Auschwitz, 21. September 1944

1. Erster Opfersonntag für das WHW am 16.-17.9.44
Das Sammelergebnis des 1. WHW-Opfersonntages beträgt RM 22.886,53.
Gegenüber der Summe der gleichen Sammlung des Vorjahres bedeutet dies eine Steigerung um mehr als 100%. Aus einem besonderen Anlaß wurden von der Wehrmacht Leitstelle für das WHW RM 2.521,- gesammelt. Weitere SS-Angehörige spendeten für die Hinterbliebenen der bei dem Terrorangriff am 13.9.44 gefallenen Kameraden den Betrag von RM 2.000,-
Ich spreche allen Spendern für die bewiesene Opferbereitschaft meine volle Anerkennung aus.

2. Befehl des Reichsführers-SS vom 11.8.44
Der Reichsführer-SS Feld-Kommandostelle, den 11.8.44, 37/26/44
Die vergangenen Wochen haben uns durch Autounglücke das Leben von SS-Männern und Führern gekostet, die für Deutschland noch vieles hätten leisten können. Jeder SS-Mann und jeder SS-Führer möge sich darüber im klaren sein, daß unser Leben nicht uns, sondern dem Führer und dem Reich gehört.
Es kann niemand den durch Leichtsinn, oftmals durch Ungehorsam in der Befolgung der Verkehrsvorschriften, hervorgerufenen Tod oder Unfall verantworten. Die Vorgesetzten haben gegen jede Überschreitung der Geschwindigkeit mit schärfsten Mitteln und unnachsichtigen Strafen vorzugehen.
gez. H. Himmler

3. Chefbefehl Nr. 47
Der Chef des SS-WV-Hauptamtes Berlin, den 26.8.44
Ich habe Veranlassung, auf nachfolgenden Auszug aus dem Chefbefehl Nr. 1 vom 17. Januar 1944 hinzuweisen:
,,Durchschläge von Schreiben sind grundsätzlich nicht mehr anzufertigen.
Wenn es sich um eine wichtige Angelegenheit handelt und der Sachbearbeiter dies für erforderlich hält, darf ein Durchschlag hergestellt werden. Unzulässig ist es jedoch, mehr als einen Durchschlag anzufertigen. Bei Benachrichtigung mehrerer Ämter oder Sachbearbeiter ist das Schreiben durch Umlauf bekanntzugeben.“ Ich beobachte nahezu die völlige Außerachtlassung dieses Befehls. Trotz des erhöhten Kriegseinsatzes wird mehr denn je geschrieben. Ich ersuche um strikte und dauernde Überwachung und werde nunmehr die gedankenlosen Schreiber bestrafen.
gez. Pohl
SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS

4. Erkennungsdienst
Ab Montag, den 25. September 1944, erfolgt die Anfertigung von Paßbildern für SS-Angehörige und andere im SS-Standort Auschwitz befindliche Personen im Werkstättenblock V (Schutzhaftlagererweiterung). Aufnahmen, Annahme und Abgabe fotografischer Arbeiten, nur
Montag, Mittwoch und Freitag von 9.00-10.00 Uhr.
Der Erkennungsdienst im Schutzhaftlager ist in fotografischen Angelegenheiten nicht mehr aufzusuchen.

5. Hundehaltung
Das Halten von Hunden nimmt dermaßen überhand, daß durch die Möglichkeit der Verschleppung von Krankheiten eine Gefährdung der Truppe gegeben ist. Wiederholt sind auch Hunde in die Drahtumzäunung gesprungen und haben Kurzschlüße verursacht. Ich ordne daher an, daß zur Haltung von Hunden meine schriftliche Genehmigung einzuholen ist. SS-Angehörige, die ihre Wohnung in Auschwitz haben und einen Wachhund halten, dürfen diesen nur in ihrem Wohnungsbereich frei laufen lassen. Im Lagerbereich frei umherlaufende Hunde werden von Beauftragten eingefangen.

6. Radioapparate
Den Häftlingen muß jede Gelegenheit genommen werden, Nachrichten ausländischer Sender zu hören. Die auf Dienststellen stehenden oder im Besitze von SS-Angehörigen oder Gefolge der Waffen-SS befindlichen Radioapparate sind deshalb so zu sichern, daß eine Benutzung durch Häftlinge ausgeschlossen ist. In den Unterkünften sind die U.v.D.’s dafür verantwortlich, daß Häftlinge nicht an die Rundfunkgeräte herankommen.

7. Ausweise für Häftlinge
Es ist wiederholt festgestellt worden, daß von Dienststellen Ausweise für Häftlinge ausgestellt werden, worin ihnen die Berechtigung zugesprochen wird, sich ohne Begleitung innerhalb des Lagerbereiches zu bewegen. Diese Ausweise haben keinerlei Gültigkeit und sind sofort einzuziehen. Die Genehmigung kann nur der jeweilige Lagerkommandant erteilen.

8. Ankauf bewirtschafteter Lebensmittel in der Umgebung der SS-Hütte
Aus gegebener Veranlassung wird wiederholt darauf hingewiesen, daß es strengstens verboten ist, in den Dörfern bewirtschaftete Lebensmittel (Butter, Eier u.a.) aufzukaufen. Sollten mir weitere derartige Vorfälle gemeldet werden, würde ich mich gezwungen sehen, den Aufenthalt auf der SS-Hütte zu untersagen.

9. Besprechung der Einheitsführer und Dienststellenleiter
Am Montag, dem 25.9.44, 20.00 Uhr, findet im Führerheim für sämtliche Führer der Einheiten und die Dienststellenleiter des SS-Standortes Auschwitz eine Besprechung statt. Dabei werden aktuelle Fragen der Schulung erörtert und der neue Schulungsplan für das nächste Vierteljahr erläutert. Erscheinen ist Pflicht.

10. Verloren - gefunden
Auf dem Wege zwischen Bahnhof Auschwitz und Gutshof Birkenau ging eine Brieftasche mit größeren Geldbeträgen und 1 Soldbuch, ausgestellt auf den Namen des Obergefreiten
Johann Scholl geb. 7.6.04 verloren.
Im Kameradschaftsheim eine gelbe Geldbörse mit größerem Geldbetrag, Essenmarken
für Monat September 1944, Marketenderwarenkarte und 10 Briefmarken

Gefunden wurden:
1 Füllfederhalter,
1 Erkennungsmarke Nr. 1576 3./Inf.Ers.Btl. 37
Die verlorenen bezw. gefundenen Gegenstände sind auf der Dienststelle des SS-Standortältesten, Zimmer 24, abzugeben bezw. gegen Nachweis abzuholen.

11. Diebstahl
Am 30.8.44 ist das Dienstfahrrad Nr. 2 (Z.B.) Nr. 313539 vom Fahrradständer des Hauses der Waffen-SS
Am 22.8.44 ist das Dienstfahrrad Z.B. 46 Mark NSU Opel Nr. 1249523 vor der Güterabfertigung Auschwitz vertauscht worden.
Zweckdienliche Angaben sind an die Gerichts Abteilung zu richten.

12. Ungültiger Ausweis
Der Ausweis Nr. 4398 lautend auf den Namen Josef Haschke, geb. 30.5.15, beschäftigt bei der Zentral-Bauleitung, wird für ungültig erklärt und vor Mißbrauch gewarnt.

gez. Baer
SS-Sturmbannführer

F.d.R.
Höcker
SS-Obersturmführer und Adjutant