Auschwitz, 15. Januar 1941
Ich verbiete, daß SS-Unterführer und Männer während der Dienstzeit alkoholische Getränke zu sich nehmen. Die Kantine ist angewiesen, während der Dienstzeit von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.00 Uhr keine alkoholischen Getränke auszugeben.
Der Kommandant des Konzentrationslagers Auschwitz
Höß
SS-Hauptsturmführer