SS-Führer und SS-Richter (aktiv)

(Übernahme von Bewerbern mit Befähigung zum Richteramt.)

a) Höchstalter: 35 Jahre;

b) Militärische Ausbildung:
Vgl. Ziff. 79b;

c) Beförderungsmöglichkeit:
Die Einstellung erfolgt bei Assessoren als SS-Hauptsturmführer, sonst unter Berücksichtigung des Lebensalters und der bisherigen Berufsstellung des Bewerbers mit einem entsprechend höheren Dienstgrad.