Auschwitz, 11. Januar 1943

1. Konzentrationslager Herzogenbusch
Auf Befehl des RF-SS ist mit Wirkung vom 5.1.43 in Holland das Konzentrationslager Herzogenbusch errichtet worden. Die Anschrift lautet:
Kommandantur des Konzentrationslagers Herzogenbusch
Herzogenbusch/Holland.

2. Tragen der Pistole außer Dienst
Ab sofort haben Unterführer des KL Auschwitz auch außer Dienst die Pistole zu tragen. Diese Anordnung gilt nur innerhalb des Interessengebietes des KL Auschwitz.

3. Dienststellen-Stempelung auf Passierscheinen des Schutzhaftlagers
Zur besseren Kontrolle müssen ab sofort sämtliche für Häftlingskommandos ausgestellten Passierscheine links oben neben der Nr. mit dem Stempel der ausgebenden Dienststelle versehen sein. Bis zur Beschaffung etwa fehlender Stempel ist die ausgebende Dienststelle mit Tinte einzutragen.

4. Trageweise der Pistole
Der Reichsführer-SS hat befohlen:
1. Im Heimatskriegsgebiet ist die Pistole im Koppel rechts rückwärts zu tragen.
2. Im Operationsgebiet und als Ausnahme zu 1., bei Gefechtsübungen im Heimatkriegsgebiet, ist für die Trageweise der Pistole die Heeresdienstvorschrift bezw. bei Fehlen einer solchen die praktische Erfahrung maßgebend.

5. Beurlaubungen nach Rumänien
Beurlaubungen von Angehörigen der Waffen-SS nach Rumänien sind bis auf weiteres gemäß FS des RF-SS vom 18.11.42 verboten. Aufhebung der Urlaubssperre wird im VBl.d.W.-SS bekanntgegeben.

6. Beurlaubung Volksdeutscher Freiwilliger aus Ungarn nach Kroatien und Serbien
Infolge der langen Urlaubssperre nach Ungarn werden immer von den in Ungarn beheimateten Volksdeutschen Freiwilligen Urlaubsanträge nach Kroatien und Serbien gestellt. Wie die Dienststellen der Deutschen Wehrmacht in Kroatien und Belgrad dazu mitteilen, versuchen diese Urlauber dann in Kroatien oder Serbien Grenzübertrittscheine nach Ungarn zu erlangen oder die Grenze nach Ungarn ohne Genehmigung zu passieren. Durch derartige Vorkommnisse wird aber die Regelung der Beurlaubungen nach Ungarn immer wieder erschwert. Ab sofort werden daher Urlaubsanträge der aus
Ungarn stammenden Freiwilligen nach Kroatien und Serbien nur noch bearbeitet, wenn eine schriftliche Erklärung des Antragstellers vorliegt, daß er die kroatisch-ungarische bezw. serbisch-ungarische Grenze nicht überschreitet.

7. Wochenendurlaub
Aus den eingehenden Meldungen der Zugwachen und Heeresstreifen ist zu ersehen, daß die Bestimmungen über Wochenendurlaub nicht in dem erforderlichen Maße beachtet werden. Als häufigste Übertretung wurde die D-Zug und E-Zug-Benutzung gemeldet. In der Beilage zu den AH 1942, 20. Ausgabe, und in der 24. Ausgabe der AH sind die Bestimmungen über die Erteilung von Wochenendurlaub festgelegt. Es ist dabei von den Einheitsführern zu beachten, daß vor allem die zeitliche Begrenzung genau einzuhalten ist. Zeitüberschreitungen sind in keinem Falle gestattet. Die Wochenendurlauber sind darüber zu belehren, daß sie bei Nichtbeachtung der Bestimmungen sich der Gefahr disziplinärer Bestrafung aussetzen. Die Urlaubsscheine für den
Wochenendurlaub der Angehörigen des Kommandanturstabes sind abteilungsweise bis spätestens am Donnerstag einer jeden Woche, 16.00 Uhr, auf der Kommandantur, Abt. Urlaub, abzugeben. Später eingehende Urlaubsscheine können nicht mehr bewilligt werden.

8. Verloren - gefunden
Vor der Baracke III der Kommandantur-Unterkunft wurde eine Brille gefunden.
Am 1.1.43 ging im Unterkunftsbereich Birkenau eine Geldtasche mit folgendem Inhalt verloren:
1 Lagerausweis Nr. 5/88, ausgestellt auf: SS-Schtz.
Johann Jugendheimer, 5./SS-T-Sturmbann.
1 Ausweis, Deutsche Volksgruppe im Unabh. Staat Kroatien
550 Reichsmark
1210 Kuna
30 Pengo
Innerhalb des Lagerbereiches ist das Damendienstrad Nr. 13 abhanden gekommen.
Bei Feststellungen in obiger Hinsicht ist der Kommandantur sofort Meldung zu erstatten.

gez. Höß
SS-Obersturmbannführer und Kommandant

F.d.R.:
a.B. Mulka
SS-Hauptsturmführer und Adjutant