Auschwitz, 2. Februar 1943

1. Urlaub
Bis spätestens Donnerstag jeder Woche, 16.00 Uhr, müssen die Urlaubsscheine für die Kommandantur-Angehörigen mit Abzeichnung des Dienststellenleiters hier vorliegen. Später eingehende Urlaubsscheine werden nicht mehr angenommen. Nach Unterschriftsleistung der Kommandantur und Abzeichnung des Arztes werden die Urlaubsscheine am Sonnabend Morgen dem Desinfektor der Sauna übergeben. Mit der Übergabe der Urlaubsscheine an die Sauna wird gleichzeitig die Austragung im Urlaubsbuch vorgenommen. Nach der Entlausung werden die Urlaubsscheine vom Desinfektor ausgehändigt. Auf kürzestem Weg haben sich die Urlauber zum Bahnhof zu begeben. Zurückkehren in die Unterkunft ist verboten.
Nach Beendigung des Urlaubs melden sich die Urlauber, soweit sie in den Unterkünften des Stammlagers untergebracht sind, dazu gehören auch die Angehörigen der technischen Abteilung, der SS-Küche und der Abt. W. und G., beim U.v.D., Baracke III, Stube 1 zurück. Angehörige des Kommandanturstabes, die in der Wohnbaracke Birkenau und im Wachlokal Birkenau untergebracht sind, geben ihre Urlaubsscheine beim U.v.D. der 1. Stabskompanie ab. Portepee-Unterführer, die bis zum Wecken beurlaubt sind, haben die Urlaubsscheine ebenfalls nach angeführter Anordnung abzugeben.

2. Zapfenstreich
Der Zapfenstreich für Unterführer und Männer wird ab sofort wie folgt festgesetzt:
für Männer 22.00 Uhr
für Unterführer ohne Portepee 24.00 Uhr.

3. Fotografieren
Ich weise nochmals darauf hin, daß das Fotografieren innerhalb des Lagerbereiches verboten ist. Zuwiderhandelnde werde ich strengstens bestrafen.

4. Grußverhältnis zwischen Angehörigen der Waffen-SS, des Gefolges der Waffen-SS und Angehörigen der staatlichen und Parteidienststellen
Nachstehend wird eine Verfügung des RF-SS zur Kenntnisnahme und genauesten Beachtung bekanntgegeben:
1. Zwischen allen Angehörigen der SS und Polizei besteht Grußpflicht. Hierbei ist es gleichgültig, ob der einzelne der Waffen-SS, der Allgemeinen-SS, der Ordnungs- oder Sicherheitspolizei angehört.
2. Zwischen Angehörigen der Waffen-SS einerseits und Angehörigen des Gefolges der Waffen-SS und der Wehrmacht, sowie Angehörigen der Dienststellen des Staates und der Partei anderseits besteht außerhalb der Reichsgrenzen ein kameradschaftliches Grußverhältnis, soweit eine einheitliche Kennzeichnung durch Kleidung oder Abzeichen gegeben ist.
3. Das zu Ziffer 2 befohlene kameradschaftliche Grußverhältnis dient dem Ansehen des Großdeutschen Reiches und dem Ansehen aller Deutschen außerhalb der Reichsgrenze. Wie in Finnland die finnischen Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten, gleichgültig welchen Ranges, jede Lotta zuerst achtungsvoll grüßen, so haben SS-Führer, SS-Unterführer und SS-Männer die weiblichen Angehörigen des Gefolges der Waffen-SS, der Wehrmacht, des Roten Kreuzes, der Dienststellen des Staates und der NSDAP einschließlich der angeschlossenen Verbände achtungsvoll und freundlich zuerst zu grüßen und ihnen bei allen Gelegenheiten ritterlich zu helfen.
4. Das kameradschaftliche Grußverhältnis unterscheidet sich von der Grußpflicht nur durch das Fehlen des Vorgesetztenverhältnisses, nicht jedoch durch Nachlässigkeit in der Durchführung des Grußes. Der SS-T-Sturmbann meldet der Kommandantur bis zum 15.2.43 die Durchführung der erfolgten Belehrung über den vorstehenden Reichsführer-SS Befehl.

5. Die Anrede in der SS
Nach dem RF-SS-Befehl vom 1.7.36 ist es grundsätzlich verboten, die Dienstgrade der Waffen-SS mit .Herr“ oder in der dritten Person anzusprechen. Die Form der Anrede von Angehörigen der Wehrmacht und der Waffen-SS ist daher im Unterricht der Einheiten eingehend zu behandeln.
Hierfür folgende Beispiele:
1. Falsch ist zu sagen:
,,Unterscharführer sollen zu Herrn Hauptsturmführer kommen"
Richtig ist zu sagen:
,,Unterscharführer, Sie sollen zum Hauptsturmführer kommen.“
2. Falsch ist zu sagen:
,,Haben Hauptsturmführer den Befehl schon unterzeichnet?“
Richtig ist zu sagen:
,,Hauptsturmführer, haben Sie den Befehl schon unterzeichnet?“
3. Falsch ist zu sagen:
,,Haben Standartenführer noch Befehle für mich?"
Richtig ist zu sagen:
,,Standartenführer, haben Sie noch Befehle für mich?"
4. Falsch ist zu sagen:
,,Gestatten Gruppenführer, daß ich Gruppenführer auf die Anordnung Nr. 5 hinweisen darf.“
Richtig ist zu sagen:
,,Gruppenführer, darf ich Sie auf die Anordnung Nr. 5 hinweisen?“

6. Sperrgebiet FKL Zweiglager Budy
Mit sofortiger Wirkung wird das FKL-Zweiglager Budy für jeden SS-Mann als Sperrgebiet erklärt. SS-Männer, die auf dem Rückweg von Brzeszcze über Budy angetroffen werden, sind namentlich festzustellen und der Kommandantur zu melden.

7. Belobigung
Ich spreche dem SS-Schützen Hoppe, 4. Komp, und dem SS-Schützen Volk, 6. Komp, meine besondere Anerkennung aus.
Der SS-Schtz. Hoppe hat seinen Dienst, der aus Bewachung von Häftlingen bestand, in beispielgebender Weise versehen. Durch seine Aufmerksamkeit konnte verhindert werden, daß ein Kassiber, das von bedeutender Wichtigkeit war, verschoben wurde. Außerdem hat er durch sein sicheres Auftreten den Häftlingen jede Möglichkeit genommen, sich untereinander zu verständigen. Dies ist um so bemerkenswerter, da H. eine ziemlich große Anzahl von Häftlingen zu bewachen hatte.
Der SS-Schtz. Volk hat durch sein umsichtiges Verhalten den Zivilisten Gawron Jakob, bei welchem jetzt noch nicht festgestellt ist, ob er irgend ein polnischer Verbrecher oder sogenannter russischer Partisan ist, festgenommen. Der Zivilist hat außerdem eine Aktentasche mit Schmucksachen, Uhren, Ketten usw. bei sich gehabt.
Diese Fälle zeigen wieder, daß, wenn jeder die Augen offen hat, vieles verhindert werden kann.

8. Antreten des Kommandanturstabes bei Alarm
Sämtliche dienstfreien SS-Unterführer und Männer treten bei Alarm auf dem Platz vor der Fahrbereitschaft an zum Einsatz im Bereitschaftsdienst. Weitere Anordnungen ergehen durch den Stabsscharführer. Die in Birkenau wohnenden Kommandanturangehörigen melden sich bei Alarm bei dem drüben in Birkenau diensttuenden Führer der Bereitschaft. Der jeweils rangälteste Unterführer meldet dem Bereitschaftsführer die Antrittsstärke zwecks Einsatzes.

9. Waffen für den Kommandanturstab
Diejenigen Kommandanturangehörigen, die noch nicht im Besitz einer Schußwaffe sind, haben bis spätestens 1 0. März 1 943 auf der Waffenkammer ein Gewehr und Munition in Empfang zu nehmen. Die Abteilungen melden Vollzug bis zum obengenannten Termin.

10. Dienststunden bei der Kommandantur KL Au.
Ab Montag, den 8.2.43, sind die Dienststunden bei allen Abteilungen der Kommandantur folgende:
von 7.30-12.00 Uhr, von 13.30-18.00 Uhr
bezw. bis zur restlosen Erledigung der jeweils an dem betreffenden Tage angefallenen Arbeit.
Alle Dienststellenleiter prüfen in diesem Zusammenhang nochmals, ob die bei ihnen beschäftigten Arbeitskräfte hiernach voll ausgenutzt sind und melden die freiwerdenden Männer der Kommandantur bis zum 10.2.43.

11. Bis zum 10.2.43 müssen die zahnärztlichen Reihenuntersuchungen abgeschlossen sein.
Ich ersuche alle bisher zu der zahnärztlichen Untersuchung noch nicht erschienenen Führer, Unterführer und Männer, sich bis spätestens 9.2.43 dieser Untersuchung in der Zahnstation KL Auschwitz zu unterziehen. Die Soldbücher sind zwecks Eintragung von Zahnersatz zu der Untersuchung mitzubringen. Sämtliche Abteilungen melden der Kommandantur bis zu diesem Termin Vollzug.

12. Verloren - gefunden
Im Lagerbereich sind nachstehende Gegenstände abhanden gekommen:
1 Schirmmütze gez. Strm. Becker
1 Soldbuch des SS-Schtz.
Wladimir Kuschniruk,
1 Raucherkarte des SS-Schtz.
Anton Lamberti,
1 Brieftasche des SS-Schtz. Miroslaw Wioteczko mit folgendem Inhalt:
1 Soldbuch Nr. 137/7. SS-T
1 Urlaubschein
1 Raucherkarte Nr. 416088
1 Verpflegungsmarke für 3 Tage und 5 Zloty
Verlorene Gegenstände im Lager Birkenau
1 Geldbörse mit folgendem Inhalt:
ca. 300,- RM in Banknoten
ca. 1700 Gramm Fleischmarken
1 Raucherkarte
1 Kofferschlüssel
1 Ring

Rdschr.
Im Lagerbereich wurden folgende Gegenstände gefunden:
1 Brillenetui aus Leder
1 Verwundetenabzeichen (schwarz)
Bei Wahrnehmungen in obiger Hinsicht ist der Kommandantur sofort Meldung zu erstatten.

gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant

F.d.R.
a.B. Mulka
SS-Hauptsturmführer und Adjutant