Auschwitz, 25. Februar 1944
1. Beförderung
Der Reichsführer-SS hat mit Wirkung vom 30. Januar 1944 den SS-Sturmbannführer (F) Dr. Joachim Caesar zum SS-Obersturmbannführer (F) ernannt.
2. Kriegsverdienstkreuz I. Kl. m. Schw.
Der Führer hat auf Vorschlag des Reichsführers-SS dem Leiter der Bauinspektion der Waffen-SS und Polizei .Schlesien", SS-Sturmbannführer Karl Bischoff, für seinen Einsatz bei siegentscheidenden Bauvorhaben am 30. Januar 1944 das Kriegsverdienstkreuz I. Kl. m. Schw. verliehen.
3. Chefbefehl Nr. 2 und 3
Der Chef des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes, SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS Pohl, hat am 3.2.1944 folgenden Chefbefehl erlassen:
Chefbefehl Nr. 2
,,Ich habe einen SS-Unterscharführer mit 3 Tagen gelindem Arrest bestraft, weil er eine ihm im Hause übergebene Briefsendung nicht sofort beförderte, sondern einen Tag hat liegen lassen, obwohl ich wiederholt darauf hingewiesen habe, daß die Postbeförderung innerhalb des Hauses viel zu langsam ist. Derartige Nachlässigkeiten bei der Beförderung der Post im Hause stören nicht nur den Dienstbetrieb, sondern zögern oft die Erledigung wichtiger Angelegenheiten um Tage hinaus. Ich werde in Zukunft jeden bestrafen, der sich in ähnlicher Form eine grobe Vernachlässigung seiner Dienstgeschäfte zuschulden kommen läßt.“
Chefbefehl Nr. 3
Der Reichsführer-SS hat folgenden Befehl erlassen:
,,Ich wünsche den Ausdruck , Reichs- und Volksdeutscher' insbesondere die Bezeichnung ,,Volksdeutscher" für einen Deutschen aus irgendeiner Volksgruppe, die meistens von den Deutschen innerhalb der Reichsgrenze mit einem gewissen herabsetzenden Ton verwendet wird, soweit wie möglich zu vermeiden. Wenn im Sinne der bisherigen Begriffe von ,,Reichs-' und .Volksdeutschen' gesprochen wird, und man diese Unterscheidung machen muß, so ist von den .Deutschen innerhalb und außerhalb der Reichsgrenze' zu sprechen oder von ,,Deutschen aus dem Reich' und ,aus den Volksgruppen'. In möglichst vielen Fällen ist nur zu sagen ,er ist Deutscher'."
4. Unbefugtes Überschreiten der Bahnanlagen
Ein tragischer Unfall, dem leider wieder ein Menschenleben zum Opfer fiel, veranlaßt mich, nochmals darauf hinzuweisen, daß das Überschreiten der Geleise und Bahnanlagen von einzelnen Personen sowie von Häftlingskolonnen wegen der bestehenden Gefahr und gleichzeitiger Transportgefährdung strengstens verboten ist. Alle SS-Angehörigen sind laufend entsprechend zu belehren. Bei Übertretung dieses Verbotes werde ich die Schuldigen SS-gerichtlich bestrafen lassen.
5. Abstellung von Rechnungsführern bei den Kompanien
Damit das Besoldungswesen bei den Kompanien auch bei Ausfall durch Krankheit bzw. Urlaub des Rechnungsführers gewährleistet ist, ist auf Anordnung der SS-Standortverwaltung bei jeder Kompanie ein geeigneter Mann als Rechnungsführer heranzubilden, der, wenn es notwendig ist, den verhinderten Rechnungsführer ersetzen kann. Bei dieser Gelegenheit wird darauf hingewiesen, daß für die Geldgeschäfte der Kompanien allein der Kompanieführer verantwortlich ist.
6. Buchentleihung bei der SS-Bücherei
Unter Bezugnahme auf den Standortbefehl Nr. 3/44, Ziff. 7, vom 19.1.44 wird der SS-Schütze O. Huley, 7. Kompanie von einer weiteren Buchentleihung für dauernd ausgeschlossen.
Grund: Huley hat vor mehreren Monaten aus der SS-Bücherei folgende Bücher entliehen:
Stehr, Leonore Griebel,
Rösler, Liebesbriefe an den eigenen Mann,
Hilgendorff, Dame zwischen Tod und Teufel,
und bis heute noch nicht zurückgegeben. Er hat diese Bücher verschlampt und hat daher den Preis für die 3 Bücher von RM 8,80 an die SS-Standortverwaltung zu entrichten.
7. Sportkurse im SS-Standort Auschwitz
Es ist beabsichtigt, Sportkurse für SS-Angehörige durch einen Sportlehrer aus der Truppe, für SS-Maiden, Aufseherinnen und weibliches Gefolge durch eine Sportlehrerin aus Kattowitz abhalten zu lassen. Die Kurse sollen an einem bestimmten Wochentage von 20.00-21.00 Uhr im Kameradschaftsheim stattfinden. Meldungen hierfür bis 1. März 1944. Nach Eingang der Meldungen und Übersicht über die Beteiligten wird der Termin der Kurse im Standortbefehl bekanntgegeben.
8. Kleintierhaltung (Standortbefehl Nr. 2/44, Ziff. 12, v. 7.1.44)
Aus besonderen dienstlichen Gründen kann nicht jeder Antrag auf Zuweisung von
Kleintieren Berücksichtigung finden. Der Leiter der Landwirtschaftsbetriebe überprüft
und genehmigt in meinem Aufträge die Anträge von Fall zu Fall soweit es im Rahmen
der geltenden Bestimmungen irgendwie möglich ist.
9. Standort Führerabend
Am Mittwoch, den 1.3.44, 19.30 Uhr, findet im Standortführerheim der nächste Schulungsabend für Führer statt. Anschließend gemeinsames Eintopfessen und kameradschaftliches Beisammensein. Anzug: kleiner Dienstanzug.
10. Waffenüberprüfung
In der Zeit vom 14.-18. März 1944 findet im Standort Auschwitz für die Kommandanturen I, II und III eine Waffenüberprüfung durch den Waffen- und Geräteinspizienten statt. Die Überprüfungen erstrecken sich auf alle Waffen und sämtliches Gerät, sowie gleichzeitig auf das Führen der Bestandsnachweise, Überprüfen der Waffenmeistereien und des waffentechnischen Personals. Die Waffen sind dazu in gereinigtem Zustand in geeigneten hellen Räumen auf Tischen aufzulegen. Die Art des Auflegens der Waffen und der Bestandsnachweise wird den Kommandanturen nach Eingang der noch
angekündigten näheren Anweisung des SS-Führungshauptamtes bekanntgegeben.
11. Urlauber nach Kroatien
Sämtliche Urlauber nach Kroatien sind vor Urlaubsantritt nach Kroatien darüber zu belehren, daß die Werbung zum Eintritt in die Ortspolizei bezw. Heimatschutz für Angehörige der Waffen-SS nicht in Frage kommt.
12. Besichtigung
Am Montag, den 6.3.1944 besichtige ich zusammen mit dem SS-Standortarzt die sanitären Einrichtungen des Standortes Auschwitz. Beginn; 7.00 Uhr bei Kommandantur II. Der Termin zur Besichtigung der Standorte der Kommandantur III wird dem Kommandanten, SS-Hauptsturmführer Schwarz, noch rechtzeitig mitgeteilt.
13. Ungültigkeitserklärung
Nachstehende Ausweise werden für ungültig erklärt:
Adolf Bicdziak, geb. 9.5.28 in Lissek/Rybnik, beschäftigt bei Fa. M. Szizendzina Knurow, vorläufiger Ausweis Nr. 1068 verloren am 5.2.1944.
Frau Luise Frank, geb. 12.3.92 in Fröndenberg, beschäftigt bei Fa. Union Fröndenberg, vorläufiger Ausweis Nr. 135 und Armbinde Nr. 2615.
Paul Holeska, geb. 23.6.92 in Brenna/Teschen, beschäftigt bei Fa. Reckmann, Cottbus, Armbinde Nr. 5782.
Anton Pila, geb. 1 7.4.86 in Pietrzykowitz, beschäftigt bei Fa. Triton, Armbinde Nr. 3709.
Josef Kolozig, geb. 1 .2.25 in Birkenau, beschäftigt bei Fa. Josef Kluge, Gleiwitz, Ausweis Nr. 2952.
Karl Lasczak, geb. 16.5.01 in Brzeszcze, beschäftigt bei Fa. Falk, Armbinde Nr. 1092.
Johann Zur, geb. 20.4.07 in Radzionkowy, beschäftigt bei Fa. Industriebau AG, Armbinde Nr. 4529.
Leopold Zmetthy, geb. 23.11.13 in Landek, beschäftigt bei Fa. Industriebau AG, Armbinde Nr. 3079.
SS-Schtz. Josef Storzer, 2. Stabskompanie, geb. 6.12.24, Truppenausweis.
14. Gefunden
Auf dem Personenbahnhof wurde vom Führer der Bahnhofstreife eine Herrenarmbanduhr gefunden.
Im Kameradschaftsheim wurde eine Hutziernadel gefunden.
Beide Sachen sind gegen Nachweis bei der Kommandantur KL Auschwitz I abzuholen.
15. Verloren
Auf dem Wege Kompaniebereich 4. Kompanie - Bekleidungskammer - Schutzhaftlager wurde am 21.2.44 eine Armbanduhr (Schweizer Werk mit schwarzem Lederarmband) verloren.
Weiter ging im Lagerbereich eine Armbanduhr verloren.
Der Finder wird ersucht, dieselbe bei der Kommandantur KL Auschwitz I abzugeben.
gez. Liebehcnschel
SS-Obersturmbannführer
F.d.R.
Zoller
SS-Hauptsturmführer und Adjutant