SS-Führer und SS-Veterinär d. R.

mit abgeschlossenem Studium (Staatsexamen)

I. Meldung:
Es können sich melden: Veterinäre, die die Laufbahn des SS-Führers und SS-Veterinärs d. R. einschlagen wollen.

II. Militärischer Ausbildungsgang:
Die Bewerber werden, soweit sie noch keine Ausbildung haben, folgendem militärischen Ausbildungsgang zugeführt:
a) 2 Monate Rekrutenausbildung beider SS-Veterinär-Ersatz-Abteilung,
b) 1 Monat Reserve-Führeranwärter-Lehrgang bei der SS-Veterinär-Ersatz-Abteilung,
c) 4 Monate Verwendung bei der Feldtruppe einer berittenen oder bespannten Division.
Die Bewerber werden, soweit sie schon eine Ausbildung von mindestens 2 Monaten Rekrutenausbildung haben, direkt in den Reserve-Führeranwärter-Lehrgang bei der SS-Veterinär-Ersatz-Abteilung übernommen. Die weitere Ausbildung erfolgt wie unter 11. b) und c).

III. Beförderungen und Ernennungen:
nach der Rekrutenausbildung zum SS-Oberscharführer,
nach bestandenem Reserve-Führeranwärter-Lehrgang zum Hauptscharführer und RFA. im SS-Veterinärdienst,
nach Bewährung bei der Feldtruppe (4 Monate) zum SS-Untersturmführer d. R.,
nach weiterem 1 Jahr zum SS-Obersturmführer d. R.,
nach weiteren 1,5 Jahren zum SS-Hauptsturmführer d. R.

Führer der Reserve im Veterinärdienst der Waffen-SS, die das 30. Lebensjahr vollendet haben oder mindestens 3 Jahre als selbständiger Tierarzt oder mehrere Jahre als Assistent in einer Klinik tätig waren, werden ohne Einhaltung längerer Zwischenzeit zum SS-Hauptsturmführer d. Res. befördert.