Rüsselsheim: Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Groß-Gerau

26.08.1944 gegen 8 Uhr Morgens

Vorgeschichte
Am 24. August 1944, kurz nach dem Abwurf einer Bombenladung über einem Flugplatz nördlich von Hannover, wurde der Wham! Bam! Thank You Ma'am, ein B-24 Liberator-Bomber, von einem Flakgeschütz getroffen. Die Besatzung war gezwungen, mit Fallschirmen abzuspringen. Die neun Flieger wurden in der Nähe von Osnabrück von Bauern gefangen genommen und der Luftwaffe übergeben. Ein Besatzungsmitglied wurde zur Behandlung von Flak-Wunden ins Krankenhaus in der Nähe von Münster geschickt, während die anderen, begleitet von drei Wachsoldaten der Luftwaffe, mit dem Zug nach Oberursel aufbrachen. Ihre Fahrt wurde aufgrund von Gleisschäden unterbrochen, die durch die 59-Minuten lange RAF-Bombardierung von Rüsselsheim am 26. August verursacht worden waren.

Dieser Angriff begann um 0.52 und dauerte neunundfünfzig Minuten. Einundzwanzig von 674 schweren 2000-Pfund Bomben fielen auf das Opel-Werk, der Rest auf und um die Altstadt. Ein Lancaster-Staffelführer berichtete, dass eine dicke Rauchwolke sich auf 8000 Fuß erhob und dass alle Besatzungen begeistert über den Erfolg ihres Einsatzes waren und mit einem Gefühl größter Zufriedenheit zum Flugzeugstützpunkt zurückkehrten. Hätte der Geschwaderführer von einer der unvorhergesehenen Folgen des Angriffes gewusst, hätte er seine begeisterte Selbstzufriedenheit vielleicht gemäßigt.
Der RAF-Einsatz setzte alle Ziele der Terrorbombardierung um er zerstörte oder schränkte die Waffenproduktion nachhaltig ein, unterbrach Transportwege, dezimierte Arbeiter und Arbeitersiedlungen und verbreitete Angst und Schrecken in der ganzen Stadt. Die Gleise zwischen Rüsselsheim und Bischofsheim, eine Hauptverkehrsverbindung, wurden zerstört. 177 der durch die Bombardierung verursachten 198 Toten waren Zwangsarbeiter. Die Alliierten hatten einen Direktangriff auf die Baracken geflogen, und die Arbeiter waren ohne jeden Schutz.
Ermittlungsakte Major Luke P. Rogers

Der Transportzug mit gefangenen amerikanischen Fliegern, die am 24.08.1944 einen Tagesangriff auf einen Flugplatz unweit von Hannover geflogen hatten, und nun auf der Durchfahrt zu einem Gefangenenlager (Dulag Luft) bei Bad Homburg waren, mußte am Morgen des 26. August gegen 8 Uhr kurz vor Rüsselsheim halten. Beim Nachtangriff auf Rüsselsheim am 25./26.8.1944 erfolgt durch britische Bomber, waren auch hier die Bahngleise zerstört worden, so dass eine Weiterfahrt nicht möglich war.

Die US-Flieger wurden unter Bewachung von drei Deutschen Soldaten durch die stark zerstörte Stadt geführt. Von deren anderen Ende, wo die Gleise unbeschädigt geblieben waren, sollte der Transport weitergehen.

Als sich die Gefangenen dem Park-Hotel näherten, liefen drei Frauen, Käthe Reinhardt, ihre Schwester Margarete Witzler und deren Tochter Lilo, zum daneben befindlichen Tabakladen und schrieen, Dies sind die teuflischen Flieger. Schlagt sie tot! Es versammelte sich eine Menschenmenge, die sich als Resultat des Angriffs in der vorhergehenden Nacht in bedrohlicher Stimmung befand. Dann begannen die drei Frauen Steine auf die Gefangenen zu werfen. Die Menschenmenge vergrößerte sich.
Zu diesem Zeitpunkt schlug ein Kneipenwirt, Philip Gutlich, einen der Flieger mit einem Knüppel. Die drei deutschen Soldaten, die die Gefangenen bewachten, taten nichts, um sie zu schützen.
Nun begannen die Flieger zu laufen. Da einer der Gefangenen ein verletztes Bein hatte, trugen zwei von ihnen ihn auf ihrem Rücken.
Die Flieger wurden die Frankfurter Straße entlang ostwärts getrieben und dann südwärts die Taunusstraße hinunter und danach westwärts entlang der Grabenstraße, während die ganze Zeit mit Fäusten auf sie eingeschlagen und mit Steinen, Knüppeln und Trümmern nach ihnen geworfen wurde. Menschen, die in den stehen gebliebenen Zügen neben der Grabenstraße warteten, und deren Versuch, in ihre Häuser außerhalb von Rüsselsheim zurückzukehren, vereitelt worden war, strömten aus den Zugwaggons, schlossen sich Eisenbahnarbeitern an, die in großer Zahl an den beschädigten Gleisen arbeiteten, häuften Berge von Schutt und Steinen an der Mauer an und beteiligten sich wie wild an dem Angriff. Bewohner der Rheinstraße folgten kurz dahinter. Vom Bahnhofsplatz aus, wo Opelarbeiter, Flaksoldaten und andere zusammengekommen waren, um sich die völlige Zerstörung der Bahnhofsstraße genau anzusehen, marschierten über hundert Aufrührer durch die Grabenstraße zu dem Aufruhr hin.
Hier griff der Ortsgruppenleiter Joseph Hartgen in die Szene ein. In wahrer Nazi-Manier machte er seine Anwesenheit bald spürbar. Er schrie der Menge zu, die Flieger totzuschlagen und feuerte mit der Pistole mehrere Male in die Luft, um sie noch weiter anzufeuern.
Nachdem die bedrängten Flieger zunächst die Hauptstraße entlang liefen, kamen sie zu einer Seitenstraße. In ihr versuchten sie ihren Angreifern zu entkommen. Die Menge folgte ihnen wie Bestien. Nach einer kurzen Wegstrecke diese Straße hinunter schlug der Bauer Johannes Seipel die Gefangenen mit einem Knüppel. Der Fabrikarbeiter Georg Daum schlug ebenfalls mit einer Schaufel auf sie ein, während sie außerdem noch mit Ziegeln und Steinen beworfen wurden. Darüber hinaus verprügelte der Gleisarbeiter Johann Opper sie so heftig mit einem Besen, dass der Stiel in seinen Händen zerbrach.
Am Ende der Straße war ein Eisenbahngelände, das von einer ca. 6 Fuß hohen Mauer begrenzt war. Die unglücklichen Gefangenen, die müde und zudem schlimm zugerichtet waren, wandten sich nach rechts zu jener Stelle und drängten sich gegen die Mauer, um sich vor dem Mob zu schützen. Hier spielte sich die wahrhaft brutale Phase des Mordens ab.
Drei Fabrikarbeiter, August Wolf, Karl Fugmann und Friedrich Wust, kamen von der anderen Seite der Bahngleise herüber. Als die Flieger sich zum Schutz an der Mauer zusammenkauerten, beugte sich Wust über die Mauer und schlug ihnen mit einem Hammer auf den Kopf. Wolf und Fugmann warfen große Steine und Eisenbahnschwellen auf die Gefangenen. Hartgen, der Ortsgruppenleiter, nahm aktiv an der Prügelei teil und schlug ebenfalls mehreren Gefangenen mit dem Hammer auf den Kopf, als sie bereits am Boden lagen. Außerdem beteiligten sich noch drei oder vier Männer in deutscher Uniform an der brutalen Prügelei. Nachdem es schließlich kein Lebenszeichen der Opfer mehr gab, schoss Hartgen ihnen mehrmals in den Kopf.

Er befahl einigen Hitlerjungen aus der herumstehenden Menge, einen Karren von einem Bauern zu holen, in den die leblosen Körper geworfen wurden. Die jungen Männer zogen ihn zusammen mit einigen anderen in Richtung des Waldfriedhofes, der sich zwei Kilometer entfernt an der Ostgrenze der Stadt befindet.

Zu keinem Zeitpunkt hatten die acht jungen, starken Flieger ihren Verfolgern irgendeinen Widerstand geboten, sie ertrugen ihre Qualen mit stoischer Ausdauer oder, vielleicht, einer durch den Schrecken verursachten Passivität, und zu keinem Zeitpunkt hatten die Wachsoldaten der Luftwaffe den Versuch gemacht, einzugreifen und den Aufruhr zu beenden. Tatsächlich gerieten alle Wachen stillschweigend in Vergessenheit.
Als der verbleibende Mob den Karren durch die Grabenstraße zog und begleitete, mit einem Siegesgeschrei als seien sie Indianer mit einer Kriegsbeute, so ein Zeuge, stießen sie auf einen Laster, der gefangene RAF-Flieger aus dem Angriff am vergangenen Abend transportierte und gerade die Gleise in der Königstädter Straße überquerte. Der Laster musste vor dem Mob anhalten, der die Ladung erkannte und sich, ermutigt von seinen vorherigen Taten, dem Fahrzeug für einen weiteren Angriff nähern wollte. Dieses Mal allerdings wurde er von zwei Wachsoldaten, die sofort von dem Laster sprangen und schnell ihre Gewehre hochnahmen, zielten und entsicherten, daran gehindert. Die Menge hielt ein, zog sich zurück und setzte ihren Weg zum Friedhof ruhig fort. Es war eine dramatische Illustration dessen, was hätte geschehen können, wenn die zwei Wachsoldaten der Luftwaffe, die die acht amerikanischen Flieger begleiteten, und der Ortsgruppenleiter den aufgebrachten Mob entschiedener zurückgehalten hätten.

In der Zwischenzeit hatte der groteske Zug sein Ziel vor der Kapelle auf dem Waldfriedhof erreicht. Der Verwalter kam aus seinem Büro und sah sofort die Lache aus schwarzem Blut, die sich unter dem Karren bildete. Trotz der Prügel, der Schüsse und der Blutlache hörte man immer noch das Stöhnen und die Schmerzensschreie, die einige der noch lebenden Männer verrieten. Ein Mann sprang mit einer Dachlatte in der Hand auf den Karren und versetzte denen, die noch irgendein Lebenszeichen von sich gaben, Stöße auf den Kopf. Nur ein neuerlicher Fliegeralarm, ausgelöst durch einen drohenden weiteren Angriff durch die Eigth Air Force auf die Gegend, hielt ihn auf. Darauf suchten alle Zuflucht in den Bunkern, wo das Hauptgesprächsthema der Todesmarsch der Kanadier war.
Am nächsten Tag begruben russische Arbeiter die Toten in einem Gemeinschaftsgrab auf der Ostseite des Friedhofs. Die einzigen anderen Gräber waren die von Fremdarbeitern und einem halben Dutzend Juden. Obwohl die Stadtchronik der evangelischen Kirche den RAF-Bombenangriff auf Rüsselsheim verzeichnet, wird das Massaker an den acht Fliegern am selben Tag nicht erwähnt.

Nach 1945

Sieben Monate später, als die amerikanische 3. Army Rüsselsheim im März 1945 einnahm, erzählten französische und polnische Zwangsarbeiter den Militäroffizieren, dass die Leichen von acht kanadischen Fliegern, die im August von Rüsselsheimer Bürgern ermordet worden waren, auf dem Waldfriedhof begraben worden seien. Ein Bericht über die Morde wurde an das Hauptquartier der 12. Army weitergeleitet. Im Juni wurde innerhalb der Armee die Abteilung für Kriegsverbrechen gegründet, deren Hauptaufgabe es war, Verbrechen gegen alliierte Kriegsgefangene zu untersuchen. Der Rüsselsheimer Lynchmord sollte der erste Fall werden, für den deutsche Zivilisten vor Gericht gestellt wurden.

Das Gericht richtete sich nach dem Manual for Courts-Martial: United States Army (Handbuch für Kriegsgerichte: Armee der Vereinigten Staaten) der Kriegsgerichtsrat machte allerdings zwei bemerkenswerte Ausnahmen von dieser Richtlinie, indem er zwei Rechtsgrundsätze übernahm, die im Londoner Übereinkommen festgelegt worden waren, um das internationale Militärgericht, das in Nürnberg gehalten werden sollte, zu regeln, die Artikel 18 und 19. Artikel 18 ermächtigte das Gericht, belanglose Sachverhalte und Aussagen jeder Art auszuschließen, die als Beweisstücke vorgebracht wurden. Die fünf Männer, die dem Militärgericht der Vereinigten Staaten vorsaßen, besaßen also die Macht, jeden Beweis, den die Anklage oder die Verteidigung vorbrachte, mit der Begründung abzulehnen, dass sie diese Beweise als belanglos oder als nicht zweckdienlich erklärt hatten.


Artikel 19 enthob das Militärgericht von jeder Verpflichtung, die grundsätzlichen Regeln der Beweisführung geltend zu machen. Unter Missachtung der die Beweisaufnahme im angelsächsischen Rechtssystem regelnden Ausschlusskriterien, wies er das Gericht ausdrücklich dazu an, jeden Beweis zuzulassen, den es für beweiserheblich hielt. Durch die Übernahme dieser Artikel widersprach der Kriegsgerichtsrat offen den Richtlinien, die im Handbuch für Kriegsgerichte der Vereinigten Staaten festgelegt worden waren, aus diesem Grund konnte der Gerichtspräsident anordnen, dass Beweismaterial zugelassen werden sollte, das normalerweise aus einem amerikanischen Gericht oder Militärgericht ausgeschlossen worden wäre mittelbare Beweise vom Hörensagen, Mutmaßungen auf Seiten der Zeugen, die Aussage eines Mittäters gegen einen anderen. Das Militärgericht wich außerdem von dem prozessrechtlichen Verfahren in Kriegsgerichten ab, das für die Todesstrafe ein einstimmiges Urteil erforderte, indem es nur eine Zweidrittelmehrheit verlangte.

Das Gesetz, gegen das verstoßen worden war, so plädierte der Chef-Ankläger, war das Kriegsrecht nach der Genfer Konvention von 1929, nach dem Kriegsgefangene dem Feind unterstehen, aber nicht einer einzelnen Person oder einer Truppeneinheit, die sie gefangen nahm. Sie müssen jederzeit human behandelt und insbesondere vor Gewalttätigkeiten beschützt werden. Im Artikel 23 im Annex der Den Haager Konvention vom 18. Oktober 1907 heißt es weiter, dass außer den Verboten, die besondere Konventionen erließen, ist es ausdrücklich unerlaubt, einen Feind zu verwunden oder zu töten, der, nachdem er seine Waffen niederlegte oder keine Verteidigungsmöglichkeit mehr besaß, sich bedingungslos ergab.

Am 25. Juli 1945 wurde also die folgende Anklage gegen die Verschwörer verlesen.
Diese deutschen Zivilpersonen haben einen Mord begangen, indem sie gemeinschaftlich handelnd, zusammen mit noch anderen, namentlich nicht bekannten Personen, am oder um den 26. August 1944 in Rüsselsheim, Deutschland, absichtlich, vorsätzlich und widerrechtlich an der Tötung der als Kriegsgefangene in Haft des damaligen Deutschen Reiches befindlichen Angehörigen der Armee der Vereinigten Staaten, von denen jeder zu dieser Zeit unbewaffnet war, teilnahmen, dazu anstifteten und dazu Beihilfe leisteten.
Mit Hilfe des Nachkriegs-Bürgermeisters und des Polizeichefs der Stadt gelang es dem Ermittler des Chef-Anklägers 11 angebliche Verschwörer zu identifizieren und 21 Augenzeugen aufzutreiben, die die Anwesenheit und Beteiligung am Lynchmord dieser elf Personen bestätigten. Diese Zeugenaussagen bildeten die Grundlage für die Beweisführung der Anklage und wurden von der Verteidigung nicht hinreichend angefochten. Das Gericht befand einen der Angeklagten für nicht schuldig, drei für schuldig, die zu Schwerstarbeit verurteilt wurden, sieben für schuldig, die zum Tod durch Hängen verurteilt wurden. Aus den Ergebnissen und den Strafen ergibt sich ein Muster, das die Kriterien erkennen lässt, nach denen das Gericht das Ausmaß ihrer Schuld bestimmte. Das Gericht suchte die Bestätigung für die Beteiligung einer Person durch verschiedene Augenzeugen oder das Schuldeingeständnis der Angeklagten. Außerdem wurden alle Angeklagten, die vor dem Gericht eine eidesstattliche Aussage machten, frei gesprochen oder zu Schwerstarbeit verurteilt, während die, die keinen Eid geleistet hatten, als schuldig befunden und zum Tod durch Hängen verurteilt wurden.

Die erste Revision des Prozesses am 23. August 1945 lehnte die Gnadengesuche der Familien der Verurteilten ab und empfahl, alle Strafen zu vollstrecken. In einer nachfolgenden Revision durch den Abgeordneten des Abteilungsleiters im Operationsgebiet am 29. September 1945 wurden die Strafen für die zwei zum Tod durch Hängen verurteilten Frauen auf dreißig Jahre Gefängnis gemindert. Die zwei umstrittensten Punkte während des Prozesses waren die Tatsache, dass die Anklage von Aussagen Gebrauch machte, die die Angeklagten bei ihrer Festnahme gemacht hatten, und über die sie die Verteidigung erst bei Prozessbeginn informiert hatte, und die Frage, ob die RAF-Bombardierung einen bedeutenden mildernden Umstand darstellte oder nicht. Die Verteidigung plädierte dafür, die Anklage dagegen. Das Gericht gab offensichtlich der Anklage Recht.

Nach dem Prozess wurde entdeckt, dass zwei Flieger die Lynchjustiz überlebt hatten und zwischen den Leichen ihrer Kameraden aus dem Karren herausgekrochen waren. Es war ihnen gelungen, vier Tage lang unentdeckt zu bleiben, bevor sie gefangen genommen und in ein Kriegsgefangenenlager geschickt wurden. Außerdem wurden zwei weitere Deutsche identifiziert und für dieselben Verbrechen vor Gericht gestellt. Der eine war der Mann, der auf den Karren gestiegen war und auf die sterbenden Flieger eingeschlagen hatte, er wurde als schuldig befunden und gehängt. Der andere war ein Soldat der Wehrmacht, der an den brutalen Schlägen in der Grabenstrasse beteiligt gewesen war, auch er wurde als schuldig befunden und zum Tod durch Hängen verurteilt. In der zweiten Revision des Prozesses wurde der Schuldspruch allerdings zurückgenommen, weil das Gericht in der Anklage die Worte in Rüsselsheim, Deutschland ausgelassen hatte. Die zu unterschiedlich langer Zwangsarbeit Verurteilten wurden in den Fünfziger Jahren aus der Haft entlassen und kehrten für den Rest ihres Lebens nach Rüsselsheim zurück.
Zwei der überlebenden amerikanischen Flieger leben als Rentner in Michigan und in Florida.