Auschwitz, 15. April 1943

Betreff: Betreten des Hauses der Waffen-SS
Ich genehmige ab sofort für sämtliche SS Angehörige des Standortes das Betreten des Hauses der Waffen-SS. Für das Betreten desselben gelten folgende Bestimmungen:
Die Unterführer und Männer, die das Haus der Waffen-SS betreten wollen, müssen im Besitz eines diesbezüglichen Urlaubscheines sein, ausgestellt auf das Haus der Waffen-SS. Es dürfen nur bis zu 5% der Einheit in das Haus der Waffen-SS beurlaubt werden. Ich erwarte von allen SS Angehörigen tadelloses, diszipliniertes Auftreten und Verhalten im Haus der Waffen-SS. Mitnahme von Getränken in das Haus der Waffen-SS ist verboten. Sollte ich feststellen, daß SS-Angehörige sich undiszipliniert verhalten oder sonst irgendwelche Ausschreitungsexzesse Vorkommen, so werde ich sofort das Betreten des Hauses
der Waffen-SS verbieten.
Die eingesetzten Streifen haben des öfteren Kontrollen im Haus der Waffen-SS auf Urlaubschein, Anzug und Verhalten der SS Angehörigen durchzuführen.

gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant

F.d.R.
a.B. Baumgartner
SS-Obersturmfürer und Adjutant