SS-Führer und 4SS-Wehrgeologe

(Übernahme von Fachschulingenieuren des Kultur- und Tiefbaues, der Bergschulen und der Staatlichen Technischen Lehranstalten)

a) Es können sich melden:
Geeignete Fachschulingenieure des Kultur- und Tiefbaues, der Bergschulen und der Staatlichen Technischen Lehranstalten, die in die aktive Laufbahn des SS-Führers und SS-Wehrgeologen übernommen werden wollen.

Höchstalter: 32 Jahre; die Übernahme von älteren Ingenieuren ist auf Sonderfälle beschränkt;

b) Militärische Ausbildung:
Siehe Ziff. 85b;

c) Beförderungen und Ernennungen:
nach dem 5. Ausbildungsmonat zum SS-Sturmmann,
nach 11 Monaten und bestandener Abschlußprüfung an der SS-Infanterieschule zum SS-Unterscharführer,
nach bestandener Abschlußprüfung des Führeranwärter-Lehrganges (nach weiteren 4 Monaten). zum SS-Oberscharführer, mit Rücksicht auf das kürzere Studium nach weiteren 10 Monaten Bewährung beider Feldtruppe zum SS-Untersturmführer,
nach 2 weiteren Jahren zum SS-Obersturmführer,
nach 2 weiteren Jahren zum SS-Hauptsturmführer.

d) Für alle Fälle der Übernahme ist ab SS-Hauptsturmführer die Möglichkeit zur Ausübung einer Privatpraxis gegeben, soweit der SS-Dienst damit in Einklang zu bringen ist. Genehmigung dazu erteilt der Chefgeologe SS.