SS-Führer und SS-Arzt

(Bei Übernahme nach abgeschlossener medizinischer Ausbildung)

a) Höchstalter: 32 Jahre, mit abgeschlossener Fachausbildung: 35 Jahre.
Die Übernahme von älteren Ärzten ist auf Sonderfälle beschränkt;

b) Militärische Ausbildung:
Die Bewerber werden, soweit sie noch keine militärische Ausbildung erhalten haben, einer 8wöchigen Grundausbildung und einem Sanitäts Führeranwärter-Lehrgang von 1 Monat zugeführt;

e) Beförderungsmöglichkeit bei Übernahme:
nach der 8wächigen Grundausbildung zum SS-Oberscharführer, nach Abschluss des Sanitäts-Führeranwärter-Lehrganges Übernahme je nach ärztlicher Ausbildung, und zwar:
bis zu 2 Jahren nach dem Examen als SS-Untersturmführer,
von 2 bis einschl. 4 Jahren als SS-Obersturmführer,
von 5 und mehr Jahren als SS-Hauptsturmführer.

Weitere Beförderung entsprechend Dienstzeit, Planstelle und Bewährung.

Um eine möglichst vollständige medizinische Ausbildung zu erreichen, ist vorgesehen, daß jeder SS-Arzt über eine mindestens 2jährige klinische Ausbildung verfügt, die neben der Behandlung von Frauen und Kindern auch sämtliche Altersklassen der Bevölkerung umfasst. Bei besonderer Eignung besteht die Möglichkeit zur Fachausbildung an einer Universitätsklinik mit Habilitation und Dozeutur. Die Genehmigung zur Ausübung einer Privatpraxis kann ab SS-Hauptsturmführer erteilt werden, soweit der SS-Dienst damit vereinbar ist.