Auschwitz, 21. Mai 1941

1. Ernennungen
Mit Wirkung vom 9.5.41 wurden folgende Unterführer zum etatmäßigen Stabsscharführer ernannt:
SS-Unterscharführer Wildförster (Kdtr. Stab)
SS-Scharführer Schindler (SS-T-Stuba)
SS-Unterscharführer Wenzel (2. Wachkp.)
SS-Unterscharführer Depke (3. Wachkp.)

2. Kraftfahrzeuganforderungen
Die Kraftfahrzeuganforderungen müssen jeweils am vorhergehenden Tage bis 16.00 Uhr zur Abzeichnung bei der Kommandantur vorgelegt werden. Um 16.00 Uhr werden diese dann von der Fahrbereitschaft abgeholt, damit diese die Wageneinteilung für den kommenden Tag vornehmen kann.

3. Untersuchung der neueingetroffenen SS-Angehörigen
Sämtliche SS-Angehörigen, die nach hier einberufen, kommandiert oder versetzt werden, müssen sofort dem Revier zur Untersuchung überwiesen werden, da von jedem auf Anordnung des leitenden Arztes ein G-Blatt angelegt werden muß.

4. Umtausch von Bettwäsche und Handtüchern
Um in Zukunft einen geregelten Umtausch von Bettwäsche und Handtüchern zu gewährleisten, wird angeordnet, daß jeweilig am letzten Sonnabend im Monat die Bettwäsche und jeden Sonnabend die Hand- u. Wischtücher umgetauscht werden können.

5. KdF-Abend
Am 3.6.41, 20.00 Uhr, findet in Auschwitz im Salesianerkloster ein KdF-Abend, veranstaltet von der BDM-Spielschar, statt. Bis zum 29.5.41, 14.00 Uhr, melden der SS-T-Stuba und die Abteilungen der Kommandantur die Antrittsstärke.

6. Appell
Dienstappell: Am Freitag, den 23.5.41, 19.00 Uhr, vor dem Kommandanturgebäude. Entschuldigungen für Diensthabende bis 23.5.41, 14.00 Uhr, schriftlich bei der Kommandantur.

Höß
SS-Sturmbannführer u. Kommandant