SS-Führer und SS-Richter (aktiv)

a) Höchstalter. 23 Jahre;

b) Militärische Ausbildung:
Vgl. Ziff. 49 und 50;

c) Fachausbildung:
6 Monate Eignungsnachweis beim Hauptamt SS-Gericht.
7 Semester Studium der Rechts- und Staatswissenschaften, anschließend Vorbereitungsdienst bei den ordentlichen Gerichten und den Gerichten der SS-Gerichtsbarkeit.
Abschluss: Große Staatsprüfung (Assessor);

d) Beförderungsmöglichkeit:
Vgl. Ziff. 51 und 52.

Weitere Beförderungsmöglichkeit:
nach bestandenem Referendarexamen zum SS-Obersturmführer,
nach bestandenem Assessorexamen zum SS-Hauptsturmführer.

e) Bei Meldung zur Waffen-SS. während des Studiums werden die Anwärter für den richterlichen Dienst entsprechend ihrer militärischen Vorbildung und ihrem militärischen Dienstrang während der Semesterferien zu Übungen einberufen, um im Anschluß an das Referendarexamen einem 8 monatigen Lehrgang an der Junkerschule zugeführt zu werden.