Auschwitz, 13. Oktober 1942
1. Wegen der herrschenden großen Typhusgefahr wird angeordnet, daß der mit Standortbefehl vom 7.10.1942 erlaubte Empfang von Familienangehörigen und Besuchen, zur Regelung von wichtigen Angelegenheiten nur auf die dringendsten Fälle und auf kürzeste Zeit zu beschränken ist. Den hier wohnenden und auf längere Zeit zu Besuch sich aufhaltenden Familienangehörigen wird dringend anempfohlen, sich, - sowie die Kinder - gegen Typhus impfen zu lassen.
2. Die Zivilangestellten und -Arbeiter dürfen das Lager nur durch die Hauptwache und durch den Ein- und Ausgang beim Gemeinschaftslager betreten. Das Lager Birkenau darf ebenfalls nur durch die Hauptwache betreten werden. Andere Durchgänge für Zivilangestellte und Arbeiter sind strengstens verboten. Wer sich außerhalb der Schlagbäume mehr als 10 Meter der Postenkette nähert, setzt sich der Gefahr aus, beschossen zu werden.
Der Standortälteste
i.V. gez. Aumeier
SS-Hauptsturmführer
F.d.R.:
a.B.i.V. Weymann
SS-Hauptsturmführer und Adjutant