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Deutschland, Bundesland Rheinland-Pfalz, kreisfreie Stadt Koblenz

Koblenz liegt am „Deutschen Eck“, einer durch Mosel und Rhein gebildeten Mündungsspitze.

Stadtteile
Altstadt, Arenberg, Immendorf), Arzheim, Asterstein, Bubenheim, Ehrenbreitstein, Goldgrube, Güls mit Bisholder, Horchheim, Horchheimer Höhe, Karthause, Kesselheim, Lay, Lützel, Metternich, Mitte, Moselweiß, Neuendorf, Niederberg, Neudorf, Oberwerth, Pfaffendorf, Pfaffendorfer Höhe, Rauental, Rübenach, Stolzenfels, Süd und Wallersheim

Judenhäuser

Koblenz An der Liebfrauenkirche 11
Koblenz
Bahnhofstraße 27
Koblenz Balduinstraße 16/18
Koblenz Balduinstraße 37
Koblenz
Görgenstraße 31
Koblenz
Hohenzollernstraße 131
Koblenz
Hohenzollernstraße 146
Koblenz
Kaiser-Friedrich-Straße 20
Koblenz
Kaiser-Wilhelm-Ring 39
Koblenz
Kastorpfaffenstraße 12
Koblenz
Lortzingstraße 3
Koblenz
Mainzer Straße 14
Koblenz
Marktstraße 5
Koblenz
Moselweißer Straße 52
Koblenz
Ravensteynstraße 10
Koblenz
Rizzastraße 22
Koblenz
Wambachstraße 191
Koblenz
Weißergasse 28

Familie Pollack

Als der jüdische Textilhändler Semmy Pollack von November 1933 bis Ende
März 1934 der Stadt einen monatlichen Zuschuss von 120 RM zur Beschäftigung von zwei Wohlfahrtserwerbslosen zahlte, entschied Oberbürgermeister Wittgen, dadurch solle der „vom Herrn Regierungspräsidenten warm empfohlene SS-Mann Peter Grosse“ vorerst bei der NSV als Bote unterkommen. Der städtischen Nothilfe hatte Pollack um 1932/33 1.000 RM gespendet, die mit seinen Forderungen verrechnet wurde

Noch im Mai 1933 stand Pollack mit der Stadt Köblenz in Kaufverhandlungen für das Hohenfelder Haus, Löhrstraße 30. Der Vorgang wurde im August ad acta gelegt.

(Cronik der
Familie Pollack)

06.06.1921

Wegen Mordes an einem US-amerikanischen Soldaten wird in Koblenz das Todesurteil gegen zwei Deutsche durch Enthauptung vollstreckt.

24.01.1923

Die US-amerikanischen Rheintruppen verlassen Koblenz. Französische Truppen rücken ein.

16.07.1934

Der Preußische Innenminister erklärte Koblenz am 16. Juli 1934 zur Notstandsgemeinde, was die Streichung freiwilliger Leistungen, vor allem im Fürsorgebereich, zur Folge hatte.

00.07.1935

„Der Stürmer“ Rubrik „Briefkasten“ Ausgabe Nr. 28 vom Juli 1935
„Koblenz: Es ist Tatsache, daß die Frau des Oberbürgermeisters W. vom Parteigericht aus der NSDAP ausgeschlossen wurde, weil sie in einem jüdischen Kaufhaus Einkäufe getätigt hat. Bemerkenswert ist, daß der besagte Oberbürgermeister in einem Rundschreiben seine Beamtenschaft vor dem Einkauf bei Juden gewarnt hat. Er gab in diesem Rundschreiben zur Kenntnis, daß er jeden Beamten, dessen Frau beim Juden kaufe, entlasse . Man sieht daraus, in welche unangenehme Lage ein Amtsträger der Partei geraten kann, der eine Frau sein eigen nennt, welche von der nationalsozialistischen Weltanschauung keine Ahnung hat.“

Am Mittag des 12. Juli 1935 erfuhr Wittgen, dass ein Stürmer-Verkäufer sein Blatt vor der Kaufhof-Filiale in der Löhrstraße, der stets belebten Hauptgeschäftsstraße, lautstark unter Hinweis auf eine Notiz zum Parteiausschluss der Frau des Oberbürgermeisters anpreise.
Wittgen rief sofort Simon an und bat ihn, den Weiterverkauf der Zeitung zu verhindern, die Angaben seien unrichtig. Simon erklärte ihm, dazu habe er keine Handhabe, er missbillige aber die Veröffentlichung und wolle wenigstens das laute Ausrufen unterbinden. Am Nachmittag besprach sich Wittgen auch mit Kreisleiter Claussen, trotzdem ging der Verkauf wie gehabt weiter. HJ-Gebietsführer Karbach schrieb noch am selben Tag Gauleiter Simon einen empörten Brief, von dem Claussen und Wittgen eine Durchschrift erhielten und der ihn einmal mehr als einen fanatischen Nationalsozialisten auswies. Wittgen habe die Entfernung eines Stürmerkastens der HJ-Gebietsführung verlangt, obwohl die Zeitungsmeldung nach Claussens Auskunft richtig sei. Wittgen habe dem entgegen gehandelt, wozu er den „letzten städtischen Beamten und Strassenkehrer gezwungen hätte“, außerdem sei sein Vorgehen gegen die Zeitung Amtsmissbrauch. Der Oberbürgermeister müsse, so folgerte Karbach, sein Amt sofort im Interesse der Partei niederlegen. Andernfalls bat er den Gauleiter, sein Amt als Ratsherr niederlegen zu dürfen. Die „Erregung der Bevölkerung“ sei eine so schwere Belastung, „zu der die bei kompromissloser Lösung entstehenden Prestigeverluste und finanziellen Schwierigkeiten in keinem Verhältnis stehen dürften.“ Am nächsten Morgen wies Wittgen die Bauabteilung an, der HJ und der NS-Hago aufzugeben, die Aushänge aus ihren auf städtischem Boden stehenden Stürmerkästen innerhalb von 24 Stunden zu entfernen. Es könne nicht zugelassen werden, dass dort die Frau des Oberbürgermeisters verleumdet werde. Daraufhin schaltete sich mittags Claussen ein, und man einigte sich auf dessen Vorschlag, nur die betreffende Notiz zu entfernen. Der Ausrufer sprach inzwischen von der „Frau eines städtischen Beamten“ – wer gemeint war, dürfte inzwischen sowieso stadtbekannt gewesen sein –, und erst gegen Abend waren die fraglichen Blätter aus den Kästen verschwunden. Am 17. Juli sah sich Wittgen gezwungen, in einer Rundverfügung zum Einkauf seiner Frau Stellung zu nehmen. Offensichtlich hatte ihn die Angelegenheit in beträchtliche Aufregung versetzt, denn er vergaß darin die entscheidende Klarstellung, dass die im Stürmer erschienene Briefkasten-Notiz unzutreffend sei. Er musste deshalb eine zweite, ergänzende Rundverfügung herausgeben. Die Stürmer-Notiz entsprach aber, abgesehen von der Entlassungsdrohung Wittgens an seine Bediensteten, den Tatsachen. Constanze Wittgen war schon am 27. Mai durch das Kreisgericht wegen eines Einkaufs im Kaufhof am 1. März aus der Partei ausgeschlossen worden. Erst am 17. Juli legte sie beim Gaugericht Beschwerde ein.
Am selben Tag wandte sich Wittgen an das Oberste Parteigericht zur Klärung der Frage, ob die Westdeutsche Kaufhof AG als getarntes jüdisches Unternehmen gelte. Die Werbung für den Stürmer habe „künstlich“ für eine gewisse Erregung in der Bevölkerung gesorgt, darüber könne die Gestapo – die den Vorfall tatsächlich registriert hatte – noch mehr Auskünfte geben. Der HJ-Gebietsführer habe schon seine Amtsniederlegung gefordert und nach einem Kameradschaftsabend des ehemaligen Infanterie-Regiments Nr. 6844 sei er von einem Betrunkenen beschimpft worden. Wittgen fügte den Bericht bei, den der Angestellte Dr. rer. pol. Hans Roth vom Verkehrsamt über eine Szene im Weindorf am späten Abend des 13. Juli verfasst hatte. Roth hatte einen Tumult bemerkt, darin den Oberbürgermeister, der von einem im Gesicht blutenden Verletzten unflätig beschimpft wurde. Um die peinliche Situation zu beenden, beförderte Roth „den Krakeler“ mit Gewalt aus dem Weindorf: „Als der Kerl draussen weiter randalierte, haute ihm Standortsführer Ocklenburg einige hinein.“
Es stellte sich heraus, dass es sich um den SA-Obertruppführer und Parteigenossen Wilhelm Leins handelte. Zumindest ein städtischer Angestellter und ein Ratsherr wollten also verhindern, dass der öffentliche Skandal um den Oberbürgermeister sich ausweitete.
Nebenbei zeigt die Episode, dass auch ein Jahr nach dem sogenannten Röhm-Putsch die Rauflust der SA noch nicht völlig gebremst war, und dass sich sogar eine prominente Persönlichkeit wie Wilhelm Ocklenburg als Vorsitzender der Handelskammer und Ratsherr nicht scheute, öffentlich Schläge auszuteilen. Wittgen stilisierte sich zum Opfer einer Intrige. Gegenüber dem Obersten Parteigericht äußerte er die Vermutung, dass „Drahtzieher“ versuchten, seine „Stellung als Oberbürgermeister und Leiter der Stadtverwaltung zu untergraben.“ Den Stürmer habe er um Richtigstellung gebeten, zumal er ein Einkaufsverbot bei Juden in der Form nie erlassen habe. Als Ehrenoberstfeldmeister des RAD unterstehe er direkt der höchsten Parteiinstanz und er bitte um Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung, ob er gegen nationalsozialistische Grundsätze verstoßen habe. Das Gaugericht erklärte dazu unter Beifügung eines Schreibens des Gauleiters, dass man keine ausreichenden Gründe für ein Verfahren zum Schutz der Ehre Wittgens sehe. Auch ein Parteiausschlussverfahren komme nicht in Frage, da es sich um einen einmaligen Einkauf der Ehefrau ohne seine Zustimmung gehandelt habe. Dieser Meinung schloss sich das Oberste Parteigericht am 25. Oktober an. Dagegen lehnte es sechs Tage später die Beschwerde von Constanze Wittgen gegen den Beschluss des Gaugerichts aus formellen Gründen ab. Damit war ihr Parteiausschluss endgültig besiegelt. Der Neffe Wittgens, Alfred Wittgen, Parteimitglied seit 1931, der seine Tante begleitet und einen Fastnachtshut im Kaufhof gekauft hatte, kam mit einer Verwarnung davon. Das Kreisgericht beließ es bei dieser Strafe, da er völlig ortsfremd war und sich in seiner Eile auf seine Tante verlassen hatte. Die Frage, ob der Kaufhof als arisches oder als getarntes jüdisches Unternehmen anzusehen war, blieb aber letztlich unbeantwortet.
Wenn auch ein Parteiausschluss von Wittgen selbst, der mit hoher Wahrscheinlichkeit den Verlust seines Amtes nach sich gezogen hätte, keine Befürwortung von der Koblenzer Parteiinstanz fand, so schadete die ganze Affäre seinem Ansehen in Öffentlichkeit, Partei und Verwaltung doch erheblich. Am 7. Oktober hatte Wittgen das Oberste Parteigericht um baldige Entscheidung gedrängt, weil sich aus der „Ungeklärtheit der Lage“ nicht nur für seine Frau, sondern auch für ihn „als Leiter der Verwaltung erhebliche Unzuträglichkeiten“ ergäben. Ob seine Verschwörungstheorie zutrifft, ließ sich nicht nachprüfen. Angesichts der im Grunde zutreffenden Stürmer-Notiz hatten sich Gau- und Kreisleiter nur halbherzig dafür eingesetzt, die kompromittierenden Ausrufe und Aushänge zu unterbinden, und der HJ Gebietsführer hatte sich sofort offen gegen Wittgen gestellt. Der Vorsitzende des Gaugerichts, Dr. Paul Brauer, bemerkte gegenüber dem Obersten Parteigericht, das vom Ehemann verfasste Beschwerdeschreiben der Parteigenossin Wittgen sei allein schon ein Ausschlussgrund. Dies sind deutliche Anzeichen dafür, dass Wittgen innerhalb der örtlichen Partei keine Hausmacht besaß, die bereit gewesen wäre, in einer solchen Situation ihre schützende Hand über ihn zu halten. Dass Wittgen es aber schaffte, sich dennoch im Amt zu halten, spricht für sein Stehvermögen und seine Hartnäckigkeit, die er später noch eindrucksvoller unter Beweis stellen sollte.

23.09.1935

Wegen "Vorbereitung zum Hochverrat" wurden in Koblenz am 23. September 1935 der Klempnermeister Johann Wagner, der Schreiner Wilhelm Schröder, der Bauarbeiter Karl Perschbach und der Arbeiter Peter Wagner festgenommen und gegen sie Haftbefehl erlassen.

17.05.1940

Am 17. Mai, wurden 78 Zigeuner mit Kraftfahrzeugen in das Zigeunerlager Köln-Messegelände transportiert, von wo sie am 21. Mai ins Generalgouvernement deportiert wurden. 63 der Zigeuner stammten aus Koblenz. Von den zehn Zigeunerfamilien hatten zwei in der Wöllersgasse 17 und acht in der Fischelstraße 32 b, dem ehemaligen Militärgefängnis, gewohnt. Elf der deportierten Zigeuner hatten Wehrdienst geleistet, die Kriminalpolizei schickte dem Wehrbezirkskommando am 25. Mai die Wehrpässe zurück.

23.02.1944

Die Kriminalpolizeistelle Koblenz meldet der Kriminalpolizeileitstelle Köln 13 Kinder und Jugendliche, die als so genannte Zigeunermischlinge verschleppt werden sollen

13.03.1945

Am 13. März gab der Kampfkommandant, Oberstleutnant Erich Löffler, den Befehl613 zur sofortigen Räumung der Stadt und verhängte den Ausnahmezustand. Am Abend des 13. März kehrte die Stadtverwaltung aus Filsen zurück, weil der Abreisebefehl nicht vom Gauleiter als RVK, sondern von einer untergeordneten Stelle gegeben worden wäre. Bis zuletzt blieben Formalien also bedeutsam. Da der Nagelsgassen-Bunker innerhalb des militärischen Sperrgebiets lag, musste er am 14. März geräumt werden, und die Verwaltung zog am 15. März in den Bahnhofsbunker um.

Täter und Mitläufer 1933-1945

SS-Rottenführer
Beitzel Josef
* 24.01.1900 in Koblenz
vor 1945 Angehöriger der Lagermannschaft im KL Auschwitz

SS-Obersturmführer
Faust Emil
* 03.03.1899 in Oberlahnstein
† 13.04.1966 in Emden
vor 1945 Angehöriger der Lagermannschaft im KL Esterwegen u. KL Neusustrum

SS-Schütze
Kosak Waldemar
* 28.09.1899 in Opatsch
† 13.12.1981 in Koblenz
vor 1945 Angehöriger der Lagermannschaft im KL Auschwitz


Obermedizinalrat
Ritter Robert Dr. phi
* 14.05.1901 in Aachen
† 17.04.1951 in Oberursel (Kurklinik Hohemark)
vor 1945 nationalsozialistischer Rassentheoretiker
nach 1945 ärztlicher Leiter der Fürsorgestelle für Gemüts und Nervenkranke sowie der Jugendpsychiatrie in Frankfurt am Main


Simmer Nikolaus Dr. rer. pol.
* 11.11.1902 in Besch an der Obermosel
† 17.03.1986 in Besch an der Obermosel
vor 1945 NS Oberbürgermeister von Koblenz

Mitbürger der Gemeinde die hier geboren oder gelebt haben und zwischen 1933 bis 1945 verfolgt, deportiert sowie zu schaden gekommen sind

Namensliste

Dachauer Sabine geb. Oestreicher
* 27.04.1878 in
Treuchtlingen
Wohnort: Nürnberg und Koblenz
+ Ghetto Izbica
dep. 24.03.1942 Nürnberg - Ghetto Izbica
   
Oestreicher Ullrich
* 25.03.1886 in
Treuchtlingen
Wohnort: Koblenz
dep. 22.03.1942 Koblenz - Ghetto Izbica