SS-Rottenführer
* 02.12.1919 in India (Indija)
Volksdeutscher (Jugoslawien)
6 Klassen Volksschule
2 Klassen Mittelschule
Beruf: Bauschlosser
Mobilmachung bis 1941 Angehöriger der jugoslawischen Armee (bis zur Kapitulation)
deutsche Kriegsgefangenschaft (etwa drei Wochen)
02.10.1942
Beförderung zum SS-Schützen
am 21.10.1942 Eintritt in die SS (Waffen-SS)
(eingezogen zur SS Division "Prinz-Eugen"
Aussage Hoffmann im Frankfurter Auschwitz-Prozess
Es hieß also, wo man uns abgeholt hat, wir kämen zur Prinz-Eugen-Division. Und wir sind dann 14 Tage umeinandergefahren und kamen nach Pančevo. Und von Pančevo dann sind wir wieder weggefahren, also der Transport ging wieder weiter, und waren dann eines Tages in Auschwitz.
ab November 1942 - März 1944 Angehöriger der 6. Kompanie im KL Auschwitz
vollständige Bezeichnung 6. Kompanie SSD Sturmbann KL-AU
(Bewachung von Arbeitskommandos)
11.12.1943
Beförderung zum SS-Sturmmann
März 1944 - Sommer 1944
Aussage Hoffmann im Frankfurter Auschwitz-Prozess
Eines Tages wurde mir aufgetragen, ich soll mich bei der Politischen Abteilung melden. Da ging ich hin, und dann hieß es: »Schreiben Sie einen Lebenslauf.« Und ich habe meinen Lebenslauf geschrieben. Und dann hat es geheißen: »Setzen Sie sich dort an diesen Platz. Die Arbeit wird Ihnen angewiesen.«
Anfangs hatte ich da also den Posteingang zu sortieren und Postausgang sowie Adressen zu schreiben und die Post wegzubringen.
(zur Abteilung gehörten die Häftlinge: Frau Eva Pommeranz, Frau Maryla Obstfeld u. Frau Regina Steinberg)
Sommer 1944 (vorübergehend)
Politische Abteilung (Außenstelle Zigeunerlager Birkenau
(Post Zustellungen und Befragungen in verschiedenen Angelegenheiten)
14.09.1944
Beförderung zum SS-Rottenführer
ab Januar 1945
Aussage Hoffmann im Frankfurter Auschwitz-Prozess
Dann kam ich nach Berlin. Und von Berlin aus wurden wir nach Stettin beordert, angeblich an die Front. Dazu ist es aber nicht gekommen. Wieder zurück nach Berlin, ich kam dann nach Celle. Und in Celle erkrankte ich und kam nach Bergen ins Reservelazarett. (Fleckfieber)
englische Gefangenschaft
am 13. Dezember 1946 nach Polen ausgeliefert
Gerichtsverfahren nach 1945
22.12.1947
Urteil des Obersten Nationalen Tribunals in Kraków, Az.: NTN 5/47
zu 15 Jahren Haft verurteilt
(Begründung: fünf Jahre SS-Zugehörigkeit, fünf Jahre Auschwitz und fünf Jahre wegen »besonderem Vertrauen«.)
(Akte kann angefordert werden)
Aufgrund einer Amnestie wurde er am 14. Juli 1956 aus der Haft entlassen
(traf Juli 1956 in Friedland ein)
nach seiner Entlassung als Bauschlosser tätig.
1. Frankfurter Auschwitz-Prozess
»Strafsache gegen Mulka u.a.«, 4 Ks 2/63
Landgericht Frankfurt am Main
121. Verhandlungstag, 11.12.1964
Vernehmungsprotokoll 8071–8080
Vernehmung des Zeugen Hans Hoffmann
1. Frankfurter Auschwitz-Prozess
(Insgesamt wurden 360 Zeugen im Auschwitz-Prozess vernommen. Darunter waren 211 Auschwitz-Überlebende, 54 vormalige SS-Angehörige von Auschwitz, 37 andere SS-Zeugen sowie 58 sonstige Zeugen wie zum Beispiel Angehörige der Angeklagten, Angestellte der IG-Farbenindustrie und der Firma Siemens. Vor allem für die Auschwitz-Überlebenden bedeutete es eine große Überwindung, vor Gericht noch einmal ihren damaligen Peinigern gegenüber zu treten und über die schlimmste Zeit ihres Lebens zu berichten.)