Seine persönlichen Verhältnisse

Der am 3.Dezember 1907 in Krumau an der Moldau (Tschechoslowakei) als Sohn eines Schneidermeisters geborene Angeklagte Franz Suchomel besuchte in Krumau fünf Jahre lang die Volksschule und drei Jahre lang die Bürgerschule. Anschließend erlernte er bei seinem Vater das Schneiderhandwerk.

Vom Herbst 1927 bis zum Frühjahr 1929 genügte er seiner Militärdienstpflicht beim tschechoslowakischen Militär.
Er arbeitete nach seiner Entlassung als Gehilfe in der Schneiderwerkstatt seines Vaters und übernahm sie im Jahre 1936. Zwei Jahre später gliederte er ihr ein neu eröffnetes Ladenlokal an.

Im März 1940 wurde er zur Wehrmacht, und zwar zum 131. Infanterieregiment in Engerau bei Pressburg einberufen. Von dort kam er zu einer Landesschützeneinheit nach Hainburg an der Donau und später nach Bruck an der Leitha.
Er wurde zum Gefreiten befördert, jedoch schon im November 1940 nach Haus entlassen, weil er in seinem Betrieb, der zu dieser Zeit insbesondere Uniformen herstellte, dringend benötigt wurde.
Bis zum Frühjahr 1941 blieb er zu Haus. Anfang März 1941 wurde er telegrafisch zur Kanzlei des Führers auf der Tiergartenstrasse 4 in Berlin bestellt. Er meldete sich hier bei dem Personalsachbearbeiter O., der ihn über die von der Kanzlei des Führers gesteuerte Euthanasieaktion aufklärte. Schließlich musste Suchomel ein aus mehreren Artikeln bestehendes Schriftstück unterzeichnen. Mit seiner Unterschrift verpflichtete er sich insbesondere zur Geheimhaltung. Suchomel arbeitete dann in der Fotoabteilung der Gemeinnützigen Stiftung für Anstaltspflege. Er musste hier Fotos und andere Unterlagen über Geisteskranke in Akten einordnen.
Von Ende März 1942 bis Anfang Juli 1942 wurde er zur Heil- und Pflegeanstalt in Hadamar bei Limburg abgeordnet, wo er ebenfalls mit der Sortierung und Einordnung von Unterlagen und Fotos ber Geisteskranke beschftigt war. Im Juli 1942 kehrte er fr kurze Zeit zur Dienststelle T4 in Berlin zurck.

Im August 1942 wurde er mit mehreren Kameraden, darunter dem Mitangeklagten Matthes, zur Dienststelle des SS- und Polizeiführers in Lublin in Marsch gesetzt. In einer Lubliner SS-Kaserne wurde er als SS-Unterscharführer eingekleidet. Am nächsten Tage fuhr er mit seinen Kameraden über Warschau nach Treblinka. Das war Ende August 1942, als Dr. Eberl noch das Kommando über das Lager hatte. In Treblinka blieb Suchomel bis Ende Oktober 1942.
Ende Oktober 1942 wurde er von Treblinka zum Vernichtungslager Sobibor versetzt, in dem am 14.Oktober 1942 ein Häftlingsaufstand stattgefunden hatte. In Sobibor musste sich Suchomel unter anderem um den Nachlass von vier beim Aufstand getteten SS-Männern kümmern. Ende November 1943 verließ er Sobibor und fuhr mit einem auf 30 Tage lautenden Heimaturlaubsschein nach Krumau.
Kurz vor Weihnachten 1943, noch bevor der dreißigtägige Urlaub verstrichen war, wurde er telegrafisch zur Dienststelle T4 nach Berlin bestellt. Hier wurde er in Zivilkleidung mit mehreren Kameraden unter Führung des SS-Hauptsturmführers Hering nach Triest in Marsch gesetzt. Er kam nach Udine zur Einheit R 3 (Einheit Reinhard 3). Er wurde als Polizist eingekleidet und bei der Erfassung, der Beschlagnahme und der Verwaltung jüdischen Grundbesitzes beschäftigt. Zeitweise kam er auch zum Partisaneneinsatz. Von Udine aus wurde er vorübergehend zu einer Einheit in Turin versetzt, um jedoch alsbald wieder zu seiner Dienststelle in Udine zurückzukehren.

Bei Kriegsende geriet er in amerikanische Kriegsgefangenschaft, aus der er jedoch schon im Sommer 1945 wieder entlassen wurde.
Er ging zunächst nach Weiden in der Oberpfalz, machte sich aber bald in Altötting in Oberbayern sesshaft. Hier lebte er bis zu seiner Verhaftung im Juli 1963 als selbständiger Schneidermeister.

Der Angeklagte ist seit dem 10. Februar 1939 verheiratet. Er ist Vater eines Sohnes und zweier Töchter, von denen sich eine bereits vermählt hat.

Suchomel, der einem christlichen Elternhaus entstammt, ist praktizierender Katholik. Er will immer, auch zur Zeit des Nationalsozialismus, ein treues Glied der römisch-katholischen Kirche gewesen sein. Als passionierter Amateurmusiker gehörte er bis zu seiner Verhaftung fünf Laienorchestern und dem Kirchenchor seiner Pfarrgemeinde an.

Im Jahre 1938 war er der Sudetendeutschen Partei beigetreten. Nach dem Anschluss des Sudetenlandes an das Reich wurde er Mitglied des NSKK, nicht aber der NSDAP.

Im Entnazifizierungsverfahren wurde gegen ihn eine Buße von 10.- DM verhängt.

Diese Feststellungen beruhen auf den insoweit glaubhaften Angaben des Angeklagten Suchomel.