SS-Unterführer im Gerichtsdienst (SS-Beurkundungsunterführer)

I. Annahmebedingungen:
a) Höchstalter 35 Jahre,
b) Eignung zum SS-Beurkundungsunterführer.

II. Militärische Ausbildung:
Erlangung der Gruppenführereigenschaft.

III. Fachausbildung:
Praktische Ausbildung im Gerichtsdienst der SS- und Polizeistrafgerichtsbarkeit und Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang.
Dauer: 6 Monate.
Abschluß: Befähigungsprüfung.

IV. Beförderungsmögliehkeit:
1. Nach 9 Monaten Gesamtdienstzeit zum SS-Sturmmann,
2. nach bestandener Befähigungsprüfung zum SS-Unterscharführer.

Aufstiegsmöglichkeit bis zum SS-Hauptscharführer.

Übernahmemöglichkeit in die Laufbahn des SS-Beurkundungsführerers gegeben.