SS-Führer und Technischer Führer N
a) Zugelassen für die Laufbahn des Technischen SS-Führers N sind bewährte SS-Funkmeister und SS-Oberfunkmeister der Feldtruppe, die Eignung zum SS-Führer haben;
b) Militärische Ausbildung:
Vgl. Ziff. 42.
Weitere Ausbildung:
4 Monate Reserve-Führer-Anwärter-Lehrgang,
12 Monate Lehrgang an der Nachrichtenschule der Waffen-SS und Abschlußprüfung;
c) Beförderungsmöglichkeit:
Nach bestandenem Reserve-Führeranwärter-Lehrgang zum SS-Oberscharführer und RFA.,
nach bestandener Zwischenprüfung an der Nachrichtenschule der Waffen-SS zum SS-Untersturmführer,
nach bestandener Abschlußprüfung des Lehrganges an der Nachrichtenschule der Waffen-SS zum SS-Obersturmführer und Techn. Führer N.