SS-Sturmbannführer u. Regierungs- u. Kriminalrat
* 01.12.1892 in Berlin
† nach 1968
Nach dem Schulbesuch studierte Berndorff an der Universität Berlin Rechtswissenschaften und Staatswissenschaften. 1914 meldete er sich als Kriegsfreiwilliger zur Teilnahme am Ersten Weltkrieg, in dem er an der West- und Ostfront sowie in Serbien zum Einsatz kam und bis zum Leutnant der Reserve befördert wurde. Nach Kriegsende schloss er sein Studium 1920 mit der Promotion zum Dr. jur. ab. Anschließend wurde er zum Kriminalkommissar ausgebildet. 1921 trat er nach dem glänzenden Bestehen der Kriminalkommissarprüfung als Kriminalbeamter in das Berliner Polizeipräsidium ein, wo er beim Morddezernat tätig war. Im Morddezernat, das dem damals berühmten Kriminalisten Ernst Gennat unterstand, war er mit einigen aufsehenerregenden Kriminalfällen wie dem des Eisenbahnattentäters Matuschka befasst. Politisch stand er seit Anfang der 1930er Jahre der NSDAP nahe. Seine Ehefrau trat dieser bereits 1931 bei. Er selbst wurde im August 1932, nach der Aufhebung des Verbotes der NSDAP-Mitgliedschaft für preußische Beamte, Mitglied der von Arthur Nebe gegründeten Fachschaft nationalsozialistischer Kriminalbeamter Groß-Berlins. Berndorff trat im November 1941, seine Ehefrau im März 1944 aus der evangelischen Kirche aus.
Im Juni 1933 wurde Berndorff ins Geheime Staatspolizeiamt (Gestapa) versetzt. Dort war er zunächst mit Willy Litzenberg im Dezernat II 1 C ("Reaktion, Opposition, Österreichische Angelegenheiten") als stellvertretender Leiter und als Dezernent der Abteilung II 1 C 1 (Reaktion) tätig. Im März 1934 wurde er als Nachfolger von Karl Futh Leiter des Referates IV C 2, dem so genannten Schutzhaftreferat, im Geheimen Staatspolizeiamt. In dieser Eigenschaft die so genannten Schutzhaftbefehle zu unterzeichnen, die die Grundlage für die Einweisung in die Konzentrationslager bildeten. Berndorff trat 1937 in die NSDAP und November 1937 der SS bei. Im Juni 1938 wurde er zum Regierungs- und Kriminalrat befördert. Im September 1938 wurde er zum SS-Hauptsturmführer befördert. Bis zum Kriegsende erreichte er den Rang eines Sturmbannführers.
Nach der Gründung des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) behielt Berndorff sein Tätigkeitsfeld als Leiter des Referates IV C 2 (Schutzhaftangelegenheiten) im Amt IV (Gestapo) des RSHA bei. Sitz des Referates, das schließlich elf Inspektoren und vierzig Registratoren umfasste, war die Berliner Zimmerstraße 16-18
Nach Kriegsende versteckte sich Berndorff und verdingte sich in der Nähe von Husum als Landarbeiter. Mitte Dezember 1945 wurde er verhaftet und über ein Vernehmungslager in Plön und ein Internierungslager in Neumünster nach Fallingbostel gebracht. 1947 wurde er im Rahmen eines Spruchkammerverfahrens in Fallingbostel wegen „Zugehörigkeit zu einer verbrecherischen Organisation“ zu fünf Jahren Haft verurteilt. Unter Anrechnung seiner Internierungshaft wurde er bereits 1950 entlassen. 1955 wurde diese Strafe aus dem Strafregister getilgt.
Nach langjähriger Ermittlungstätigkeit der Staatsanwälte wurde Berndorff am 26. Juni 1967 zusammen mit elf seiner früheren Mitarbeiter erneut verhaftet und wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Eine Strafrechtsänderung, die Neufassung des damaligen § 50 Abs. 2 StGB, brachte als Nebenwirkung mit sich, dass „Schreibtischtäter“ als Gehilfen nur geringere Strafen als Täter zu erwarten hatten und Höchststrafen bis zu 15 Jahren bereits am 8. Mai 1960 verjährt waren. Da die Ermittlungen erst 1963 neu aufgenommen worden waren, musste Berndorff entlassen werden.
Als Wöhrns Vollstrecker entlarvten die West-Berliner Ermittler den in Göttingen lebenden Leiter des Schutzhaftreferats, Kriminalrat a. D. Dr. jur. Emil Berndorff, 75. Er und zehn seiner Sachbearbeiter sind der Beihilfe zum Mord angeklagt.
Am 26. Juni 1967 wurde er neben Bernhard Baatz, Emil Berndorff und anderen verhaftet, nach Berlin-Moabit ins Gefängnis gebracht und im sogenannten RSHA-Verfahren beschuldigt, als Leiter des Polenreferates, sich in 150 Fällen der Beihilfe zum Mord schuldig gemacht zu haben, indem er am Entwurf und der Herausgabe staatspolizeilicher Erlasse beteiligt war, durch die die vor seiner Amtszeit ergangenen Anordnungen über die Behandlung polnischer Zivilarbeiter und Kriegsgefangener sowie über die Durchführung von Exekutionen, fortentwickelt wurden (Beschluss zur Eröffnung der Voruntersuchung vom 22. März 1968 des Landgerichts Berlin).