SS-Unterführer im Sanitätsdienst

a) Höchstalter. Aktive: 23 Jahre, Reservisten: 35 Jahre;

b) Militärische Ausbildung:
8,5 Monate;

c) Fachausbildung:
2 Monate Sanitätsschule;

d) Beförderungsmöglichkeit:
nach dem 6. Ausbildungsmonat zum SS-Sturminann,
nach bestandener Abschlußprüfung an der SS-Sanitätsschule zum SS-Unterscharführer,
nach 1 Jahr Dienst als SS-Unterscharführer zum SS-Oberscharführer,
die weitere Beförderung zum SS-Hauptscharführer kann bei besonderer Bewährung frühestens nach 3 Monaten erfolgen.