbannführer
20.04.1936 Beförderung zum SS-Obersturmbannführer
09.12.1937 Beförderung zum SS-Standartenführer
11.09.1940 Beförderung zum SS-Oberführer
1944 SS-Sturmbannführer der Reserve der Waffen-SS

Auszeichnungen
1939 EK II
KVK I m. Schw.
KVK II m. Schw.
Goldenes Parteiabzeichen
Dienstauszeichnungen der NSDAP in Silber und Bronze

SS-Dienstauszeichnungen
Ehrendegen des RF SS
Totenkopfring der SS

Viktor Brack Berlin, den 23.Juni 1942
SS-Oberführer W 8, Vossstrasse 4

GEHEIME REICHSSACHE

An den
Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei
Heinrich Himmler
Berlin SW 11
Prinz-Albrecht-Strasse 8

Sehr geehrter Reichsführer!
Ich habe dem Brigadeführer Globocnik auf Anweisung von Reichsleiter Bouhler für die Durchführung seiner Sonderaufgabe schon vor längerer Zeit einen Teil meiner Männer zur Verfügung gestellt. Aufgrund einer erneuten Bitte von ihm habe ich nunmehr weiteres Personal abgestellt. Bei dieser Gelegenheit vertrat Brigadeführer Globocnik die Auffassung, die ganze Judenaktion so schnell wie nur irgend möglich durchzuführen, damit man nicht eines Tages mitten drin stecken bliebe, wenn irgendwelche Schwierigkeiten ein Abstoppen der Aktion notwendig machen. Sie selbst, Reichsführer, haben mir gegenüber seinerzeit schon die Meinung geäussert, dass man schon aus Gründen der Tarnung so schnell wie möglich arbeiten müsse. Beide Auffassungen, die ja im Prinzip das gleiche Ergebnis zeitigen, sind nach meinen eigenen Erfahrungen mehr als berechtigt.

Heil Hitler!
Ihr Viktor Brack

Die in diesem Schreiben erwähnten Männer waren dienstverpflichtete Zivilisten aus Arbeitsverhältnissen oder Beamtenverhältnissen oder abkommandierte Leute aus aktiven SS-Verbänden, z.B. SS-Totenkopfverbänden, deren Zuverlässigkeit durch Partei, SA- oder SS-Mitgliedschaft zuvor von der T4 geprüft worden war. Die so Ausgewählten hatten sich seit 1939/1940 im damaligen Sitz der Dienststelle im Columbushaus in Berlin persönlich vorstellen müssen. Sie wurden nach Unterrichtung über ihre Aufgaben und Belehrung über die Folgen einer Verletzung des ihnen auferlegten absoluten Schweigegebots als Leichenverbrenner, d.h. als sogenannte "Desinfektoren" oder "Brenner", und als "Sortierer" der Habseligkeiten der Opfer, auch als Fahrer, Begleiter von Krankentransporten und in Verwaltungsstellen in den Euthanasie-Anstalten beschäftigt. Das Töten der Opfer oblag allerdings ausschliesslich den Euthanasieärzten, die das tödliche Gas in die Gaskammern leiteten.

Berlin, den 28. März 1941
Viktor Brack
Oberdienstleiter

An den
Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei
Berlin SW 11
Prinz-Albrecht-Str. 8

GEHEIME REICHSSACHE
Sehr verehrter Reichsführer!

Anliegend überreiche ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme das
Ergebnis der Untersuchungen über die Möglichkeit einer
Röntgensterilisation bezw. -kastration.
Ich bitte um Anweisung, ob und was weiterhin in der Angelegenheit theoretisch oder praktisch geschehen soll.

Heil Hitler
BRACK

Geheime Reichssache
Bericht über die Versuche betr. Röntgenkastration
Die Versuche auf diesem Gebiet sind abgeschlossen. Folgendes Ergebnis kann als sicher und wissenschaftlich entsprechend unterbaut festgestellt werden.
Sollen irgendwelche Personen für dauernd unfruchtbar gemacht werden, so gelingt dies nur unter Anwendung so hoher Röntgendosen, daß mit ihnen eine Kastration mit allen ihren Folgen eintritt. Die hohen Röntgendosen vernichten nämlich die innere Sekretion des Eierstocks bzw. des Hodens. Geringere Dosen würden nur auf eine gewisse Zeit die Zeugungsfähigkeit unterbinden. Die infragekommenden Folgen sind z. B. das Ausbleiben der Periode, klimakterische Erscheinungen, Veränderung der Behaarung, Änderung des Stoffwechsels usw. Auf diese Nachteile muß auf jeden Fall hingewiesen werden.
Die Dosierung selbst kann auf verschiedene Weise gestaltet werden, und die Bestrahlung völlig unmerklich vor sich gehen. Für Männer ist eine Herddosis von 500-600r, für Frauen eine solche von 300-350 notwendig. Grundsätzlich kann man bei stärkster Spannung und dünnem Filter sowie geringem Abstand mit einer Bestrahlungszeit von 2 Min. für Männer bzw. 3 Min. für Frauen auskommen. Dabei muß jedoch der Nachteil in Kauf genommen werden, daß, da eine unmerkliche Abdeckung der übrigen Körperteile mit Blei nicht durchzuführen ist, das übrige Körpergewebe geschädigt wird und dadurch der sogenannte Röntgenkater auftritt. Bei zu großer Strahlenintensität zeigen sich dann in den folgenden Tagen oder Wochen an den von den Strahlen erreichten Hautteilen individuell verschieden starke Verbrennungserscheinungen.
Ein Weg der praktischen Durchführung wäre z. B. die abzufertigenden Personen vor einen Schalter treten zu lassen, an dem sie Fragen gestellt erhalten oder Formulare auszufüllen haben, was ungefähr 2-3 Min. aufhalten soll. Der Beamte, der hinter dem Schalter sitzt, kann die Apparatur bedienen, und zwar dergestalt, daß er einen Schalter bedient, mit dem gleichzeitig beide Röhren (da ja die Bestrahlung von beiden Seiten erfolgen muß) in Tätigkeit gesetzt werden. In einer Anlage mit zwei Röhren könnten also demgemäß pro Tag ca. 150-200 Personen sterilisiert werden, mit 20 Anlagen also bereits 3000 bis 4000 pro Tag. Eine höhere Anzahl von täglichen Verschickungen kommt meiner Schätzung nach sowieso nicht in Frage.
Die Kosten einer solchen Anlage kann ich nur grob mit RM 20 000-30 000 pro Röhrensystem schätzen. Es kommen jedoch die Kosten der Neuaufführung eines Gebäudes dazu, da ja für die diensttuenden Beamten entsprechend umfangreiche Sicherungen eingebaut werden müssen.

Zusammenfassend darf also gesagt werden, daß nach dem augenblicklichen Stand der Röntgentechnik und -forschung es ohne weiteres möglich ist, eine Massensterilisation durch Röntgenstrahlen durchzuführen. Unmöglich erscheint es jedoch, diese Maßnahme durchzuführen, ohne daß die davon Betroffenen über kurz oder lang mit Sicherheit feststellen können, daß sie durchRöntgenstrahlen sterilisiert bzw. kastriert sind.


23. Juni 1942
Geheime Reichssache
Sehr geehrter Reichsführer!

Ich habe dem Brigadeführer Globocnik auf Anweisung von Reichsleiter Bouhler für die Durchführung seiner Sonderaufgabe schon vor längerer Zeit einen Teil meiner Männer zur Verfügung gestellt. Aufgrund einer erneuten Bitte von ihm habe ich nunmehr weiteres Personal abgestellt. Bei dieser Angelegenheit vertrat Brigadeführer Globocnik die Auffassung, die ganze Judenaktion so schnell wie nur irgend möglich durchzuführen, damit man nicht eines Tages mitten drin steckenbliebe, wenn irgendwelche Schwierigkeiten ein Abstoppen der Aktion notwendig machen. Sie selbst, Reichsführer, haben mir gegenüber seinerzeit schon die Meinung geäußert, daß man schon aus Gründen der Tarnung so schnell wie möglich arbeiten müsse. Beide Auffassungen, die ja im Prinzip das gleiche Ergebnis zeitigen, sind nach meinen eigenen Erfahrungen mehr als berechtigt; trotzdem möchte ich Sie bitten, in diesem Zusammenhang folgende Überlegung von mir vortragen zu dürfen:
Bei ca. 10 Millionen europäischer Juden sind nach meinem Gefühl mindestens 2-3 Millionen sehr gut arbeitsfähiger Männer und Frauen enthalten. Ich stehe in Anbetracht der außerordentlichen Schwierigkeiten, die uns die Arbeiterfrage bereitet, auf dem Standpunkt, diese 2-3 Millionen auf jeden Fall heranzuziehen und zu erhalten. Allerdings geht das nur, wenn man sie gleichzeitig fortpflanzungsunfähig macht. Ich habe Ihnen vor ca. 1 Jahr bereits berichtet, daß Beauftragte von mir die notwendigen Versuche für diesen Zweck abschließend bearbeitet haben. Ich möchte diese Tatsachen nochmals in Erinnerung bringen. Eine Sterilisation, wie sie normalweise bei Erbkranken durchgeführt wird, kommt in diesem Fall nicht in Frage, da sie zu zeitraubend und kostspielig ist. Eine Röntgenkastration jedoch ist nicht nur relativ billig, sondern läßt sich bei vielen Tausenden in kürzester Zeit durchführen. Ich glaube, daß es auch im Augenblick
schon unerheblich geworden ist, ob die Betroffenen dann nach einigen Wochen bzw. Monaten an den Auswirkungen merken, daß sie kastriert sind.
Sollten Sie, Reichsführer, sich im Interesse der Erhaltung von Arbeitermaterial dazu entschließen, diesen Weg zu wählen, so ist Reichsleiter Bouhler bereit, die für die Durchführung dieser Arbeit notwendigen Ärzte und sonstiges Personal Ihnen zur Verfügung zu stellen. Ebenso hat er mich beauftragt, Ihnen zu sagen, daß ich dann auf schnellstem Wege diese so notwendigen Apparaturen in Auftrag geben soll.

Viktor Brack
SS-Oberführer

SS-Obersturmführer und Chemiker August Becker
in seiner Vernehmung am 4. April 1960:
„Im Mai 1935 kam ich zu dem SS-Regiment „Germania“ in Arolsen bei Kassel. Ich war damals SS-Oberscharführer und hatte bei diesem Reg. nur mit soldatischen Dingen zu tun. In diesem Regiment verblieb ich bis zum 28.02.1938. Anschließend kam ich durch eine dienstliche Versetzung, ohne meinen eigenen Wunsch, zum Reichssicherheitshauptamt (RSHA), Amt VI nach Berlin. Diese Dienststelle befand sich in der Bernerstrasse im Grunewald. Dem Amt VI oblag die Abwehr, Leiter dieses Amtes war ein Dr. Best. Ich selbst wurde mit der Leitung der Abteilung sympathetische Tinten und Fotokopien betraut. In diesem Amt verblieb ich bis zum Dezember 1939, dann wurde ich telefonisch zu dem Oberdienstleiter Victor Brack auf die Reichskanzlei bestellt. Am gleichen Tag noch begab ich mich zu Brack in die Führerkanzlei, diese war damals in dem Gebäude der Reichskanzlei untergebracht. Brack empfing mich und teilte mir mit, daß ich aufgrund einer persönlichen Aussprache zwischen ihm und dem Reichsführer SS Himmler, Brack unterstellt werden würde. Gleichzeitig teilte mir Brack den Zweck dieser Überstellung mit. Es sagte, daß ein Euthanasieprogramm im Anlaufen sein würde mit dem Zweck, alle Idioten und Geisteskranken zu vernichten. Die Tötungsart sollte durch ein Kohlenoxydgas durchgeführt werden. Dieses Gas sei bereits durch einen Chemiker Dr. Widmann bei dem Reichskriminalpolizeiamt (RKPA) in Berlin auf seine diesbezügliche Verwendbarkeit überprüft worden. Brack sagte mir weiterhin – ohne daß ich ihn hierauf ansprach – daß ich irgendwelche Skrupel bei dieser Sache nicht zu haben brauchte, denn die Tötung dieser Menschen würde später durch den Führer mit Hilfe eines Gesetzes legalisiert.