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Übersicht

Deutschland, Bundesland Thüringen, Landkreis Gotha

Gotha wurde erstmals in einer am 25. Oktober 775 in Düren ausgestellten Urkunde erwähnt. Mit ihr übereignete Karl der Große dem Kloster Hersfeld unter anderem den Zehnt von den Ländereien, Wald und Wiesen der Villa Gothaha.

1526 trafen Landgraf Philipp von Hessen und Kurfürst Johann von Sachsen in Gotha eine Vereinbarung, die später zum Schmalkaldischen Bund führte.

Gotha mit Ortsteil Sundhausen war 1560-1671 von Hexenverfolgung betroffen. Vier Frauen und zwei Männer gerieten in Hexenprozesse, eine Frau wurde mit Landesverweis bestraft.

In der Pogromnacht von 1938 wurde die Gothaer Synagoge von der SA in Brand gesteckt. Von September 1939 bis April 1945 mussten 6778 Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene aus den von Deutschland besetzten Ländern hauptsächlich in Gothaer Rüstungsbetrieben Zwangsarbeit verrichten. Auf dem Hauptfriedhof sind 215 Opfer der Zwangsarbeit bestattet.

Bei Annäherung amerikanischer Verbände am Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 wurden durch ein Kapitulationsangebot des Stadtkommandanten Josef Ritter von Gadolla eine weitere schwere Zerstörung der Stadt und unnötige Verluste verhindert. Nach Kriegsende war die Stadt zunächst für drei Monate von amerikanischen Truppen besetzt, bevor im Juli 1945 entsprechend der Beschlüsse der Konferenz von Jalta die Übernahme der Stadt durch sowjetische Truppen erfolgte und Gotha Teil der Sowjetischen Besatzungszone wurde.

Am 7. April 1946 fand in Gotha, unter Druck der sowjetischen Besatzungsmacht, die Vereinigung von KPD und SPD in Thüringen zur SED statt.

09.06.1920

Am 09.06.1920 verhandelte das Schwurgericht in Gotha gegen den Fleischergesellen Walter Wiegand aus Gotha, zuletzt in Gehlberg wohnhaft, und den Molkereigehilfen Gustav Greiner aus Scheibe, die beschuldigt waren, am 11.10.1919 in der Nähe von Gehlberg einen Raubmord an dem Fleischergesellen Karl Backhaus aus Arnstadt verübt zu haben. Der Anklage lag folgender Tatbestand zu Grunde:
Seit Sonnabend, den 11.10.1919, wurde der 26 Jahre alte Fleischergeselle Karl Backhaus aus Arnstadt vermißt. Die Vermutung, daß Backhaus, der einen größeren Geldbetrag bei sich trug, das Opfer eines Mordes geworden sei, wurde bald zur Gewißheit, als 8 Tage später im Wald zwischen Gräfenroda und Gehlberg von einem Gehlberger Einwohner unter einem Haufen Reisig eine Leiche gefunden wurde, in der der vermißte Backhaus erkannt wurde. Die Leiche wies zahlreiche Messerstiche, Schlag- und Schußwunden an Kopf und Hals auf. Der Geldbetrag, den er bei sich trug, Uhr usw. waren geraubt, so daß von vornherein ein Raubmord angenommen werden konnte. Der Verdacht, die Tat verübt zu haben, lenkte sich auf den 28 Jahre alten, am 02.09.1892 in Gotha geborenen, Roßschlächter Walter Wiegand, der sich zur Zeit der Tat einige Tage in Arnstadt als Koppelknecht aufgehalten hatte, und den Molkereigehilfen Gustav Greiner. Von beiden war bekannt, daß sie gelegentlich mit dem Ermordeten Geschäfte gemacht hatten und es wurde angenommen, daß sie den Backhaus, von dem sie wußten, daß er einen größeren Geldbetrag bei sich führte, in die Gehlberger Gegend gelockt, dort überfallen und ermordet hätten. Beide Täter wurden kurz nach dem Mord in Wandsbek verhaftet.

Die Verhandlung am 09.06.1920 konnte nur gegen Wiegand geführt werden, der zweite Angeklagte war an hochgradiger Lungenschwindsucht erkrankt.
Wiegand bestritt, den Mord begangen zu haben und suchte die Schuld seinem Mitangeklagten Greiner zuzuschieben. Auf Grund der Verhandlung und der Zeugenaussagen bejahten die Geschworenen die Frage des Raubmordes, worauf Wiegand vom Gericht zum Tode verurteilt wurde.

Greiner starb kurz nach dem Prozeß.

Gegen das Urteil hatte der Angeklagte Revision eingelegt. Am 23.09.1920 beschäftigte sich das Reichsgericht mit dieser Sache. In der Hauptverhandlung wurde nun behauptet, daß der Angeklagte geisteskrank sei. Das Reichsgericht verwarf die Revision als unbegründet. Am Mittwoch, dem 29.12.1920, vormittags, wurde im Hof des Zuchthauses Untermaßfeld der Raubmörder Schlossergeselle Wiegand aus Gotha durch einen Dresdener Scharfrichter mittels Fallbeil hingerichtet.


04.07.1927

Am 04.07.1927 stand die 23-jährige ledige Arbeiterin Johanna Mehnert wegen Kindestötung vor dem Schwurgericht Gotha. Sie wurde beschuldigt, in der Nacht vom 28.02. zum 01.03.1927 ihr neugeborenes Kind gleich nach der Geburt erdrosselt zu haben.
Vor Gericht sagte sie aus, daß sie bereits ein uneheliches Kind habe und daß ihr ihre Mutter Vorhaltungen gemacht habe, als sie von der erneuten Schwangerschaft erfahren habe. Von dem Geburtsakt selbst habe niemand etwas gemerkt. Da das Kind aber furchtbar geschrien habe, hätte sie ein Tuch um den kleinen Körper (es war ein Junge) geschlungen, damit es ruhig sein sollte. Das Tuch knotete sie später um den Hals noch fest. Keinesfalls habe sie aber die Absicht gehabt, das Kind zu töten. Durch ihren Schwächezustand sei es ihr aber nicht möglich gewesen, das Kind wegzutragen, sondern sie habe sich wieder zu Bett begeben müssen. Einige Zeit darauf habe sie gemerkt, daß das Kind erstickt war.
Die weitere Verhandlung ergab aber, daß sie das Kind vorsätzlich getötet hatte. Das Urteil lautete, wegen vorsätzlicher Kindestötung unter Zubilligung mildernder Umstände auf 2 Jahre Gefängnis.

07.05.1935

Das Schwurgericht Gotha verurteilte am 07.05.1935 die ledige 30 Jahre alte Johanna Mehnert aus Arnstadt wegen Kindestötung und versuchter Abtreibung zu einer Zuchthausstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten sowie 3 Jahren Ehrverlust. Mildernde Umstände wurden versagt. Der Staatsanwalt hatte für eine Zuchthausstrafe von 6 Jahren plädiert. Wie die Verhandlung ergab, hatte die Angeklagte Anfang Dezember ihr neugeborenes Kind dadurch erstickt, daß sie auf das im Bett liegende kleine Wesen die Bettdecke legte. Vor dem Schwurgericht war sie im vollen Umfange geständig. Allerdings sprach gegen sie, daß sie im Jahre 1927 wegen einer gleichen Straftat bereits zu 2 Jahren Gefängnis verurteilt worden war. Aus Not und Verzweiflung habe sie das schwere Verbrechen begangen. Die Angeklagte bewahrte die Kindesleiche ein Vierteljahr in einem Koffer in ihrer Wohnung auf. Danach wurde sie von ihrem Verlobten weggeschafft. Dem Gutachten des Sachverständigen nach, hatte es sich um ein ausgetragenes lebensfähiges Kind gehandelt.

Täter und Mitläufer 1933-1945

SS-Hauptscharführer
Bätz Walter
* 04.11.1910 in Gotha
vor 1945 Angehöriger der Lagermannschaft im KL Auschwitz


SS-Unterscharführer
Mönch Herbert
* 23.02.1913 in Gotha
vor 1945 Angehöriger der Lagermannschaft im KL Auschwitz