Tötung des Goldjuden Stern

Im Frühjahr 1943 stellte der Angeklagte Franz eines Tages bei einer Kontrolle der Goldjuden fest, dass der Goldjude Stern verbotenerweise Geld oder Gold in seinem Besitz hatte. Er nahm ihn mit nach draußen, ließ ihn mit den Armen über den Kopf in die Kniebeuge gehen und peitschte abwechselnd mit dem SS-Hauptscharführer Kttner so lange auf den Unglücklichen ein, bis dessen Gesicht nur noch eine blutige, kaum noch zu identifizierende Masse war. Beim nachfolgenden Sonderappell wurde Stern auf Weisung von Franz an den Beinen auf den Appellplatz geschleift, mit kaltem Wasser begossen und erneut schwer ausgepeitscht. Zuletzt ließ Franz den Stern, der kaum noch ein Lebenszeichen von sich gab, zur Erschießung ins Lazarett schaffen. Dort wurde Stern erschossen.

Der Angeklagte Franz stellt entschieden in Abrede, mit dem Tode des Goldjuden Ster auch nur das Geringste zu tun zu haben. Er wird jedoch auch in diesem Falle durch das Ergebnis der Beweisaufnahme eindeutig überführt. So konnte der Mitangeklagte Suchomel nach monatelangem Schweigen zu diesem Punkt nicht umhin, die Misshandlung des Stern durch Franz und Kttner zu bestätigen. Er hat zwar nicht selbst gesehen, wie Franz und Kttner auf Stern eingeschlagen haben.
Bevor Stern auf den Appellplatz geschleift wurde, konnte Suchomel, dem der Goldjude Stern arbeitsmässig unterstand, mit Stern sprechen und ihn fragen, wer ihn misshandelt habe. Stern hat hierauf angegeben, er sei von Franz und Kttner geschlagen worden. Wie Suchomel weiter angibt, habe er sich anschließend bei Franz und Kttner um eine Rettung des Stern bemüht, jedoch ohne Erfolg.

Die Misshandlung und Tötung des Goldjuden Stern ist weiter durch die glaubhaften Aussagen von mehreren Zeugen erwiesen, die den Vorfall persönlich beobachtet haben. Es handelt sich hierbei um die Zeugen Oscar Stra., Gl., Tai., Ku., Koh., Sed. und Lew. Alle diese Zeugen haben den Vorfall eingehend geschildert und haben ihre Aussage beschworen. Sie kommen aus den verschiedensten Ländern und Städten. Wenn sie den Fall des Goldjuden Stern im Wesentlichen übereinstimmend bekunden, dann lässt das nur den Schluss zu, dass ihnen dieser sehr grausame Vorfall in besonders guter Erinnerung geblieben ist.

Das Schwurgericht ist deshalb davon überzeugt, dass Stern von Franz und Kttner schwer misshandelt worden ist und dass er auf Anordnung von Franz ins Lazarett gebracht und dort erschossen worden ist.