Technischer Unterführer W (TUFW.)

a) Bedingung: Besonders gut qualifizierte Unterführer im waffentechnischen Dienst (vgl. Laufbahn U 15);

b) Der Meldung beizufügende Unterlagen:
vgl. Ziffer 21.
Außerdem: Beurteilung durch den Kommandeur, und Beurteilung durch den zuständigen techn. Führer W bzw. seinen Vertreter;

c) Militärische Ausbildung:
vgl. Laufbahn U 15;

d) Fachausbildung:
vgl. Laufbahn U 15, dazu:
9 Monate Lehrgang an der Waffentechnischen. Lehranstalt der SS. Nach Lehrgangsdauer von 4 Monaten Zwischenprüfung. (Bei nicht bestandener Zwischenprüfung Rücktritt zur Truppe und weitere Verwendung als Unterführer im waffentechnischen Dienst.)

e) Beförderungsmöglichkeit:
Beförderung bis zum SS-Unterscharführer, vgl. Laufbahn U 15,
nach bestandener Zwischenprüfung zum SS-Oberscharführer,
nach bestandener Abschlußprüfung zum SS-Hauptscharführer,
Übernahmemöglichkeit in die Laufbahn des Technischen SS-Führers W ist gegeben;

f) Verwendungsmöglichkeit:
Nach bestandener Abschlußprüfung Verwendung als Technischer Unterführer W bzw. als Technischer Führer W d. Res. bei der Truppe. (Im letzten Falle nur während des Krieges, wenn der Lehrgangsteilnehmer während'des Lehrganges und bei der Abschlußprüfung überragende Kenntnisse gezeigt und seine Eignung zum SS-Führer unter Beweis gestellt hat.)