NS Jurist

* 03.10.1906
Letzter bekannter Wohnort:
Detmold Altenberndtstraße 8

vor 1945 Oberstabsrichter
nach 1945 Amtsgerichtsdirektor in Detmold

kein Mitglied der NSDAP
Mitglied im Nationalsozialistischen Kraftfahrerkorps (NSKK)
Mitglied in der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt

Der frühere Rechtsanwalt Theodor Albani hatte sich bereits im August 1940, nachdem er eine schwere Verletzung in der Schlacht von Dünkirchen erlitten hatte, erfolglos für den Heeresjustizdienst beworben. Selbst die Fürsprache des hochrangigen Befehlshabers des Wehrkreises VI, General Gerhard von Glokke, führte nicht zu dessen Übernahme, da der Personalbedarf gedeckt war. Albani wechselte sodann erst nach einer weiteren schweren Verwundung während des Russlandfeldzugs im Januar 1942 vom aktiven Heeresdienst in die Heeresjustiz. Knapp zwei Jahre nach seiner Beleihung mit einer Stelle als Feldkriegsgerichtsrat erhielt er schließlich im Mai 1944 einen Posten als Kriegsgerichtsrat auf Lebenszeit.

1948
Theodor Albani argumentierte 1948, er habe keine Karriere in der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Nationalsozialismus anstreben können, da er während seiner Zeit als Rechtsanwalt jüdische Klienten vertreten habe. Eine Laufbahn in der Wehrmacht und deren Justizwesen sei daher die einzige Möglichkeit für ihn gewesen, im Krieg eine Anstellung zu finden. Das Empfehlungsschreiben des einflussreichen Generalleutnants Gerhard Glokke, der sich im August 1940 in Berlin dafür einsetzte, den schwer verwundeten Albani vom aktiven Wehrdienst in die Heeresjustiz zu übernehmen, belegt dagegen, dass dieser gute Kontakte zu einflussreichen Militär- und Juristenkreisen unterhielt.° Auch die Parteikanzlei der NSDAP sprach sich 1943 für Albanis Ernennung zum Kriegsrichter aus.

Detmold Altenberndtstraße 8