Auschwitz, 13. Juli 1942

Betreff: Tragen von Stiefelhosen und Schirmmützen
Trotz der herausgegebenen Kommandantur-Befehle Nr. 7/41, Ziff. 3, und Nr. 4/42, Ziff. 7, wird immer wieder beobachtet, daß von Unterführern bis einschl. Scharführer sowie Männern Stiefelhosen und lange Stiefel und während des Dienstes Schirmmützen getragen werden. Es wird letztmalig auf die diesbezüglichen Anordnungen hingewiesen. In Zukunft werden jegliche Verstöße hiergegen strengstens bestraft.

Der Standortälteste
gez. Höß
SS-Sturmbannführer und Kommandant

F.d.R.:
i.V. Mulka
SS-Hauptsturmführer u. Stabsführer