Auschwitz, 12. Juni 1941

1. Sportfest
Anläßlich der Sommersonnenwende am 21.6.41 werden auf dem Sportplatz der SS Sportgemeinschaft leichtathletische Sportwettkämpfe durchgeführt. An diesem Tage rücken nur die Arbeitskommandos der lebenswichtigen Betriebe aus, sodaß den Kompanien die Möglichkeit gegeben ist, an diesem Sportfest zahlreich teilzunehmen. Nähere Bestimmungen über die Wettkämpfe und deren Durchführung ergehen gesondert. Eine Beurlaubung an diesem Tage kann nicht erfolgen.

2. Kohlenbedarf
Sämtliche aktive verheiratete SS-Angehörige, die innerhalb des Lagerbereiches mit ihren Familien ihren Wohnsitz haben, müssen bis zum Montag, den 16.6.41 bei der Verwaltung, Abt. Unterkunft, ihren ungefähren Kohlenbedarf für den kommenden Winter schriftlich einreichen.

3. Herstellung von Paßbildern
Um den Dienstbetrieb im Schutzhaftlager zu erleichtern, und um den SS-Angehörigen die Möglichkeit zu geben, sich außerhalb des Dienstes Paßbilder vom hiesigen Erkennungsdienst hersteilen zu lassen, wird angeordnet, daß um 19.00 Uhr die betr. Männer in das Schutzhaftlager zum Erkennungsdienst geführt werden. Die Männer müssen im Besitze einer Bescheinigung der Kommandantur sein, daß sie berechtigt sind, sich Paßbilder anfertigen zu lassen. Die zu dienstlichen Zwecken besonders schnell anzufertigenden Fotos werden auch während der Dienstzeit hergestellt. Diese Männer bekommen von der Kommandantur eine besondere Bescheinigung, daß sie auch während der Dienstzeit zum Erkennungsdienst geführt werden müssen.

4. Grußpflicht
Es wird darauf hingewiesen, daß sämtliche Männer sich untereinander zu grüßen haben. Sie sind gleichfalls verpflichtet, den Posten an der Hauptwache zu grüßen.

5. Ernennungen
Bis zum Mittwoch, den 18.6.41 haben der SS-T-Sturmbann sowie die Abteilungen der Kommandantur Vorschläge zwecks Ernennungen der Kommandantur schriftlich einzureichen.

6. Dienstappell der Stabskompanie
Dienstappell der Stabskompanie: Freitag, den 13.6.41, 19.00 Uhr, vordem Kommandanturgebäude. Entschuldigungen für Diensthabende müssen bis zum 13.6.41, 14.00 Uhr, schriftlich bei der Kommandantur vorliegen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß in Zukunft an jedem Freitag um 19.00 Uhr der Dienstappell auf dem Parkplatz vor dem Kommandanturgebäude angesetzt wird. Ebenfalls müssen die Entschuldigungen jeden Freitag bis 14.00 Uhr auf der Kommandantur vorliegen. Der Dienstappell sowie der Termin für die Entschuldigungen werden in Zukunft nicht mehr im Kdtr.-Befehl bekanntgegeben.
Höß
SS-Sturmbannführer u. Kommandant