Auschwitz, 7. November 1942
1. Adjutant
Gemäß Verfügung der Amtsgruppe D vom 29.10.42, hat mit Wirkung vom 3.1 1.42 bis auf weiteres der SS-Obersrurmführer Richard Baer die Geschäfte des Adjutanten der Kommandantur KL Auschwitz übernommen.
2. Dienststunden der Kommandantur
Ab Montag, den 9.11.42, sind die Dienststunden der Kommandantur folgende:
7.30-12.00, 13.30-17.00 Uhr.
3. Streifenmeldungen
Sämtliche Streifenmeldungen (Heeresstreife, Zugs- und Bahnhofsstreife usw.) sind nach der Bearbeitung durch den zuständigen Kompanieführer, bezw. wenn dieser dafür nicht zuständig sein sollte, durch den Führer des SS-T-Sturmbannes mit beigefügten Durchdrucken der Vernehmungsniederschrift und der Strafverfügung umgehend an die Kommandantur-Gerichtsabteilung zu reichen. Von hier werden die Meldungen an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
4. Kommandanturarrest
Aus gegebener Veranlassung wird darauf hingewiesen, daß der Kommandanturarrest ausschließlich der Kommandantur untersteht. Jeder Einlieferung von SS-Angehörigen in den Kommandanturarrest muß ein Einstellungsschein in doppelter Ausfertigung zu Grunde liegen, der mit dem Arresttanten beim KTD abzugeben ist. Ein Einstellungsschein wird nach der Entlassung des SS-Angehörigen der Kompanie zurückgereicht. Die Einlieferung eines SS-Angehörigen in SS-dienstl. Vorbeugungshaft ist umgehend der Kommandantur-Gerichtsabteilung zu melden, da diese Inhaftnahme, wenn nicht im Laufe des nächsten Tages eine Freilassung verfügt werden kann, dem SS- und Polizeigericht zwecks Erstellung eines Haftbefehls gemeldet werden muß. (Verordnungsblatt
d. Waffen-SS vom 1.10.1942). Wie bisher sind beabsichtigte Einstellungen von SS-Angehörigen in den Kommandanturarrest zwecks Verbüßung einer Strafe rechtzeitig der Kommandantur Gerichtsabteilung zu melden, damit von hier eine Arrestzelle bereit gestellt werden kann. Der KTD ist dem Gerichtsoffizier für den Kommandanturarrest verantwortlich.
5. Behandlung von Straftaten, die die Einreichung eines Tatberichtes an das SS- und Polizeigericht erforderlich machen
Sämtliche Vergehen, die wahrscheinlich die Einreichung eines Tatberichtes an das SS-und Polizeigericht XV erforderlich machen, sind umgehend schriftlich der Kommandantur zu melden. Es wird darauf hingewiesen, daß hierzu besonders Wachvergehen gehören. Die Ermittlungen und die Vernehmungen der SS-Angehörigen werden ausschließlich vom Gerichtsoffizier oder dessen Beauftragten getätigt und wird der fertige Ermittlungsvorgang, - soweit es sich um Angehörige des SS-T-Sturmbannes handelt - dem SS-T-Sturmbann zwecks Anfertigung einer Stellungnahme überreicht. Der Vorgang mit Stellungnahme sind baldmöglichst der Kommandantur rückzureichen.
6. Einsparung von Strom, Wasser und Brennstoffen
Allen Dienststellen wird zur Pflicht gemacht, die Sparmaßnahmen bei Benutzung von Strom, Wasser und Brennstoffen zu beachten. Jede Möglichkeit zur Einsparung ist auszunutzen. Anweisungen zur sachgemäßen und sparsamen Benutzung von Strom, Wasser und Gas gehen den Abteilungen gesondert zu. Strikte Einhaltung dieser muß gefordert werden.
7. Besorgung von Lebensmittelkarten usw.
Um einer weiteren Verschleppung der Typhusgefahr von der Stadt Auschwitz in das Lagerbereich vorzubeugen, wird ab sofort von der Kantinengemeinschaft 1 Mann abgestellt, der für sämtliche im Lagerbereich wohnenden SS-Familien die Lebensmittelkarten, Bezugscheine usw. beim Wirtschaftsamt Auschwitz abholt und diese im Haus 7 an die SS-Familien austeilt. Die Selbstverpfleger und SS-Familien setzen sich dieserhalb mit der SS-Kantinengemeinschaft in Haus 7 in Verbindung.
8. Verloren - gefunden
Im Lagerbereich sind nachstehende Gegenstände abhandengekommen:
1 Herrenprivatrad (Lenkstange ist mit rotem Gummi überzogen)
1 Aktentasche
4 Raucherkarten, ausgestellt auf die Namen:
SS-Schtz. Bilan, Wladimir geb. 21.5.04, 4. Komp.
SS-Schtz. Jäger Michael geb. 14.1.14, 4. Komp.
SS-Schtz. Woicichowski, Johann geb. 19.7.19, 4. Komp.
SS-Schtz..Rose, Christel geb. 24.10.04, 8. Komp.
1 Brieftasche mit Soldbuch, Lagerausweis, SS-Führerschein Kl. I, RM 100,- und Postsparkassenbuch Nr. 3937404 hat SS-Strm. Georg Prokop, 8. Komp, verloren.
Am 3 1 . 1 0.42 wurden im Kameradschaftsheim 1 Paar Damen-Handschuhe (fleischfarbe) gefunden.
Bei Wahrnehmungen in obiger Hinsicht ist der Kommandantur Meldung zu erstatten.
gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant
F.d.R.:
a.B. Baer
SS-Obersturmführer und Adjutant