Auschwitz, 22. November 1943

1. Die vom Reichsführer-SS befohlene Unterteilung des Konzentrationslagers Auschwitz
in 3 selbständige Konzentrationslager wird ab sofort, wie folgt, durchgeführt:
Konzentrationslager Auschwitz / Stammlager
Lagerkommandant: SS-Obersturmbannführer Liebehenschel
Tel.: Dienstzimmer Nr. 18, Privatwohnung Nr. 45
Adjutant: SS-Hauptsturmführer Zoller
Tel.: Dienstzimmer Nr. 17, Privatwohnung über Nr. 33

1. Schutzhaftlagerführer: SS-Obersturmführer Hofmann
Tel.: Dienstzimmer Nr. 21
Konzentrationslager Auschwitz II - Birkenau
Lagerkommandant: SS-Sturmbannführer Hartjenstein
Tel.: Dienstzimmer Nr. 41
Privatwohnung Nr. 76
Adjutant: SS-Untersturmführer Schindler
Tel.: Dienstzimmer Nr. 16, Privatwohnung über Nr. 74

1. Schutzhaftlagerf. Männerlager: SS-Ustuf. Schwarzhuber
Tel.: Dienstzimmer Birkenau I
Privatwohnung Nr. F III/2
1. Schutzhaftlagerf. Frauenlager: SS-Ustuf. Hössler
Tel.: Dienstzimmer Nr. 32, Privatwohnung Nr. 62

Konzentrationslager Auschwitz III - Außenlager
Lagerkommandant: SS-Hauptsturmführer Schwarz
Tel.: Dienstzimmer Auschwitz Nr. 315
Privatwohnung Nr. 55
Adjutant: wird noch bestimmt.

Die einzelnen Lagerführer der Außenlager sind bereits eingesetzt.

Der Lagerkommandant des KL Auschwitz I ist dienstältester Lagerkommandant und SS-Standortältester des SS-Standortes Auschwitz. Zwischen den drei Lagerkommandanten ist engste Zusammenarbeit zur Fortführung der großen gemeinsamen Aufgaben in Auschwitz eine Selbstverständlichkeit und durch die in vollstem Einvernehmen durchgeführten Besprechungen sichergestellt. Die Lagerkommandanten führen unmittelbaren Schriftverkehr mit der Amtsgruppe D des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes und mit den übrigen zuständigen Dienststellen. In unklaren oder Überschneidungsfällen entscheidet der dienstälteste Lagerkommandant und SS-Standortälteste. Von allen wichtigen Meldungen und Berichten, insbesondere Fluchtmeldungen und allen Stärkemeldungen sind dem SS-Standortältesten Durchschläge vorzulegen.

2. Die SS-Standortverwaltung bearbeitet neben ihrer eigentlichen Aufgabe die Verwaltungsangelegenheiten der 3 Konzentrationslager zentral. Der Leiter der SS-Standortverwaltung, SS-Obersturmbannführer Möckel, ist gleichzeitig beratender Sachbearbeiter (IVa) des Standortältesten. Als solchem wird ihm hiermit die Durchführung des gesamten Lastkraftwagen- und Pferdefuhrbetriebes für Wirtschaftsfahrten im SS Standort Auschwitz übertragen. Die hierzu erforderlichen Fahrbefehle werden von ihm oder seinem ständigen Vertreter unterzeichnet. In der Bearbeitung aller übrigen Verwaltungsangelegenheiten ändert sich nichts.

3. Der Leiter der Landwirtschaftsbetriebe, SS-Sturmbannführer (F) Dr. Caesar, bearbeitet sämtliche landwirtschaftlichen Wald-, Wild-, Forst- und Fischereiangelegenheiten in eigener Zuständigkeit und Verantwortung. Die Lagerkommandanten haben die Aufgaben der Landwirtschaftsbetriebe in jeder Weise zu unterstützen und in ihrem Interessengebiet liegende und durchzuführende fachliche Maßnahmen im Einvernehmen mit dem Leiter der Landwirtschaftsbetriebe zu regeln. Auftretende Schwierigkeiten werden durch den SS-Standortältesten beseitigt.

4. Der SS-Standortarzt führt den ärztlichen und zahnärztlichen Dienst und die hygienischen Maßnahmen im SS-Standort Auschwitz und in den Konzentrationslagern nach den Weisungen seiner Sanitäts-Vorgesetzten durch. Die Versorgung der Truppe und der Konzentrationslager durch Abstellung ausreichender Sanitäts-Führer, -Unterführer und -Mannschaften erfolgt in gleicher Weise. Der SS-Standortarzt, SS-Hauptsturmführer Dr. Wirths, ist beratender Sachbearbeiter des SS-Standortältesten (IVb).

5. Die Politische Abteilung (Abt. II des KL) bearbeitet, wie bisher, sämtliche Häftlingsangelegenheiten für die 3 Konzentrationslager als Zentralstelle. Die Lagerkommandanten I - III verkehren in allen Häftlingsangelegenheiten mit der Politischen Abteilung unmittelbar. Grundsätzliche Angelegenheiten in Bezug auf eine einheitliche Bearbeitung und Führung werden vom dienstältesten Lagerkommandanten entschieden.

6. Der Häftlingseinsatz wird weiterhin zentral geleitet. Als Führer des Häftlingseinsatzes ist von mir der SS-Untersturmführer Seil eingesetzt worden. Die Dienststelle bleibt im Stammlager I. Er arbeitet im engsten Einvernehmen mit den 3 Lagerkommandanten zusammen. Grundsätzliche Entscheidungen trifft der dienstälteste Lagerkommandant.

7. Die Kraftfahrbereitschaft bleibt als geschlossene Einheit weiter bestehen und erfüllt die Erfordernisse der Konzentrationslager nach den Weisungen des SS-Standortältesten. Jedem Lagerkommandanten und den übrigen Dienststellenleitern werden Pkw nach den vorhandenen Beständen zugewiesen. Befehl hierzu ergeht gesondert. Der Lkw Betrieb ist mit Ziffer 2 geregelt. Die Fahrbefehle werden von den betr. SS-Führern verantwortlich unterschrieben. Der Verbrauch von Kraftstoff kann nur nach den gegebenen Verbrauchssätzen erfolgen und dürfen Fahrten mit Pkw nur in dringenden Fällen in dienstlichem Interesse ausgeführt werden. Fahrten über 200 km können nur mit Genehmigung des Amtsgruppenchefs erfolgen. Die Wartung und Pflege sämtlicher
Kraftfahrzeuge erfolgt nach wie vor in der Fahrbereitschaft des Stammlagers.

8. Die Truppenbetreuung wird auch in der Folge von der Abteilung VI im KL I für alle Konzentrationslager und Dienststellen im SS-Standort Auschwitz zentral durchgeführt. Die im Bereich des Konzentrationslagers I liegenden, der Truppenbetreuung dienenden Baulichkeiten stehen allen Dienststellen im SS-Standortbereich zur Verfügung. Entsprechende Anträge um Zuweisung von Truppenbetreuungsmitteln aller Art sind an den SS-Standortältesten (Abt. VI) zu richten. Weiterleitung und Anforderung erfolgt zentral.

9. Das Führerheim des KL Auschwitz wird sofort SS-Standort-Führerheim und steht allen SS-Führern zur Verfügung. Als Heimführer ist der SS-Hauptsturmführer Zoller eingesetzt worden. Die Heimordnung ist von allen Benutzern zu beachten. In Auschwitz diensttuenden Offizieren der Wehrmacht ist die Benutzung des Führerheims ohne besondere Genehmigung des SS-Standortältesten gestattet. Sonstige Personen dürfen nur
mit Genehmigung des SS-Standortältesten eingeführt werden. Den Angehörigen der SS-Führer ist die Benutzung des Führerheims in Begleitung eines SS-Führers zu den festgesetzten Zeiten gestattet.

10. Sämtliche Baumaßnahmen werden durch die Zentralbauleitung Auschwitz ausgeführt. Eigenmächtiges Bauen ist verboten. Der Bauunterhalt wird im Rahmen der gegebenen Bestimmungen durch die bei der SS-Standortverwaltung bestehende Baubetriebsdienststelle durchgeführt.

11. Die SS-Wirtschaftsbetriebe und Industrieunternehmen werden arbeitseinsatzmäßig von den Lagerkommandanten betreut, in deren Interessengebiet sie liegen. Nähere Anweisungen ergehen vom SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt.

12. Die durch die Teilung des Konzentrationslagers Auschwitz in 3 Konzentrationslager notwendig gewordene Teilung des Wachsturmbannes erfolgt unter Berücksichtigung der benötigten Wachstärken wie folgt:

a) dem Lagerkommandanten KL I werden unterstellt
die 1., 2., 3., 4. und 2. Stabskompanie

b) dem Lagerkommandanten KL II werden unterstellt
die 6., 7., 8., 1. Stabskompanie und Hundestaffel

c) dem Lagerkommandanten KL III werden unterstellt
die 5. Kompanie und die Wachkompanie Buna.

d) Die eingetroffenen Rekruten werden ausbildungsmäßig in der 6. Kompanie zusammengefaßt. Nach Beendigung der Ausbildung ist vorgesehen, die Außenkommandos Jawischowitz und Golleschau durch Angehörige der 6. Kompanie ablösen zu lassen, die dann unter den Befehl des Lagerkommandanten KL Auschwitz III treten.

Sämtliche Kompanien verbleiben in ihren bisherigen Unterkünften. Die Wacheinheiten unterstehen den jeweiligen Lagerkommandanten wirtschaftlich, disziplinär und personell. Mit der Führung der Befehlsstelle Auschwitz (für besondere Einsätze) beauftrage ich als meinen ständigen Vertreter SS-Sturmbannführer Hartjenstein, welcher bisher bereits die Befehlsstelle geführt hat. Ich erwarte von allen SS-Führern, Unterführern und Männern, daß sie sich mit ganzer Kraft, wie bisher, für die in Auschwitz zu lösenden großen Aufgaben einsetzen.

Der SS-Standortälteste
gez. Liebehenschel
SS-Obersturmbannführer

F.d.R.
Zoller
SS-Hauptsturmführer und Adjutant